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6. Oktober 2010Carola Bluhm

Zur Neuordnung der Jobcenter

Jobcenter mit neuer Struktur – weiterhin Leistungen aus einer Hand

Die Neuorganisation der Jobcenter in Berlin steht. Arbeitssuchende werden auch zukünftig alle Leistungen aus einer Hand bekommen. Es wird weiterhin in jedem Bezirk ein Jobcenter geben. Allerdings werden die Jobcenter bis zum Jahresende in eine neue Organisationsform überführt. Das ist zwingend notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die jetzige Mischorganisation der Jobcenter aus Bund und Kommunen im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung im Bund angemahnt hatte. Diese Neuregelung hat der Bundestag im August 2010 durch Änderung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) beschlossen und dabei auch eine Ausnahmeregelung für die Jobcenter im Grundgesetz verankert. Zwar bleibt die Grundstruktur als Mischverwaltung nun doch erhalten - jetzt grundgesetzlich abgesichert -, dennoch ergeben sich organisatorische Neuerungen, die auch in Berlin bis Jahresende umgesetzt werden müssen.

Der Senat hat ein neues Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen, dass nun vom Rat der Bürgermeister beraten wird. Im November wird das Abgeordnetenhaus beraten und im Dezember dazu beschließen.

Das Ausführungsgesetz legt die Strukturen und Zuständigkeiten bei der Neuorganisation in Berlin fest.

Die neuen Jobcenter sind nach den Vorgaben des SGB II eine Mischbehörde von Bund und Kommunen. Die gemeinsamen Einrichtungen werden kein eigenes Personal haben, sondern es werden dort Beschäftigte von Bund und Kommunen arbeiten. Sie bekommen dennoch eine eigene Personalvertretung, die dem Personalvertretungsgesetz des Bundes folgt.

Mit der Änderung des SGB II ist die organisatorische Grundstruktur der Einrichtungen erstmalig gesetzlich und nicht nur über Verträge oder Rahmenvereinbarungen geregelt. Erstmals sind auch Einflussmöglichkeiten und Mitspracherechte der Länder im Gesetz verankert.

So wird es zukünftig einen Kooperationsausschuss geben, in dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Land Berlin gemeinsam über Ziele und Schwerpunkte der regionalen Arbeitsmarktpolitik beraten. Das Land wird darüber hinaus zukünftig mit eigenen Vertretern in den Trägerversammlungen der Jobcenter vertreten sein und Weisungsrechte für gesamtstädtische Aufgaben erhalten. Auch das gab es bislang nicht.

Das Berliner Ausführungsgesetz wird zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

In Berlin wird es zwölf »gemeinsame Einrichtungen« (Jobcenter) geben, in denen die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger Berlin gemeinsam die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfüllen.

Wichtigstes Gremium ist die Trägerversammlung. Sie regelt die inneren Angelegenheiten der Einrichtungen und ist für den Verwaltungsablauf und die Organisation zuständig. Sie setzt sich zu gleichen Teilen aus den Vertretern der beiden Träger – also Bund und Land/Kommune – zusammen.

Das Berliner Ausführungsgesetz stellt sicher, dass die Bezirke ihre Kompetenzen einbringen können und zugleich die Hauptverwaltung über Einwirkungsmöglichkeiten im gesamtstädtischen Interesse verfügt:

  • In den zwölf Trägerversammlungen der zwölf gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) werden künftig sowohl Personen aus der Bezirksverwaltung als auch aus der Hauptverwaltung die Interessen des Landes Berlin vertreten.
  • Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung wird gegenüber den vom Land Berlin in die Trägerversammlungen entsandten Personen ein Weisungsrecht in Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung haben.
  • Die zuständigen Senatsverwaltungen werden im Bereich der kommunalen Leistungen (insbesondere Leistungen für Unterkunft und Heizung und kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Kinderbetreuung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung) Verwaltungsvorschriften erlassen können und die Aufsicht über das Handeln der Bezirksämter führen.
  • Im Kooperationsausschuss, in dem sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Land Berlin abstimmen, wird die Landesseite durch die Ressorts Arbeit, Soziales und Finanzen vertreten.
  • Durch ein Zielvereinbarungssystem, in das die Hauptverwaltung, die Bezirksämter und die gemeinsamen Einrichtungen eingebunden sind, soll die Erbringung der kommunalen Leistungen im Hinblick auf die Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende optimiert werden.


Obwohl die CDU/CSU im Bund den Prozess so verschleppt hat und erst im Sommer das neue Gesetz vorgelegt worden ist, werden wir es in Berlin schaffen, die neue Struktur bis Ende des Jahres umzusetzen.

Wir haben es zukünftig zwar mit einer Behörde völlig neuer Art zu tun, aber das was uns immer sehr wichtig war, bleibt: die Arbeitslosen erhalten weiter alle Leistungen aus einer Hand.

Und wir können als Land zukünftig bei der regionalen Arbeitsmarktpolitik mitreden. Nun wird es darauf ankommen, die Beratung und Unterstützung in den Jobcentern weiter zu verbessern. Das Sparpaket der Bundesregierung wird zu erheblichen Einschnitten für die Leistungen an Arbeitslose führen. Um so wichtiger ist es, dass die Strukturen nun auf verlässlichen Beinen stehen.


Carola Bluhm
Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales