Newsletter von Jutta Mutuschek (Stellv. Fraktionsvorsitzende, haushalts- sowie verkehrspolitische Sprecherin) und Uwe Doering (bau- und wohnungspolitischer Sprecher)
Dass die ehemalige kommunale Wohnungsgesellschaft GSW an die Börse will, hat viele Mitglieder und Sympathisanten der Partei DIE LINKE, aber auch Mieterinnen und Mieter der betroffenen Wohnungen in Aufregung versetzt. Unverständnis herrscht darüber, dass die Linksfraktion, wie es heißt, dem zustimmen wolle. Dabei geht es bei der Entscheidung im Abgeordnetenhaus weder um das »Ja« oder »Nein« zum Börsengang eines privaten Unternehmens. Worüber wir entscheiden können, ist ein Ergänzungsvertrag mit den jetzigen Eigentümern der GSW, der festlegt, dass ihre Verpflichtungen aus dem Privatisierungsvertrag von 2004 auch dann gelten, wenn sie ihre Anteile an der Börse weiterveräußern. Im Klartext geht es um die Sicherung der Mieterschutz- und anderer Klauseln beim Verschwinden der jetzigen Eigentümer.
Dazu einige Hintergründe:.
Die letztgenannte Klausel ist im Jahr 2008 ausgelaufen. Damit ist der Weiterverkauf der GSW oder einzelner Wohnungsbestände an andere Eigentümer einschließlich eines Börsengangs bis zu 49 Prozent der Anteile jederzeit ohne Auflagen möglich. Lediglich die Platzierung von mehr als 50 Prozent der GSW-Anteile an der Börse fällt heute noch unter den Zustimmungsvorbehalt des Landes Berlin.
Und nur um diesen Fall geht die aktuelle Auseinandersetzung.
Die jetzigen Eigentümer der GSW wollen sich von ihrem Eigentum trennen. Dies könnten sie im Widerspruch zu den o.g. Vertragsklauseln bei Zahlung einer Vertragsstrafe und weitestgehenden Wegfall aller Verpflichtungen tun oder im Einvernehmen mit dem Land. Das Land Berlin hat durch den Finanzsenator Nußbaum entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern über einen Ergänzungsvertrag zum damaligen Kaufvertrag geführt. Im Ergebnis verpflichten sich die jetzigen Eigentümer, alle oben zitierten 2004 eingegangenen Verpflichtungen der GSW Aktiengesellschaft direkt zu übertragen und ihre Einhaltung damit zu garantieren. Darüber hinaus verpflichten sie sich, im Ergebnis des Börsengangs dem Land Berlin eine Nachzahlung zu leisten sowie dem Unternehmen GSW weitere 100 Mio.€ zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit zukommen zu lassen.
Zur Wirksamkeit dieses Ergänzungsvertrages ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erforderlich.
Durch die Übertragung aller Pflichten auf die GSW Aktiengesellschaft hätte das Land Berlin auch künftig EINEN Vertragspartner. Im Falle der von den Grünen favorisierten Zerschlagung des Unternehmens in viele Einzelteile und deren Übertragung an verschiedene Eigentümer wäre das nur schwer realisierbar. Dadurch, dass die bisher lediglich mit den Eigentümern der GSW bestehenden vertraglichen Verpflichtungen im Falle eines Börsengangs auf die GSW Aktiengesellschaft übergehen, wird zudem gesichert, dass der Sitz des Unternehmens weiterhin in Berlin bleibt. Desweiteren wird so gewährleistet, dass wie im Kaufvertrag von 2004 festgelegt, die Mieterschutzklauseln bis 2014 Gültigkeit behalten.
Die Fraktion DIE LINKE hat nach reiflicher Überlegung und angesichts der ansonsten gar nicht mehr vorhandenen Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der GSW-Reste sich entschlossen, dem Börsengang der jetzigen Eigentümer nicht zu widersprechen und damit dem Ergänzungsvertrag zuzustimmen. Die Fraktion hält dies für verantwortbar angesichts folgender Überlegungen:
Fazit :
Weder der Börsengang, noch der Verkauf von GSW-Anteilen an andere Finanz- und sonstige Investoren werden aus Sicht der LINKEN befürwortet. In beiden Fällen droht, ebenso wie bei der weiteren Führung des Unternehmens durch die Investmentfonds Cerberus und Whitehall, dass die Renditeinteressen gegenüber den Mieterinteressen dominieren. Die Ursache für die heute zu treffende Entscheidung liegt in der Veräußerung der GSW im Jahre 2004. Diesen Fehler können wir nicht rückgängig machen. Wir können lediglich aus diesem Fehler lernen und versuchen, die daraus entstandenen Auswirkungen in Grenzen zu halten. Eine der Schlussfolgerungen aus dieser Einsicht war die von uns im Wahlkampf 2006 erhobene Forderung nach einer konsequenten Beendigung von Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. An die haben wir uns seitdem gehalten und werden es auch weiterhin tun.