Die Bundesregierung hat gegen das Land Berlin Klage wegen angeblich überhöhter Zahlungen von Wohnkosten an Hartz-IV-Beziehende eingereicht. Damit soll das Land rückwirkend für eine Regelung bestraft werden, die sozialpolitisch sinnvoll war.
Berlin hatte im Jahr 2005 in seiner Wohnungsregelung für Arbeitslosengeld-II-Beziehende (AV Wohnen) festgelegt, dass die Angemessenheit der Wohnkosten erst ein Jahr nach Beginn des Leistungsbezugs zu überprüfen ist. Die Regelungen wurden zwei Jahre später vom Landesrechnungshof Berlin kritisiert. Sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages übernahmen die Kritik und unterstellten, dass das Land Berlin durch die Ausweitung der Frist 30 Millionen Euro zu viel für die Kosten der Unterkunft gezahlt habe. Diese Summe resultiert aus einer Überprüfung des Berliner Rechnungshofes im Job Center Friedrichshain-Kreuzberg. Die Ergebnisse wurden auf die ganze Stadt übertragen und hochgerechnet. Eine solche Berechnung halten wir für unseriös und nicht belastbar.
Mit den Stimmen aller Parteien außer der der Linken wurde im vergangenen Sommer im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages beschlossen, auf Berlin hinzuwirken, dass die 1-Jahresfrist verkürzt wird.
Aus sozialpolitischer Sicht ist die Jahresregelung absolut sinnvoll. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner hat sie auf Beschluss des gesamten Senats eingeführt, um den Arbeitslosengeld II-Beziehenden die Möglichkeit zu geben, ihre Anstrengungen darauf zu konzentrieren, wieder eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden. Untersuchungen belegen, dass im ersten Jahr des Hartz IV-Bezugs die Chance einen Job zu finden viel höher sind als danach.
Auch aus stadtentwicklungs- und gesellschaftspolitischer Sicht wäre eine Jahresfristregelung wünschenswert, um Ausgrenzungen zu verhindern und die Bevölkerungsvielfalt in den Wohnquartieren zu erhalten.
Leider musste Berlin die Jahresregelung, da sie rechtlich umstritten war, in der AV Wohnen ändern und eine Halbjahresfrist einführen. Trotzdem hat die Bundesregierung nun Klage eingereicht. Bis heute ist aber nicht bewiesen, dass die Jahresfrist zu finanziellen Mehrausgaben geführt hat.
Die Angemessenheit der Wohnkosten ergibt sich aus der individuellen Lebenssituation, das hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen immer wieder betont. Hält die Bundesregierung an ihrer Klage fest, dann muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass Kosten zu hoch waren und die Bundesregierung deshalb einen Rückerstattungsanspruch hat. Die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfangende werden zu knapp 29% vom Bund getragen, den Rest finanzieren die Kommunen.
Im Kern geht es bei der Klage um die juristische Auseinandersetzung über eine Frage, für deren Regelung die Bundesregierung die Verantwortung seinerzeit explizit abgelehnt hat. Sie wollte und will nicht regeln wann und in welchem Verfahren die Angemessenheit von Unterkunftskosten festgestellt wird. Anstatt Erstattungsansprüche geltend zu machen, hätte sich das Bundesarbeitsministerium über die guten Erfahrungen mit der Berliner Regelung informieren und sie im Interesse vieler Arbeitsloser bundesweit einführen können. Der gesamte Vorgang ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung und ihren Umgang mit Arbeitslosen.
DIE LINKE wird sich auf Landes- und Bundesebene weiter für eine Verbesserung der Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft einsetzen. Die Ausdehnung der Frist bis zur Überprüfung auf ein Jahr bleibt für uns dabei ein wichtiger Baustein.