Zurück zur Startseite
17. August 2007 Newsletter

Wir halten Video-Überwachung noch immer für kein Allheilmittel

Geschäftsführender Landesvorstand DIE LINKE. Berlin und
Marion Seelig (MdA, Innenpolitische Sprecherin)

Newsletter zur Debatte um die Änderung des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), zu Videoüberwachung und Handy-Ortung

Am 21. August beschließt der Senat eine Änderung des ASOG, das auch Befugniserweiterungen für die Polizei vorsieht. Diesem Beschluss sind lange Verhandlungen innerhalb der Koalitionsfraktionen und mit dem Innensenat vorausgegangen, in denen es nicht um die Einführung der Gesetzestexte als solche ging, sondern um das »Wie«. Diese Gesetzesänderungen kamen nicht aus heiterem Himmel. Vielmehr ist den im Gesetzentwurf zu findenden Befugnistatbeständen eine tatsächliche Praxis von Sicherheitsbehörden vorausgegangen. Gerade die Möglichkeit der Kontrolle von Befugnissen und die Sicherung des Umgangs mit Daten auf der Grundlage des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts fordern eindeutige und klar begrenzte und begrenzende Befugnisnormen. Darauf hat unter anderem der Berliner Datenschutzbeautragte immer wieder hingewiesen. Die grundsätzliche Frage des »Ob« war zum großen Teil bereits Gegenstand des Koalitionsvertrags und der innerparteilichen Debatten, die die Koalitionsbildung betrafen. Dabei handelte es sich um eine Auseinandersetzung, die nicht die Frage betraf, ob DIE LINKE. Berlin bürgerrechtliche Positionen vertritt, sondern die die Frage betraf, wie weit sie diese bürgerrechtlichen Positionen in den derzeitigen Kräfteverhältnissen durchsetzen kann.

 
1. Videoaufzeichnungen im öffentlichen Nahverkehr und »Public Viewing«

Mit den neuen ASOG-Änderungsvorschlägen werden weder die Videoaufzeichnung bei der BVG noch bei Public-Viewing-Veranstaltungen (z.B. »Fanmeile«) eingeführt. Diese waren schon bislang und auf Basis des Hausrechts von Veranstaltern bzw. Betreibern möglich, sobald sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügten. Der ASOG-Normentwurf ermöglicht der Polizei, auf die schon vorhandenen Daten nicht mehr nur, wie bisher, bei begangenen Straftaten, sondern auch zur Abwehr und Erkennung von erheblichen Gefahren zuzugreifen.

Vor dem Hintergrund weit verbreiteter, zum Teil auch geschürter, Terrorangst (insbesondere nach den deutschen Bombenfunden) und der erhitzten Debatten um die Drogenumschlagplätze in der Berliner U-Bahn ist es uns in den Koalitionsverhandlungen nicht gelungen, unsere Bedenken gegen den präventiven Zugriff der Polizei auf diese Daten gegen die SPD durchzusetzen.

So steht im Koalitionsvertrag:

»Die Erfahrungen mit dem Terrorismus haben gezeigt, dass zu den gefährdeten Objekten insbesondere Bahnanlagen zählen. Zur Abwehr dieser Gefahr darf die Polizei in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs Videoaufzeichnungen herstellen oder von anderen angefertigte Videoaufzeichnungen verarbeiten. Dazu wird ein Sicherheitskonzept erstellt, dessen Bestandteil auch die Löschung der Aufzeichnung nach 24 Stunden ist.«

Diese Vereinbarung ist jetzt im Gesetzentwurf verankert, der in den nächsten Wochen im Parlament diskutiert werden wird.

Ferner steht im Koalitionsvertrag:

»Bei Großveranstaltungen wie der Fanmeile bei der Fußballweltmeisterschaft hat sich der Einsatz von Videotechnik durch den Veranstalter bewährt. Die Koalition möchte deshalb gesetzlich regeln, dass bei großen öffentlichen Veranstaltungen, die im Rahmen einer vom übrigen Straßenland deutlich abgegrenzten Sondernutzung durchgeführt werden, zur ordnungsgemäßen Durchführung wie bisher Bild- und Tonaufnahmen, ohne Aufzeichnungen, durch den Veranstalter gefertigt werden und sowohl für den Einsatz der Ordnungskräfte des Veranstalters wie auch ergänzend für den Einsatz von Rettungsdienst- und Polizeikräften genutzt werden können.«

In der letzten Legislaturperiode haben alle Parteien, auch wir und die Grünen sowie der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, eine solche Regelung angemahnt. Das praktische Konstrukt während der WM für die Fanmeile war, an rechtsstaatlichen Ansprüchen gemessen, gelinde gesagt abenteuerlich. In dem jetzt vorgelegten Gesetzestext dazu haben wir lange um Formulierungen gerungen, damit ausschließlich Veranstaltungen, die dem Public Viewing bei der WM im Ausmaß und Charakter entsprechen, davon betroffen sind. Gegenstand solcher Videoaufzeichnungen sollen nicht etwa Straßenfeste, der CSD oder der Karneval der Kulturen sein.

