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18. März 2004Abgeordnetenhaus von Berlin

Unter den gegebenen Bedingungen angemessen.

Rede des Abg. Dr. Klaus Lederer
in der 48. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. März 2004
zum Doppelhaushalt 2004/2005 des Landes Berlin
Einzelplan 06 – Justiz

[Manuskript - es gilt das gesprochene Wort !]

 
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

die Koalitionsfraktionen waren auch im Einzelplan 06 darauf angewiesen, das Haushaltsurteil des Landesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und die Ansätze auf ihre Rechtfertigung unter den Bedingungen der Haushaltsnotlage zu überprüfen. Das Land muss auch jetzt seinen Ausgabeverpflichtungen nachkommen können, hierfür gibt es jedoch zwei Grenzen des Handlungskorridors:

  • Erstens: Um in den Genuss von Hilfen des Bundes oder der Länder zu kommen, sind Ausgaben auf das bundesgesetzlich und landesverfassungsrechtliche Minimum zu reduzieren. Hierzu ist eine titelkonkrete Betrachtung erforderlich.
     
  • Zweitens: Das Land Berlin muss im Rahmen einer Sparstrategie deutlich machen, dass es tatsächlich in der Lage ist, sein Primärdefizit sichtbar und nicht nur kosmetisch zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer abstrakten, übergreifenden Betrachtung des Gesamthaushalts und des Stellenwerts der konkreten Aufgabe in diesem Rahmen.  

Dass Betrachtungen und Würdigungen erforderlich sind, ist deshalb völlig klar. Nirgendwo steht in der Verfassung konkret, was auszugeben und einzunehmen ist, sonst bräuchte es ja keine Haushaltsberatungen mehr.

Mit dem Ergebnis unserer Abwägungen bin ich - trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme – ausgesprochen zufrieden.
Im Bereich Justiz ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ihre Funktionsfähigkeit Voraussetzung der Verwirklichung der Rechtsstaatsgarantie nach Art. 20 Abs. 3 GG und des Art. 19 Abs. 3 des GGs ist. Insbesondere das bürgerliche Recht, das Strafrecht, der Strafvollzug, die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren sind als Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung, von denen der Bund erschöpfend Gebrauch gemacht hat, bundesrechtlich vorgegeben. In diesen Bereichen ist Berlin verpflichtet, die sich aus den einschlägigen Gesetzen ergebenden Vorgaben zu erfüllen.

Von ausgabengerechter Ausstattung – wie wir sie uns wünschen würden – kann in der Berliner Justiz – allerdings nicht erst seit Rot-Rot – kaum die Rede sein. Die Berliner Gerichte arbeiten über dem Bundesmaßstab erheblich mehr, sie sind gegenüber dem bundesweiten Schlüssel unterbesetzt. Deshalb war es wichtig, die Justiz gegenüber anderen Bereichen insofern zu privilegieren, als ein relevanter Einstellungskorridor nach wie vor zu erhalten war. Nicht, dass die Justiz nicht auch zukünftig erhebliche Anstrengungen unternehmen müsste, um die für den Einzelplan 6 vorgegebenen Einsparvorgaben zu erfüllen. Aber wir stellen die Voraussetzungen dafür sicher, dass mit weiteren Investitionen in die Informations- und Kommunikationsausstattung der Berliner Gerichte der Standard der Ausstattung deutliche Fortschritte erzielt. Durch die Reformbemühungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten sollen in den kommenden Jahren Arbeitsabläufe erleichtert, Wege verkürzt, Justizgewährung verbessert werden. Allerdings scheint mir auch die Grenze dessen erreicht zu sein, was insbesondere dem nichtrichterlichen Dienst ernsthaft zumutbar ist.

Im Bereich des Strafvollzugs liegen sicherlich unsere größten Probleme. Wir haben mit seit Jahren andauernder drastischer Überbelegung zu kämpfen. Trotzdem haben wir uns dagegen entschieden, die lange geplante neue Justizvollzugsanstalt in Großbeeren zu bauen. Statt dessen werden wir versuchen, durch ein neues Haftkrankenhaus die medizinische Versorgung der Insassen zu verbessern, aber auch Geld zu sparen und durch die Zusammenführung der medizinischen Bereiche des Berliner Vollzugs an einem neuen Ort Haftplätze in den Anstalten frei zu machen.
Fortgesetzt werden muss insbesondere der Weg, Haft zu vermeiden und soziale Wiedereingliederung von verurteilten Straftätern zu verbessern. Haftvermeidung ist nicht nur billiger, sondern vielfach auch der bessere Weg, die Ziele des Strafvollzugsgesetzes zu erreichen. Ich bin sehr froh, dass es nicht nur gelungen ist, die erfolgreiche Arbeit der freien Träger im Haushalt auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren zu sichern. Darüber hinaus konnte sogar die Sicherung des sozialen Beschäftigungsprojekts Kleiderkammer – durch die Lottomittel nicht mehr gefördert – durch Übernahme in den Justizetat geschafft werden.

Auch sonst – und da will ich es nur andeuten – versuchen wir im Justizbereich neue Wege zu gehen. Das ist nicht immer einfach. Aber zumindest die Reform der Justizausbildung im viel zu engen bundesrechtlichen Rahmen geht in die richtige Richtung, zur Schaffung des Ausbildungsverbundes Berlin-Brandenburg werden wir ab 2005 ein gemeinsames Prüfungsamt errichten. Und einige Aspekte der Fusion von Obergerichten beider Bundesländer sind aus Berliner Perspektive ausgesprochen zu begrüßen.

Fazit: Die Lage ist, wie sie durch die eingangs angesprochene Haushaltslage determiniert wird. Aber es ist uns gelungen, wichtige Sicherungen im Interesse einer funktions- und auch zukünftig handlungsfähigen Berliner Justiz einzuziehen. Das ist mehr, als ich im Vorfeld für möglich gehalten habe, aber es ist unter den gegebenen Bedingungen der Bedeutung und Notwendigkeit von Justiz durchaus angemessen.

Vielen Dank!