Zur Bestätigung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) durch das Landesarbeitsgericht Berlin, erklärt der Vorsitzende der Partei DIE LINKE Berlin, Klaus Lederer:
DIE LINKE Berlin begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, die Tarifunfähigkeit der Scheingewerkschaft CGZP auch in der zweiten Instanz zu bestätigen. Das Urteil ist bereits jetzt ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Dumpinglöhne und die Benachteiligung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern, da es die bisherige Praxis der CGZP, Billigtarifverträge abzuschließen, juristisch unter Vorbehalt stellt. Jede Firma, die mit der CGZP Tarifverträge abschließt, muss damit rechnen, dass diese unwirksam werden, wenn das Urteil durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt wird.
Mit dem Urteil besteht die berechtigte Hoffnung für über 200.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der Bundesrepublik, Gehaltsnachforderungen geltend machen zu können. Bereits jetzt gilt es sich darauf vorzubereiten, die Betroffenen in diesem Prozess zu unterstützen.
Die Bundesregierung, insbesondere aber das Bundessozialministerium, ist darüber hinaus gefordert, auf die gesetzlichen Rentenkassen einzuwirken, mögliche Ansprüche auf Nachzahlung von Sozialversicherungs- und Rentenbeiträgen gegenüber den Leiharbeitsfirmen geltend zu machen und so deren Verjährung zu verhindern. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite über leere Sozialkassen geklagt wird, auf der anderen Seite Beträge in dreistelliger Millionenhöhe nicht eingeklagt werden. Hier ist schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. Mögliche Ansprüche auf Beitragsnachzahlungen für 2005 verjähren sonst bereits zum Ende dieses Jahres.