 
2. Videoaufzeichnungen von Polizeibeamten zur Eigensicherung

Der dritte, Videoaufzeichnungen betreffende Punkt im vorliegenden Entwurf zur Eigensicherung der Polizei bei Verkehrskontrollen ist aus unserer Sicht nur schwer zu beanstanden. In den vergangenen Jahren kamen mehrere Polizisten bei Routineeinsätzen (z.B. in der Verkehrsüberwachung) ums Leben. In diesem Zusammenhang wurde auch öffentlich diskutiert, inwieweit Polizeibeamte – wie in den USA üblich – mit gezogener Pistole auf Verkehrsteilnehmer zuzugehen. Eine gut wahrnehmbare Video-Aufzeichnung aus dem Polizei-Fahrzeug, die nach der Kontrolle umgehend oder automatisch gelöscht wird, scheint uns in Anbetracht der empirisch erwiesenen Gefährdungslage als vorzugswürdige Option.

 
3. Was sieht die ASOG-Änderung außerdem vor?

Dazu wieder der Koalitionsvertrag:

»Die Koalitionsparteien werden die Befugnis der Polizei, suizidgefährdete oder vermisste Personen über die Ermittlung der Standortdaten eines Mobilfunktelefons orten zu können, auf eine gesetzliche Grundlage stellen.«

Genau das, und nicht mehr, steht im jetzigen Entwurf. Wir wissen, dass bei Gefahr für Leib und Leben sowohl die Polizei wie auch Feuerwehr diese technische Möglichkeit – mit dem Hilfskonstrukt einer Notstandsbegründung – bereits nutzen. Hier ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Ein Einstieg in ein Überwachungsszenario wäre nur mittels Verstoßes gegen die abschließend vom Gesetzgeber bestimmte Formulierung denkbar und möglich.

Mit ähnlichem Hintergrund soll jetzt auch die medizinische und molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung einer toten oder erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befindlichen Person geregelt werden, weil das jetzige Hilfskonstrukt der »mutmaßlichen Einwilligung« mehr als fragwürdig ist. Auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und wir halten die DNA-Analyse für einen erheblichen Eingriff und die Persönlichkeitsrechte enden nicht mit dem Tod.

Das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« ausgeführt wurde, fordert bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlagen für die Datenerhebung und -verarbeitung. Wir werden dem gerecht. Ein Richtervorbehalt ist ausdrücklich vorgesehen.

Im Gesamtentwurf sind auch Anpassungen an Bundesrecht und Verfassungsgerichtsurteile vorgesehen, die vom Land nicht beeinflussbar sind, aber im Text des Landesrechts verbindlich geregelt werden müssen. Außerdem wird auch eine Umformulierung von § 6a Abs.1 des Berliner Datenschutzgesetzes vorgenommen, damit nach dem Willen des Unterausschusses Datenschutz im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit Artikel 8 Abs.1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments die dort formulierten Worte »rassische und ethnische Herkunft« in unserem Gesetz nicht mehr zu finden sind.

 
4. Auch zukünftig den Bürgerrechten verpflichtet

Bereits in den Koalitionsverhandlungen konnten wir die Einführung präventiver Befugnisse für die Polizei im Zusammenhang mit Videoaufzeichnung in Bahnanlagen und bei Public-Viewing-Veranstaltungen nicht abwenden. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um öffentlichen Raum, der allerdings klar abgegrenzt ist und dem Hausrecht eines konkreten Veranstalters oder Betreibers unterliegt. Die Ablehnung der breiten und kaum begrenzten Video-Überwachung des öffentlichen Raums, wie sie in anderen Bundesländern inzwischen Gang und Gäbe ist, haben wir durchsetzen können und hierfür auch den Koalitionspartner SPD verpflichtet.

Das Problem, vor dem wir als Linke mit bürgerrechtlichem Anspruch stehen, ist nicht allein die Tatsache, dass die SPD der stärkere Koalitionspartner ist und tendenziell andere Sichten auf bürgerliche und Grundrechte hat. Sie besteht in viel größerem Maß darin, dass wir gesellschaftlich in dieser Frage nicht in der Offensive sind. Die jahrelange Terror- und Kriminalitätshysterie hat ihre Spuren in der Bevölkerung hinterlassen, wie alle Untersuchungen zeigen. Daran müssen wir weiter arbeiten.

Unsere bevorstehende ASOG-Änderung zeigt auch noch einmal deutlich, dass oftmals nicht neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, sondern viel öfter Bestehendes, unter Verweis auf Datenschutz und Normenklarheit, ins Gesetz überführt wird und damit gewissermaßen die »höhere Weihe« erhält. Wir erinnern uns: So sind nach der Wende unter Hinweis auf die informationelle Selbstbestimmung und das Volkszählungsurteil sämtliche geheimdienstlichen Befugnisse in den Polizeigesetzen der Länder festgeschrieben worden. Es hat sie vorher gegeben. Auch das ist ein Dilemma, mit dem wir politisch umgehen und fertig werden müssen.

Im Verlaufe der Verhandlungen sind, wie könnte es anders sein, noch etliche Begehrlichkeiten aus der großen Wunschtüte der Polizei auf den Tisch gekommen, die wir allerdings verhindern konnten, wie beispielsweise das automatische Kennzeichenlesegerät. Und wir müssen feststellen, dass Berlin im Vergleich zu den anderen Bundesländern selbst nach der bevorstehenden Änderung nach wie vor das moderateste Polizeigesetz der Bundesrepublik hat – ein Ergebnis unseres Einsatzes in bürgerrechtlicher Hinsicht. Wir leben aber nicht auf einer Insel: Dass der vergleichsweise liberale SPD-Innensenator Körting gegenwärtig Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, hinterläßt auch die eine oder andere Spur.
 
Im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode sind keine Befugniserweiterungen im ASOG mehr vorgesehen und damit liegt Rot-Rot ganz und gar nicht im Trend der bundesdeutschen Sicherheitsgesetzgebung.