Zum heute im Bundesrat diskutierten sog. Terrorcamp-Gesetz, erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE Berlin, Klaus Lederer:
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf stößt bei uns auf grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken. Wir halten ihn aus rechtsstaatlicher Sicht für nicht vertretbar.
Das Gesetz schafft keine verlässlichen Kriterien, anhand derer sich der Verdacht der Vorbereitung einer schweren Straftat begründen ließe, sondern stellt auf mehr als vage Verdachtsmomente ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würde beispielsweise bereits das Betrachten einer Anleitung zum Bau von Sprengmitteln im Internet genügen, um schwerste Eingriffe in die Grundrechte bis hin zur Überwachung der Telekommunikation und von Wohnräumen zu rechtfertigen. Damit würde eine gesetzliche Grundlage für eine geradezu willkürliche Anordnung der Strafverfolgung geschaffen, weil praktisch Jede und Jeder durch zufällige Ereignisse unter Verdacht geraten kann.
DIE LINKE sieht bereits durch die bestehende Gesetzeslage den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung und strafrechtlicher Verfolgung in unvertretbarem Maße gefährdet. Durch das sog. Terrorcamp-Gesetz würde dieser weiter ausgehöhlt werden. Zukünftig soll bereits der Verdacht des Verdachts der Vorbereitung weit in der Zukunft liegender Straftaten, ohne dass dieser tatsächlich belegbar ist, ausreichen, um umfassend überwacht zu werden. Eigentlich ist das Gesetz nicht mehr als eine Ermittlungsnorm.
DIE LINKE begrüßt und unterstützt daher die Haltung der Justizsenatorin des rot-rot regierten Berlins, dieses Gesetz abzulehnen.