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14. März 2007 Aus dem Senat, Harald Wolf

Zu Lasten der öffentlichen Haushalte und der Steuergerechtigkeit

Zum Kabinettsbeschluss über Unternehmenssteuerreform 2008 erklärt Bürgermeister und Senator Harald Wolf:

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Unternehmensteuerreform geht zu Lasten der öffentlichen Haushalte und der Steuergerechtigkeit. Sie schadet dem Land Berlin durch relevante Einnahmeverluste. Den Vorteil für die schon mehrfach begünstigten großen Kapitalgesellschaften tragen letztlich die einfachen Steuerzahler. Denn sie werden mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer, den Einschnitten bei Steuervergünstigungen wie der Pendlerpauschale und dem Sparerfreibetrag schon zur Kasse gebeten. Diese weitere Verschärfung der Verteilungsungerechtigkeit ist so nicht hinnehmbar.

Gemessen an der im Koalitionsvertrag beabsichtigten Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts, den Verbesserungen der Planungssicherheit für Unternehmen sowie der nachhaltigen Sicherung der deutschen Steuerbasis verfehlt die Reform ihre Ziele weit. Von diesen Versprechungen bleibt nur wenig: Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes um 10% und der Steuermesszahl der Gewerbesteuer von 5 auf 3,5% bleibt ohne ausreichende Kompensationsregelung zur Gleichstellung von Personenunternehmen gegenüber Großkonzernen. Hinzu kommt eine zwar notwendige, aber in ihrer vorgesehenen Form rechtlich problematische Anrechnungspflicht von Zinsen zur notwendigen Eindämmung von finanztechnischen Transaktionen von Gewinnen ins Ausland.

Vor allem die versprochene Aufkommensneutralität der Reform spielt keine Rolle mehr - allein im Jahr 2008 wird das Steueraufkommen um rd. 7 Milliarden Euro sinken. Dabei wird es nicht bleiben: Während die volle Wirkung der Steuervergünstigungen zu erwarten ist, erwecken die Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Bundesergierung eher den Eindruck vager Hoffnungswerte als verlässlicher Kalkulationsgrößen.