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6. Oktober 2009 Landesvorstand

Direkte Demokratie ist nicht konfliktfrei zu haben

Anlässlich der heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von Berlin zur Zulässigkeit von Volksbegehren erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE Berlin, Klaus Lederer:

Die rot-rote Koalition hat im Jahr 2006 die Möglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner zur Volksgesetzgebung erheblich ausgeweitet und gestärkt. Damit hat Berlin als »Hauptstadt der direkten Demokratie« auch verfassungsrechtliches Neuland betreten. Insoweit war eine verfassungsgerichtliche Klärung nötig, unumgänglich und zu erwarten.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit seinen beiden Urteilen vom heutigen Tag Klarheit geschaffen, welche Konsequenzen sich in Hinblick auf die Zulassung und die fiskalischen Auswirkungen aus dieser Verfassungsänderung ergeben. DIE LINKE begrüßt, dass der Verfassungsgerichtshof zu einer sehr volksgesetzgebungsfreundlichen und weiten Auslegung der Verfassungsvorschriften gelangt ist. Das wird vom Senat respektiert werden und setzt Maßstäbe – nicht nur für das Kita- und das Wasser-Volksbegehren, sondern auch für zukünftige Initiativen und Begehren.

Hinsichtlich des Volksbegehrens zur Offenlegung der BWB-Teilprivatisierungsverträge von 1999 hat das Gericht festgehalten, dass es keine allgemeine »Vorab-Kontrolle« von Gesetzentwürfen durch den Senat gebe. Über die Rechtmäßigkeit des Begehrens, dessen politische Zielrichtung DIE LINKE stützt, ist damit keine Entscheidung gefällt worden.

Die Konsequenz dessen ist, dass eine eventuelle Verfassungs- oder Bundesrechtswidrigkeit derartiger Gesetze erst im Fall der Annahme und nachträglich festgestellt werden kann: die Kontrolle von »Volksgesetzen« findet grundsätzlich erst nach ihrer Annahme statt. Das schließt aber auch die Möglichkeit ein, dass Gesetze, die auf dem Weg der direkten Demokratie ergehen, vom Verfassungsgericht im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt werden können. Diesbezüglich werden Parlament und Volksgesetzgeber in Berlin konsequent gleichbehandelt, was DIE LINKE begrüßt.

Bezüglich des Kita-Volksbegehrens hat der Verfassungsgerichtshof ebenfalls die grundsätzliche Gleichrangigkeit von Parlaments- und Volksgesetzgeber betont. Mehr direkte Demokratie ist nicht möglich, ohne dass das Parlament seinerseits nicht mehr ganz so frei wie bisher über das Budget verfügen kann. Es ist Aufgabe des Parlaments, damit politisch umzugehen und auch zu vermitteln, dass jede neue Ausgabe gegenzufinanzieren ist und dass bei begrenzten Finanzmitteln Prioritäten politisch ausgehandelt werden müssen. Das wird nicht problemlos und konfliktfrei ablaufen. Diese Spannungen gehören zur direkten Demokratie, sind von der politischen Klasse auszuhalten und müssen öffentlich diskutiert werden.