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II. Vereinbarung über die politische Zusammenarbeit

21. Finanzen

Berlin wird im Jahre 2006 einen annähernd ausgeglichenen Primärhaushalt realisieren, im Jahr 2007 sogar erstmals einen Überschuss. Damit ist die finanzpolitische Zielsetzung der vorangehenden Legislaturperiode in vollem Umfange erfüllt. An diesen Erfolg muss die finanzpolitische Zielsetzung der neuen Legislaturperiode anknüpfen. Berlin wird alle Anstrengungen unternehmen, seinen Primärüberschuss zu steigern und damit dem sonst unvermeidlichen Wachstum des Finanzierungsdefizits erfolgreich entgegen wirken. Alle Einnahmenverbesserungen sind der Rückführung der Nettokreditaufnahme zuzuführen. Die Primärausgaben des Landes Berlin können auf längere Sicht nicht steigen.
 
Auch aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen wird bereits im Jahre 2007 die Nettokreditaufnahme unter den Investitionen liegen und kann in den Folgejahren weiter sinken. Die beigefügte Übersicht »Eckwerte bis zum Jahre 2015« (siehe Anlage) gibt die von der Koalition angestrebte finanzpolitische Linie wieder.
 
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2006 hat Berlin keine Sanierungshilfen von Bund und Ländern zu erwarten. SPD und Linkspartei.PDS sind bereit, sich – in Verantwortung für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger – den finanzpolitischen Herausforderungen zu stellen und daraus Perspektiven für das Land Berlin zu entwickeln. Dabei muss sich Berlin auf seine grundlegenden Aufgaben als Stadtstaat in der Bundesrepublik Deutschland konzentrieren. Im Mittelpunkt der langfristigen Bemühungen des Landes Berlin steht eine Verbesserung der Wirtschaftslage und eine damit einher gehende Stärkung der eigenen Finanzkraft. Es ist deshalb auch Aufgabe der Finanzpolitik, die Potentiale in seinen Wachstumsbereichen zu schützen. 
 
Unter anderem sind hauptstadtbedingte Sonderlasten vollständig vom Bund zu tragen. Deshalb wird Berlin mit dem Bund entsprechende Verhandlungen aufnehmen.

 
Stand und Perspektiven: Einnahmen

Mit dem II. Teil der Föderalismusreform wird die Entflechtung von Aufgaben und Ausgaben zwischen dem Bund und den Ländern fortgesetzt. Berlin wird sich an den Verhandlungen im Sinne der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewachsenen finanzpolitischen Kompetenzen der Länder aktiv und konstruktiv beteiligen. Es wird dabei insbesondere darum gehen, Lösungswege für Veränderungen der Finanzverfassung zu suchen, mit denen die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung gestärkt werden kann. Die Koalition wird sich jedoch dafür einsetzen, dass diese Reform nicht zu Lasten Berlins geht; eine Minderung der Einnahmen Berlins im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptabel.

Die Koalition nutzt mit Nachdruck alle verfügbaren Möglichkeiten zur finanzpolitischen Umsteuerung, von der Berlin, aber auch der Bund und alle anderen Länder profitieren würden. Es geht um:

  • eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung von Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen bestehender Steuern; das Land Berlin wird sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einsetzen;
  • die konsequente Verbindung von Aufgabenwahrnehmung und dazu erforderlicher Ressourcen-Zuweisung (»wer bestellt, der bezahlt«);
  • die Schaffung von größeren finanzpolitischen Handlungsmöglichkeiten und damit Stärkung der Eigenverantwortung der Länder und Kommunen, ohne dabei den Verfassungsauftrag »Herstellung bzw. Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet« (Art. 72, 106 GG) aufzugeben;
  • eine Bereinigung der im Rahmen der bisherigen Finanzverfassung entstandenen »Altschulden« von Bund und Ländern.

Die gegenwärtig sehr günstige Entwicklung der Steuereinnahmen wird sich nach den verfügbaren Prognosen in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen; hierzu tragen neben der wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich auch die beschlossenen Steuerrechtsänderungen bei, insbesondere die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes. Berlin partizipiert über den Länderfinanzausgleich an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung. In der beigefügten Eckwerte-Übersicht wird deshalb eine dauerhaft positive Einnahmenentwicklung unterstellt.

Dagegen werden die Solidarpaktmittel (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen »Korb I«) entsprechend den Festlegungen im Finanzausgleichsgesetz abgesenkt, die überproportionalen Zuweisungen für Berlin und die neuen Länder (»Korb II«) laufen spätestens 2020 aus. Für Berlin bedeutet dies, dass bis zum Jahre 2020 – ab dem Jahre 2009 in großen Jahresabbauschritten von durchschnittlich rd. 160 Mio Euro – Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr entfallen.

 
Steuern

Die Steuerquote in Deutschland steigt zwar 2006/07 wieder an, liegt aber immer noch unter dem langfristigen historischen Trend. Weitere nicht-aufkommensneutrale Steuerrechtsänderungen können deshalb nicht in Betracht kommen.

Zum teilweisen Ausgleich der finanziellen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird ab dem Jahre 2007 der Grundsteuerhebesatz von bisher 660 auf 810 v.H. des Steuermessbetrages und der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 v.H. angehoben. Bei der Grundsteuer ist unbeschadet des geltenden Hebesatzes insbesondere festzustellen, dass sich bislang auf Grund der in Berlin besonders niedrigen Einheitswerte (Wertverhältnisse von 1964, als kurz nach dem Mauerbau die Werte in Berlin historisch niedrig waren) eine gegenüber vielen anderen Großstädten weit unterdurchschnittliche Belastung ergibt. Dies ist in Richtung einer mit anderen Großstädten vergleichbaren Belastung zu korrigieren. Darüber hinaus wird auf der Grundlage von Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 GG von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer für das Land Berlin selbst festzusetzen. Eine Erhöhung des gemäß Grunderwerbsteuergesetz geltenden Steuersatzes von derzeit 3,5% um einen Prozentpunkt wird für angemessen gehalten.

Angesichts der angespannten Haushaltslage sind weitere Belastungen der Berlinerinnen und Berliner unumgänglich, um die finanziellen Konsequenzen von Prioritätensetzungen in den Bereichen Hochschulen, Bildung und Kultur tragen zu können.

 
Finanzpolitische Aufgabe: Doppelstrategie

Die Lösung der finanzpolitischen Aufgabe besteht in einer Doppelstrategie: eine weitere Verbesserung des Primärüberschusses einerseits durch zunehmende Effizienzsteigerung in der Ausgabenstruktur und andererseits durch strukturelle Verbesserung der Einnahmen des Landes. Beiden Aufgaben wird sich der Senat als Ganzes wie auch die für Finanzen zuständige Verwaltung im Besonderen stellen.

Die in der vergangenen Wahlperiode durchgesetzte strenge Ausgaben-Disziplin bleibt auch künftig oberstes Gebot. SPD und Linkspartei.PDS werden:

  • alle bereits vollzogenen bzw. zumindest beschlossenen strukturellen Sparmaßnahmen aufrecht erhalten und die Effizienz insbesondere des Verwaltungshandelns weiter steigern,
  • die Sanierung der öffentlicher Daseinsvorsorge dienenden Beteiligungen des Landes im Rahmen von dessen finanzpolitischen Möglichkeiten betreiben,
  • keine neuen Ausstattungsvorsprünge gegenüber den anderen Ländern selbst schaffen, sofern solche nicht zur nachhaltigen Stärkung der Zukunftspotentiale – d.h. insbesondere Bildung und Wissenschaft - unverkennbar geeignet sind.

 
Personal

In der vergangenen Legislaturperiode konnten die Personalausgaben des unmittelbaren Landesdienstes von 7,2 Mrd. € (2001) auf rd. 6,3 Mrd. € (2006) reduziert werden. Mit dieser Ausgabenentwicklung steht Berlin im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Trotz dieser Erfolge weist Berlin gegenwärtig noch immer eine erhebliche personelle Überausstattung auf. Berlin liegt derzeit immer noch deutlich über der Personalausstattung anderer Stadtstaaten. Im Personaletat der Hauptverwaltung und der Bezirke müssen weitere Konsolidierungsleistungen erbracht werden. Dazu ist die laufende Fluktuation in der Gesamtschau der Legislaturperiode zu nutzen. Die Personalpolitik muss jedoch auch der Gewährleistung einer leistungsfähigen und bürgernahen Verwaltung dienen. Deswegen muss ein Teil der freiwerdenden Stellen entlang der durch die Koalitionsparteien bestimmten politischen und fachlichen Bedarfe wieder besetzt werden.

Eine Begrenzung der Außeneinstellungen ist daher weiterhin - auch über die Legislaturperiode hinaus – erforderlich. Der Einstellungskorridor für die allgemeine Verwaltung wird auf bis zu 200 Vollzeitäquivalente pro Jahr begrenzt. Für den Ende 2009 auslaufenden Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin müssen Regelungen zur weiteren Personalkostenabsenkung sowohl im Beamten- wie im Tarifbereich im Umfang von 150 Mio. Euro gefunden werden. Hierbei sollen die Grundsätze der Umverteilung von Arbeitszeit und Einkommen sowie beschäftigungspolitische Effekte berücksichtigt werden. Die bestehenden politikfeldbezogenen Einstellungskorridore sind auf Grund aktueller Ausstattungsvergleiche zu überprüfen und - ggf. modifiziert - fortzuschreiben. Weitere Politikfelder können dabei in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Die nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform erweiterte Zuständigkeit der Länder im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht wird die Koalition für eine Modernisierung des Dienstrechts nutzen. Ein Kernelement wird dabei die – insgesamt ausgabenneutrale – Einführung bzw. Ausweitung leistungsbezogener Bezahlungselemente sein.

