Anmerkungen zur Integrationsdebatte
von Elke Breitenbach, integrations- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin, und Katina Schubert, Mitglied des Parteivorstands der Linken
»Alle Jahre wieder« gibt es in der Bundesrepublik eine Neuauflage rassistisch motivierter öffentlicher Diskussionen, meist verbrämt als Integrationsdebatten. Erst 2009 hat Ex-Bundesbänker Thilo Sarrazin für mediale Furore gesorgt, als er sich in einem Interview mit der Zeitschrift lettre international [1] über zu viel »Kopftuchmädchen« beklagte und den türkischen und arabischen communities in Deutschland pauschal »Integrationsunfähigkeit« attestierte. Dieses Jahr hat er seine Vorwürfe in seinem Buch »Deutschland schafft sich ab« [2] ausgeweitet und Rassismus pur serviert. Er mobilisiert damit Ängste und Vorurteile in der herkunftsdeutschen Bevölkerung und bedient ein ganzes Portefolio von Ressentiments und Rassismus in der Mitte der Gesellschaft. Solche Debatten und Argumentationsführungen sind in der BRD nicht neu, aber offenbar gesellschaftspolitisch immer wieder wirksam.
Die Debatte um die »deutsche Leitkultur« begleitet uns seit zehn Jahren. Damals verlangte der damalige Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU Friedrich Merz die Unterwerfung von Migrantinnen und Migranten unter eben diese. Jetzt hat die CDU in ihrem Leitantrag zum Bundesparteitag Mitte November 2010 die »deutsche Leitkultur« zur Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben erhoben.[3]
Der Begriff der »deutschen Leitkultur« ist ein Kampfbegriff. Damit versuchen Konservative die multikulturelle Realität in eine fiktive homogene Gesellschaft umzudeuten, in der Menschen anderer Herkunft per Definition Aussenseiterinnen und Aussenseiter sein müssen. Sie grenzen Herkunftsdeutsche damit klar gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Diese sollen sich anpassen und sollen auch keine Chance haben, aus dieser Position auszubrechen. Das ist genau das Gegenteil von gesellschaftlicher Integration.
Und diese Form der Ausgrenzung ist ein lange eingeführtes Instrument, um einen vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens zu stiften. Indem sich die Mehrheit gegenüber einer Minderheit oder über ein gemeinschaftliches Feindbild als »die Guten« oder die, die dazu gehören, definiert, werden die innergesellschaftlichen Klassen- und Verteilungskämpfe in den Hintergrund gedrückt. In den 50er und 60er Jahren waren es in der alten Bundesrepublik »der Kommunismus« und »der Russe«, die als innere Feinde des Westens die Gesellschaft zusammen schweißen sollten. In den 70er Jahren war es die RAF (Rote Armee Fraktion). In den 80er und nach der Wende in den 90er Jahren schließlich waren es die Asylsuchenden, die als Bedrohung der inneren Sicherheit und »deutscher Arbeitsplätze« denunziert wurden (»Das Boot ist voll«). Pogromartige Überfälle, brennende Häuser und Morde an AsylbewerberInnen durch Rechtsextreme waren nur die sichtbaren und extremen Auswüchse der Kampagne gegen Flüchtlinge, die von Konservativen bis hin zu Teilen der SPD getragen wurde. Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen stehen noch heute dafür. Die Kampagne gipfelte im sogenannten Asylkompromiss vom Dezember 1992 und der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl durch eine Grundgesetzänderung im Mai 1993. Die Zahl der Flüchtlinge ist seitdem denn auch von rund 438.000 auf weniger als 28.000 in 2009 gesunken - und das nicht, weil es weniger Krieg und Elend gibt, die Menschen in die Flucht schlagen, sondern weil sich die Bundesrepublik im Verein mit der Europäischen Union gegenüber Flüchtlingen effizient abschottet.
Ab 2001, infolge der Terroranschläge auf das world trade center in New York, sind es vor allem Islamisten und in der Folge Muslime im allgemeinen, die als Bedrohung des Westens und dessen gesellschaftlicher Integrität wahrgenommen und diffamiert werden. Die Folge damals: umfassende Rasterfahndungen und eine erneute Verschärfung der Einbürgerungs- und Aufenthaltsbestimmungen – Menschen muslimischen Glaubens galten und gelten als grundsätzlich verdächtig.
