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19. Oktober 2004PDS im Abgeordnetenhaus

Neues Ticket zum halben Preis.

Der Senat und die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf die Wiedereinführung eines Sozialtickets ab 1. Januar 2005 politisch verständigt. Auf der Basis von Verhandlungsergebnissen mit den Berliner Verkehrsunternehmen wird es 32 Euro und damit die Hälfte des regulären Preises für ein Monatsticket betragen.

Der Kreis derjenigen, die es in Anspruch nehmen können, ist erweitert worden. Aufgrund der Hartz-Gesetze ist er leider auch größer geworden. Neben Sozialhilfeempfangenden, einkommensschwachen Senioren, Asylsuchenden und deren Familien werden künftig auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher das Sozialticket nutzen können. Für sie hätte es sonst kein Angebot gegeben. ALG II-Bezieher, darunter auch jene, die bisher als Sozialhilfe Empfangende die Kosten für ihre Fahrkarten vom Sozialamt erstattet bekommen, hätten ab 1. Januar den vollen Preis bezahlen müssen. Mobilität ist ein gutes Recht. Mobilität wird aber auch gerade von den ALG-II-Beziehern als Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gefordert. Dass sie auch entsprechend kostet, ist vom Bund bei der Festlegung der Höhe des ALG-II-Geldes allerdings nicht berücksichtigt worden. Wir als PDS haben Hartz deshalb auch in dieser Frage kritisiert. Und wir haben uns dafür eingesetzt, dass Berlin als erstes Bundesland eine Lösung für dieses Problem anbietet.

Warum konnte das alte Sozialticket nicht mehr angeboten werden?

Das alte Ticket für 20,40 Euro wurde über direkte Zuweisungen des Landes Berlin an die Verkehrsbetriebe in Höhe von 17 Mio. Euro finanziert. Da es kein anderes Bundesland gibt, das durch Direktzuweisungen an Verkehrsunternehmen Sozialtarife im Nahverkehr subventioniert, mussten diese zur Untersetzung der Klage Berlins auf Entschuldungshilfen des Bundes gestrichen werden. Denn warum sollten die anderen Länder an Berlin für etwas zahlen, was sie selbst nicht haben? Dort sind es auf der Kommunalebene oft die ansässigen Verkehrsunternehmen, die freiwillig ermäßigte Sozialtarife anbieten, um den Schwächsten der Gesellschaft die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. In vielen Städten gibt es Bündnisse von Unternehmen, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen zur Bereitstellung eines Sozialpasses, der in der Regel Ermäßigungen bei den Fahrpreisen enthält.

Die Berliner Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn nutzten die Streichung der bisherigen Zuschüsse zum Januar 2004 nicht nur, um die Kalkulationsgrundlage des bisherigen Sozialtickets über den Haufen zu werfen. Von April 2004 an strichen sie auch gleich noch die zuschussfreien Arbeitslosenhilfe- und Seniorentickets.

Für die Sozialhilfe Empfangenden änderte sich die Situation seit Beginn des Jahres zwar nicht grundsätzlich. Sie mussten und müssen, wie vorher auch schon, dem Sozialamt darlegen, warum der in der Sozialhilfe enthaltene Betrag von zurzeit 20,40 Euro für die Sicherung ihrer Mobilität nicht ausreicht. Und auf Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen erstatteten bzw. erstatten die Sozialämter nach wie vor die Fahrkosten für Wege zum Arbeitsplatz, zur Ausbildungsstätte, zum Arzt, zur Pflege von Familienmitgliedern u.a.m. Kein Grund, der vorher den Erwerb des Sozialtickets rechtfertigte, wurde hinfällig. Allerdings zeigte sich bei Beratungen des Abgeordnetenhauses, dass die Bezirke ihren Ermessensspielraum unterschiedlich auslegen. Es wurde deutlich, dass in CDU-geführten Bezirken ein restriktives Herangehen bevorzugt, in PDS- und SPD-geführten Bezirken hingegen der Rechtsanspruch der Sozialhilfe Empfangenden stärker betont wurde.

Doch nicht nur dieser Umstand, sondern auch die Tatsache, dass die Verkehrsbetriebe offensichtlich wenig unternehmerisches Interesse daran hatten, der potentiellen Kundengruppe mit einem niedrigen Einkommensniveau ein bezahlbares Angebot zu machen, ließ insbesondere in der PDS, aber auch bei Teilen der SPD die Erkenntnis wachsen, dass die Abschaffung des Sozialtickets nicht hinnehmbar ist und war.

Allerdings haben es weder PDS- noch andere Abgeordnete in der Hand, Nahverkehrstarife zu beschließen. Was Politik aber tun kann und muss, ist, den Beteiligten ihre Verantwortung deutlich zu machen, gerade weil BVG und S-Bahn im Auftrage des Landes, durch Steuergelder finanzierte Verkehrsdienstleistungen erbringen.

Denn mit dem Wegfall des Sozialtickets zahlte der Steuerzahler in jedem Fall. Hatten die Verkehrsunternehmen über den in der Sozialhilfe enthaltenen Betrag von 20,40 Euro pro Sozialticket 18,60 Euro erhalten, bekamen und bekommen sie im Jahr 2004 pro Ticket wesentlich mehr, insgesamt seit der letzten Fahrpreiserhöhung 64 Euro. Für den Fall, dass momentan nur die Hälfte der bisherigen Nutzer ein Standardticket erwirbt und sich den Differenzbetrag über die Sozialämter erstatten lässt, müsste dies für die Verkehrsbetriebe Mehreinnahmen von 19 Mio. Euro bedeuten. Bezahlt vom Steuerzahler als Mehrausgaben des Landes für Sozialhilfe.

In zähen Verhandlungen gelang es dem Senat, insbesondere unserer Senatorin Heidi Knake-Werner und unserem Senator Harald Wolf, den Verkehrsunternehmen klar zu machen, dass ihnen mit einem neuen Sozialticket nicht automatisch Einbußen drohen müssen. So gibt es in der großen Gruppe der sozial Benachteiligten eine Menge Leute, die nicht ihren Bedarf beim Sozialamt einklagen wollen oder können, aber dennoch den ÖPNV nutzen würden, wenn die Preise für sie erschwinglich wären.

Das neue Sozialticket wird nach unserer Auffassung ohne direkte Zuschüsse des Landes Berlin von BVG und S-Bahn angeboten werden können. Ob diese Rechnung aufgeht, wird das kommende Jahr zeigen. Für den Fall, dass die Verkehrsunternehmen Einbußen haben sollten, ist vereinbart, dass das Land gegebenenfalls für eine Ausgleichsmöglichkeit Vorsorge trifft. Hier gibt es bereits Überlegungen, wie dies aus dem laufenden Haushalt erfolgen könnte.


Jutta Matuschek

verkehrspolitische Sprecherin