 
Beteiligungen

Die Unternehmen des Landes müssen konsequent auf wirtschaftliches Arbeiten und eine effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben ausgerichtet werden. Auch weiterhin sollen die Unternehmen konsequent darauf verpflichtet werden, sich auf ihre Kernaufgaben - derentwegen sie als öffentliche Beteiligungen gehalten werden - zu konzentrieren und sich betriebswirtschaftlich an vergleichbaren Unternehmen messen zu lassen. Schwerpunkt der neuen Legislaturperiode wird die Fortschreibung und Verstetigung der streng betriebswirtschaftlich ausgerichteten Beteiligungspolitik und der transparenten Beteiligungsführung sein. Ziel ist die weitere Verbesserung der Jahresergebnisse der Unternehmen hin zu einer angemessenen Ergebnisabführung an den Landeshaushalt.

In der vergangenen Legislaturperiode sind bei den Beteiligungen des Landes wesentliche Konsolidierungserfolge erzielt worden. Grundlage war die nachhaltige Umsteuerung in der Beteiligungspolitik, in der Beteiligungsführung und in der Einführung eines effizienten Controllings. So wurden für die Beteiligungsgesellschaften neben der konsequenten Einführung der Corporate Governance erstmals Zielbilder entwickelt, die jährlich fortgeschrieben werden. Um die Entwicklung der Gesellschaften zeitnah begleiten und steuernd eingreifen zu können, wurde ein betriebswirtschaftliches Quartalsberichtswesen eingeführt. Dadurch ist ein weiteres, sehr wesentliches Steuerungsinstrument geschaffen worden, das insbesondere die grundsätzliche Neuausrichtung der Beteiligungsgesellschaften Berlins stützt: Ausrichtung der Unternehmen nach primär betriebswirtschaftlichen Kriterien.

 
Vermögensaktivierungen

Das Land Berlin setzt auch weiterhin auf eine Konsolidierungsstrategie, die maßgeblich auf das Verändern ineffizienter Strukturen setzt. Kurzfristige Entlastung durch Einnahmen aus dem Verkauf von Landesvermögen und ihre Rückwirkungen auf die Zinsausgaben lösen die strukturellen Probleme des Landeshaushalts nicht.
Ob eine Beteiligung weiter gehalten werden soll und ob die mit der Beteiligung verbundenen fachpolitischen Erwartungen erfüllt werden, hängt mit der Einführung der jährlich fortgeschriebenen Zielbilder, von den objektiv messbaren Ergebnissen ab. Dieses Entscheidungsinstrument ist fortzuführen und auszubauen. Insbesondere für die Betriebe der Daseinsvorsorge (BVG, Vivantes, BSR, Wohnungsbaugesellschaften, bestehende Mehrheitsbeteiligung an den BWB) ist eine Privatisierung ausgeschlossen. Zoo und Tierpark stehen als Standorte nicht zur Disposition. Vielmehr geht es um die weitere Hebung von Synergien in der Verwaltung und Beschaffung, Stärkung der jeweiligen Profile und damit Attraktivität beider unverzichtbarer Bildungs-, Forschungs- und Erholungseinrichtungen.

Die Koalition wird den Verkauf der Gewerbesiedlungsgesellschaft (GSG) unter finanzpolitischen Gesichtspunkten prüfen.

 
Public Private Partnership

Für die Finanzierung von öffentlichen Vorhaben auf dem Wege der Public Private Partnership sollen in der Koalition Kriterien und Grundsätze erarbeitet werden, anhand derer im Einzelfall die finanziellen, wirtschaftlichen und fachlichen Implikationen eines PPP-Modells beurteilt werden können. PPP-Projekte sind kein flächendeckendes Instrument zur Beseitigung eines Investitionsstaus, vielmehr sollen sie nur im Einzelfall und nur dann in Frage kommen, wenn unter Würdigung aller Aspekte zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass das Modell für das Land Berlin finanzielle Vorteile bietet und die Risiken klar und vollständig eingeschätzt werden können.

 
Investitionen

Angesichts der schwierigen Lage des Landeshaushalts können auch im Bereich der Investitionen nur Ausgaben getätigt werden, die im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik notwendig sind. Dazu gehört in erster Linie der Substanzerhalt der öffentlichen Infrastruktur. Es muss verhindert werden, dass kurzfristige Einsparungen die bauliche Substanz öffentlicher Gebäude und Verkehrswege gefährden, was in einigen Jahren teuer bezahlt werden müsste.

 
Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt bei den Kapitalgesellschaften als Beteiligungsverwaltung für das Land die Gesellschafterfunktion wahr. Sie ist damit zuständig für die Prüfung und Analyse der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der landeseigenen Unternehmen sowie für die Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Situation. Im Sinne einer einheitlichen Beteiligungsführung sollte die Senatsverwaltung für Finanzen diese Aufgaben auch bei den Anstalten des Öffentlichen Rechts übernehmen und die Funktion des Gewährträgers ausüben. Davon unberührt bleibt die fachliche Zuständigkeit der einzelnen Senatsverwaltungen.

 
Finanzierungsvorbehalt

Neue finanzwirksame Maßnahmen dürfen in der kommenden Legislaturperiode nur insoweit realisiert werden, als zur Gegenfinanzierung zusätzliche Haushaltsentlastungen verwirklicht werden.