Im Jahr 1993 wurde die Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Die Bankgesellschaft ging hohe Risiken ein und Berlin erlebte letztlich den größten Bankenskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Schaden betrug mehrere Milliarden Euro. Um der Stadt weitreichende Folgen zu ersparen, gewährte Berlin der Bankgesellschaft eine beispiellose Staatsbeihilfe. So wurde sie – und als größter Bestandteil damit auch die Sparkasse – im Interesse der Berlinerinnen und Berliner vor Insolvenz und Schließung gerettet.
Die in dieser Höhe europaweit einmalige Beihilfe war allerdings bei der Europäischen Kommission genehmigungspfl ichtig. Am 18. Februar 2004 wurde sie unter einer Bedingung erlaubt: Berlin muss die Landesbank bis Ende 2007 verkaufen und damit die Verflechtung zwischen einer privatrechtlich organisierten Bank und der öffentlichen Hand endgültig aufl ösen. So wie es für die EU typisch ist, darf sich das Land den Käufer nicht einfach aussuchen, sondern muss international ausschreiben. Damit war klar: Ohne Verkauf keine Beihilfe, ohne Beihilfe keine Fortexistenz der Bank. Und zwar der gesamten Bank – ohne Wenn und Aber.
Politisch verantwortlich war eine große Koalition aus CDU und SPD, die nicht zuletzt daran im Jahr 2001 zerbrach.
Das Land Berlin muss seine 81 Prozent Aktienanteile an der Bankgesellschaft »diskriminierungsfrei« verkaufen. Dies heißt, es darf weder einen privaten noch einen öffentlichen Bewerber offen oder versteckt bevorzugen. Erfüllt Berlin die Aufl age nicht, wird die EU-Kommission den Sparkassensektor insgesamt wieder angreifen. Auch die Beihilfe ist dann hinfällig und die Bank damit sofort wieder in Schwierigkeiten.
Eine Entscheidung wird also davon abhängen, wie das Angebot der Bieter aussieht. Die Höhe des Gebots spielt dabei eine große Rolle. Aber nirgendwo ist festgeschrieben, dass er das einzige Kriterium sein muss.
Inzwischen hat das Verkaufsverfahren für die Bankgesellschaft Berlin, jetzt Landesbank Berlin AG, begonnen. Bis zum 22. März können unverbindliche Angebote abgegeben werden. Von 19 Interessenten, die sich an das Land Berlin gewandt hatte, sind inzwischen noch 14 interessiert, darunter einige große internationale Banken und Investmentgesellschaften, aber auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und einige Landesbanken. Bis Ende des Jahres 2007 muss das Verkaufsverfahren abgeschlossen sein.
Wir haben schon 2004 im Abgeordnetenhaus gemeinsam mit der SPD ein Sparkassengesetz erlassen, welches bereits folgende sparkassentypische Pfl ichten enthält:
Diese Pflichten gelten auch für private Erwerber. Über ihre Einhaltung soll ein Vertrag geschlossen werden und eine Rechtsaufsicht wachen. Wenn die Pfl ichten nicht erfüllt werden, kann dem Käufer untersagt werden, als »Sparkasse« Bankdienstleistungen anzubieten.
Die Linksfraktion in Berlin will die Erhaltung und Sicherung des Sparkassensektors in Deutschland. Deshalb wollen wir beim Verkauf der früheren Bankgesellschaft so viel wie möglich vom »roten S« erhalten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD im Abgeordnetenhaus einen Beschluss getragen, in dem der Senat zur Durchsetzung folgender Verkaufsaufl agen zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben aufgefordert wird:
Die beste Chance, viel vom »roten S« zu erhalten gäbe es, wenn der Deutsche Sparkassen- und Giroverband das Rennen machte. Eine Garantie hierfür können wir jedoch nicht abgeben. Deshalb haben wir an den DSGV appelliert, der eine Mitverantwortung für das verheerende Bankenkonstrukt hat, und begrüßen seine Absicht, seriös mitzubieten.