Beschluss der PDS-Fraktion
(einstimmig gefasst in der Fraktionssitzung am 15.6.2004)
Vorbemerkung:
Am 25. Mai 2004 hat der Senat eine Vorlage zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verabschiedet. Sie liegt zur Zeit beim Rat der Bürgermeister, der nach Möglichkeit am 24. Juni seine Stellungnahme abgeben soll und dort mit Sicherheit die Notwendigkeit der Weiterführung kommunaler Beschäftigungspolitik unter den veränderten Rahmenbedingungen verlangen wird. Eine entsprechende Forderung ist unsererseits auch schon in den Allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 13 40 (Arbeitsmarkpolitik) im Doppelhaushalt 04/05 festgeschrieben worden, ohne dass die finanzielle Ausstattung und die inhaltliche Ausgestaltung zum damaligen Zeitpunkt konkretisiert werden konnte.
Zu den finanziellen Rahmenbedingungen
Erinnert sei daran, dass mit der Diskussion um Hartz IV seitens der Bundesregierung die Zusage verbunden war, die Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Ein Teil dieser auf Berlin entfallenden Entlastungen sollte nach unseren Vorstellungen auf die Weiterführung beschäftigungspolitischer Maßnahmen entfallen. Nach Berechnungen des Deutschen Städtetages kommt aber auf die Kommunen eine Gesamt-belastung von 4,8 Mrd. Euro v.a. durch die Übernahme der Unterbringungskosten für ehemalige Arbeitslo-senhilfeempfänger zu. Auf Berlin entfallen davon 226 Millionen. Hinzugerechnet werden müssen rd. 12 Mill. Euro für Schuldnerberatung etc. Zwischenzeitlich hat BMWA-Minister Clement gegenüber dem Städtetag erklärt, dass er nun 1,83 Milliarden Euro anteilige Unterbringungskosten aus dem Bundeshaushalt finanzieren will. Der Deutsche Städtetag fordert aber noch eine »deutliche Nachbesserung«. Andernfalls will er seine Mitgliedsstädte auffordern, die Mitarbeit an der Umsetzung von Hartz IV einzustellen. Eine endgültige Entscheidung soll am Donnerstag, den 17. Juni, im Vermittlungsausschuss fallen. Erst dann ist die Grundlage für belastbare Zahlen über die Be- bzw. Entlastungswirkungen der Hartzgesetzgebung gegeben.
(Aktuelle Information nach dem erneuten Scheitern des Vermittlungsausschusses am 17. Juni: »Im Streit um die Einführung des Arbeitslosengeldes II drohte derweil die SPD, die ganze Reform scheitern zu lassen, wenn die Opposition im Vermittlungsausschuss nicht einlenke. SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brander sagte der &rsaqo;Süddeutschen Zeitung&8249;, wenn bis Ende der kommenden Woche keine Einigung erzielt sei, müsse eine Rückabwicklung des Gesetzentwurfs erwogen werden. Unionsverhandlungsführer Volker Kauder sieht jedoch noch Kompromissmöglichkeiten: &8250;Die Tür ist noch nicht zu.&8249;« Der 30. Juni scheint die letzte mögliche Frist zu sein, um ein Gesetz fristgemäß zu erarbeiten. S.L.)
Unsererseits bestand zudem die Erwartung, Mittel der Arbeitsmarktpolitik aus 13 40 (reduzierte ABM und auslaufende SAM) zur kommunalen Beschäftigungspolitik v.a. zur Kofinanzierung von Hilfe-zur-Arbeit-Maß-nahmen (HzA) für erwerbsfähige Sozialhilfeempfangende in 2004 umschichten zu können. Nach den vorliegenden Zahlen scheint das nicht machbar. In 2004 sind die Mittel zum 31.05. schon zu 40,4 Prozent abgeflossen.
Zu den Maßnahmen kommunaler Beschäftigungspolitik vor und nach Hartz III und Hartz IV
Das Ziel der kommunaler Beschäftigungspolitik besteht darin, einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer/innen zu verbessern sowie Maßnahmen zur Eingliederung, Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit durchzuführen, andererseits für die Bezirke sinnvolle Aufgaben zu übernehmen, die sonst nicht erledigt werden können, z.B. mangels Finanzierbarkeit. Im Instrumentenbereich zählen dazu v.a. ABM (gegenwärtiger Stand: rd. 9.300), SAM (knapp 3.000), HzA (rd. 5.600) sowie Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (GzA) (rd. 10.000 Maßnahmen) nach BSHG (Stundenlohn: 1,53 Euro) und seit dem 1. Juli 2003 die durch den Bund mit Fallpauschalen geförderten Bundesprogramme Jump Plus für bundesweit 100.000 Jugendliche unter 25 Jahren und Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL), ebenfalls bundesweit 100.000. Beide Programme müssen landesseitig kofinanziert werden. Berlin hat Schwierigkeiten, die gegebenen Möglichkeiten ausreichend in Beschäftigungsmaßnahmen umzusetzen. So war nach Aussage des BMWA das jump-plus-Programm zum 31.3.04 bundesweit zu 71 Prozent in Anspruch genommen, in Berlin zu 56 Prozent, bei AfL betrug der Auslastungsgrad im Bund 70 Prozent, in Berlin 44 Prozent.
Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten von Hartz IV/SGB II zum 1.1.2005 werden sich die Instrumente für kommunale Beschäftigungsförderung deutlich verringern. SAM wird es in der Perspektive überhaupt nicht mehr geben, ABM nur in reduziertem Rahmen. Hilfe zur Arbeit-Maßnahmen fallen ebenfalls weg und werden in Anlehnung an die alten GzA-Maßnahmen durch Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse ersetzt.
Ohne die inhaltliche Konzeption beschäftigungspolitischer Alternativen und ihrer finanziellen Untersetzung ist abzusehen, dass ab 2005 kommunale Beschäftigungspolitik außerhalb von ABM nur noch in Rudimenten existieren wird. Darüber hinaus ist festzustellen, dass in der gegenwärtigen Finanzplanung von Berlin für die Jahre 2003 bis 2007, auch die Mittel für ABM von 33,1 Mill. Euro in 2005 auf nur noch 9,8 Mill. Euro in 2006 abgesenkt werden sollen.
Handlungsschritte:
Fazit:
Die PDS-Fraktion will ein Programm für Kommunale Beschäftigungspolitik. Dessen Ziel sollte es sein, die notwendige Kofinanzierung sowohl von jump plus und AfL wie von ABM auch in Zukunft sicherzustellen und die bisherigen HzA-Maßnahmen unter den veränderten Rahmenbedingungen zu einem Großteil weiterzuführen. (Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen, das Maßnahmevolumen und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen können auf Grund der unklaren Beschlusslage auf der Bundesebene erst nach einem Ergebnis des Vermittlungsausschusses vorgelegt werden.)