2010 schließlich ist dann noch die Debatte um die sogenannten Integrationsverweigerer entbrannt, denen nicht nur CDU/CSU den Kampf angesagt haben.
Nun kann niemand sagen, was »Integrationsverweigerer« sein sollen. Es gibt weder Kriterien für die Feststellung dieses Delikts, noch gibt es Kriterien für das Gegenteil.
Aber: das Bild vom Integrationsverweigerer knüpft an einen Begriff an, der Integration zum bloßen Zwang zur Anpassung und Assimilation verbiegt.
Es korrespondiert mit dem Bild von Migrantinnen und Migranten in Deutschland als »Problem«, als bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch und islamistisch. Und dieses Bild ist auch noch ethnisiert. Es trifft nämlich vor allem Menschen arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft und generell muslimischen Glaubens. Insofern bauen Sarrazin, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und andere auf allgegenwärtigen Vorurteilsstrukturen auf und bieten rechtsextremen Gruppierungen wie Pro Deutschland und der NPD Steilvorlagen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland - das erste Anwerbeabkommen zur Gewinnung von Arbeitskräften wurde schon 1955 mit Italien abgeschlossen. 2011 jährt sich das Anwerbeabkommen mit der Türkei zum fünfzigsten Mal.
»Man rief Arbeitskräfte und es kamen Menschen« charakterisierte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch die damalige und letztlich bis heute geltende Maxime bundesdeutscher Einwanderungspolitik. Migrantinnen und Migranten waren gerufen worden, um Lücken auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu stopfen. In den 50er und 60er Jahren ging es im Westen vor allem um schwere Arbeiten in der Industrie und in der Landwirtschaft. Auch in der DDR sind Vertragsarbeiter aus den sozialistischen Ländern des Trikonts angeworben worden - als bloße Arbeitskräfte. Sie lebten in Ost und West in diesen Gesellschaften, aber die herkunftsdeutschen Gesellschaften haben sie nicht als gleichberechtigte Mitglieder angesehen und angenommen. Sie galten als Gäste, deshalb auch die Bezeichnung »Gast- oder Vertragsarbeiter«. Doch die »Arbeitskräfte« kamen nicht nur, um zu arbeiten. Viele kamen, um zu bleiben, gründeten Familien, bauten Häuser, ließen sich nieder, wollten Teil dieser Gesellschaften werden - lange und zum Teil bis heute vergeblich.
Erst Ende der 90er Jahre bekannte sich die Bundesrepublik zu ihrer längst vorhandenen Realität als Einwanderungsland. Schon damals gab es erneut eine lange öffentliche und auch mit rassistischen Ressentiments aufgeladene Debatte um die Steuerung von Zuwanderung. Punktesystem, Zuwanderung nur für Höchstqualifizierte oder offene Grenzen für alle - zwischen diesen Polen bewegte sich die politische Diskussion. Konsens von der Sozialdemokratie bis zu den Konservativen in CDU/CSU war damals - und ist es letztlich auch heute - dass sich die Regelungen zur Einwanderung an »deutschen Interessen« zu orientieren haben.
Diese »deutschen Interessen« sind allerdings unterschiedlich definiert worden. Teile vor allem der Konservativen begreifen »deutsches Interesse« im Zusammenhang mit Migration vor allem so, dass sie ihre Fiktion von der homogenen herkunftsdeutschen Gesellschaft vor sogenannter Überfremdung, sprich vor Menschen anderer Herkunft schützen wollen. Damit sind und waren sie anschlussfähig an rechtsextreme Positionen. Sinnfälligster Ausdruck dieser Auffassung waren die Wahlkampagnen von Roland Koch (CDU) in Hessen gegen die doppelte Staatsangehörigkeit 1999 und von Jürgen Rüttgers (CDU) 2005 in Nordrhein-Westfalen unter dem Motto »Kinder statt Inder«.
Diese Definition von »deutschem Interesse« läuft der neoliberalen Auffassung zuwider. Die nämlich orientiert ihr Interesse an Zuwanderung vorwiegend am ökonomischen Nutzen der Migrantinnen und Migranten. Je nach der aktuellen Mangelsituation auf dem Arbeitsmarkt definieren Wirtschaftsverbände und neoliberale Theoretiker das »deutsche Interesse« an Zuwanderung als Nachfrage nach qualifizierten, hochqualifizierten oder niedrig qualifizierten potentiellen Arbeitskräften.
Jetzt ist die Diskussion erneut entbrannt. Unternehmensverbände, Wirtschaftsforschungsinstitute und auch Gewerkschaften befürchten für die nächsten Jahre einen massiven Fachkräftemangel vor allem in den MINT-Bereichen (Mathematik, Ingenieurwissenschaft, Naturwisschenschaft und Technik), aber auch z.B. bei personennahen Dienstleistungen wie der Pflege. Schon rufen die Unternehmen nach neuen Zuwanderungsregelungen, die die Einwanderung von Fachkräften erleichtern sollen, sofern sie für die Mangelbereiche verwertbar sind.
Das reduziert die Einwandernden auf ihre ökonomische Nützlichkeit und entreißt ihnen ihr Recht als gesellschaftliche Wesen anerkannt und angenommen zu werden.
Der Reflex aber auf solche Forderungen, erst mal müssten die hier lebenden Menschen eine vernünftige Ausbildung bekommen, ist auch nicht zielführend. Denn die Forderung nach vernünftiger Ausbildung für alle, die können und wollen steht in keinem Gegensatz zur Einwanderung von Menschen, die hier arbeiten und leben möchten. Und es gibt auch keinen Zusammenhang zwischen der Forderung nach Ausbildung und der Auseinandersetzung um die Regulierung der Zuwanderung.
Der Zugang zu Bildung und Ausbildung für alle hier lebenden Menschen unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit ist eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit und Verantwortung. Es ist unabhängig von der Frage, ob es in einzelnen Branchen Fachkräftemängel gibt oder wie Zuwanderung geregelt wird. Zuwandernde und hier lebende Menschen werden damit gegeneinander ausgespielt - auch das ist gesellschaftspolitischer Sprengstoff und reiht sich ein in die Linie desintegrierender Politik.
Notwendig ist eine Einwanderungspolitik die die konservativen Vorstellungen von der homogenen, herkunftsdeutschen Gesellschaft ebenso ablehnt wie die Nützlichkeitskriterien als Grundlage für Zuwanderung. Maßstab für Einwanderungspolitik sind die Grund- und Menschenrechte und das Recht auf Freizügigkeit, das allen zustehen muss.
Davon ist die Realität weit entfernt. Tatsächlich wandern nicht mehr Menschen in die Bundesrepublik Deutschland ein als sie verlassen - die deutsche Gesellschaft ist in ihrer derzeitigen Verfasstheit nicht attraktiv für ZuwandererInnen. Etliche bekommen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, weil ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Berufsabschlüsse hier nicht anerkannt werden. Die Bundesregierung hat da zwar Abhilfe versprochen, doch die lässt seit Jahren auf sich warten. Das Bildungssystem der Bundesrepublik ist in hohem Maße selektiv und ausgrenzend gegenüber Kinder und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien. Dazu zählen auch viele, aber bei weitem nicht alle Familien mit Migrationshintergrund.
Vielen hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, Deutschen und Nicht-Deutschen, erscheint die bundesdeutsche Gesellschaft nach wie vor als verschlossen.
Gesellschaftliche Integration aber verlangt zwingend die Öffnung der Gesellschaft für neues, für andere Erfahrungen und Lebensweisen, für kulturelle Vielfalt auf der Basis der Grund- und Menschenrechte, die für alle gültig sind. Linke Integrationspolitik orientiert deshalb vor allem auf die Demokratisierung und interkulturelle Öffnung der Gesellschaft. Alle hier lebenden Menschen müssen die Möglichkeiten haben, an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft teilzuhaben, zu partizipieren.
Es gibt eine Fülle struktureller Hindernisse, die einer vollständigen Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund entgegenstehen. Dazu zählen neben Vorurteilen und Ressentiments vor allem die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund, und zwar unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Wer sich mit akademischem Titel, aber mit arabischem oder türkischem Namen um eine qualifizierte Stelle bewirbt, hat weitaus weniger Chancen als Menschen mit traditionsdeutschen Namen. Gleiches gilt z.B. auf dem Wohnungsmarkt oder bei Versicherungen. Kinder migrantischer Herkunft müssen mit Beginn ihrer Bildungskarriere gegen das Bild ankämpfen, sie seien spracheingeschränkt und ein Problem. Die fehlende aktive Integrationspolitik im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich im letzten Jahrhundert hat die soziale Ausgrenzung über Generationen zementiert.
Das Wahlrecht und das Staatsbürgerschaftsrecht sind ausgrenzend und herkunftsdeutsch zentriert. Die politischen und bürokratischen Hürden für den deutschen Pass sind sehr hoch und die doppelte Staatsangehörigkeit bleibt immer noch die Ausnahme. Das Einbürgerungsverfahren dauert zu lange, ist zu teuer und die Einbürgerungstests sind diskriminierend. Hätten alle deutschen Staatsangehörigen diesen Test zu absolvieren, müssten viele Herkunftsdeutsche ihre Ausbürgerung befürchten.
Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben und nicht EU-BürgerInnen sind, sind von Wahlen selbst auf kommunaler Ebene ausgeschlossen. Das heißt auch, sie können nicht an Volksbegehren oder an Verfahren bei der Aufstellung von Bürgerhaushalten teilnehmen - einem Minimum an Teilhabe und direkter Demokratie im Wohnumfeld.
Doch nur wer sich als gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft wahrgenommen fühlt, fühlt sich auch eingeladen, in ihr mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.
Das Land Berlin mit seiner rot-roten Koalition hat deshalb jetzt als erstes Bundesland überhaupt die Initiative ergriffen und den Entwurf für ein Partizipations- und Integrationsgesetz vorgelegt. Die Initiative dafür kam aus den Reihen des Berliner Integrationsbeirats, in dem Vertreterinnen von Migrantenselbstorganisationen, anderen Nichtregierungsorganisationen und des Senats zusammen arbeiten. Die Ziele sind im wesentlichen die gesetzliche Absicherung der bestehenden Partizipationsgremien und die Öffnung weiterer Gremien für migrantische Beteiligung auf Landes- und bezirklicher Ebene. Die Verwaltung und landeseigenen Betriebe sollen interkulturell geöffnet werden, und die interkulturelle Kompetenz wird in Zukunft als wichtige Qualifikation bei Einstellungen und Beförderungen zählen. Ein weiteres Ziel ist die Gleichstellung der Religionen. Da die Regelungskompetenzen in Landesverantwortung auch hier eingeschränkt sind, geht es um die Gleichstellung religiöser Feiertage und die Aufhebung des Sargzwangs aus religiösen Gründen.
Das Vorhaben ist in Berlin nicht unumstritten. Wütende Reaktionen folgten auf die Veröffentlichung der ersten Eckpunkte. »Werden Ausländer jetzt bevorzugt?«, fragten Medien und auch viele Bürgerinnen und Bürger. Tatsächlich geht es darum, Bevorzugungen einerseits und Diskriminierung andererseits abzubauen und für mehr Gleichberechtigung zu sorgen, auch im öffentlichen Dienst im Land Berlin. Rund 40 Prozent der jungen Berliner und Berlinnerinnen haben einen Migrationshintergrund. Binnen vier Jahren hat es der Senat mit der Kampagne »Berlin braucht Dich« geschafft, dass sich die Zahl der Auszubildenden migrantischer Herkunft auf rund 20 Prozent verdreifacht hat. Doch das zeigt, wie weit der Weg zu tatsächlicher Öffnung und Gleichberechtigung noch ist. Die meisten MigrantInnenorganisationen begrüßen das Vorhaben, wenn sie sich auch weiter gehende Regelungen vorstellen können. Doch das Gesetz schreibt mehr Demokratie fest und läuft damit dem momentanen gesellschaftlichen mainstream entgegen. Das macht es umso notwendiger.[4]