Thesen zur Diskussion
Eine lebendige Demokratie umfasst mehr als formal-demokratische Spielregeln. Sie erfordert selbstbewusste, politisch gebildete Bürgerinnen und Bürger, die ihre politischen Rechte aktiv in Anspruch nehmen und weiterentwickeln. Elemente direkter Demokratie können einen wichtigen Beitrag leisten, den Politisierungsgrad der Bevölkerung zu erhöhen und das Fundament jeder Demokratie, die Zivilgesellschaft aufgeklärter »Citoyens«, zu stärken.
Diese Ausgangsposition bildete den Hintergrund des Engagements der Berliner Linkspartei. PDS in Regierungsverantwortung für eine Verfassungsänderung zur Stärkung plebiszitärer Elemente. In dieser Tradition steht auch die neue LINKE. in Berlin, die den Anspruch erhebt, eng rückgekoppelt an die linken außerparlamentarischen Bewegungen zu agieren. Der Kampf für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit der neu formierten Berliner Linken.
Volksbegehren haben für DIE LINKE. Berlin einen Wert an sich. Ihre Bedeutung liegt nicht nur in der Entscheidung selbst, sondern v.a. auch im öffentlichen Diskurs, der diese Entscheidung in der politischen Auseinandersetzung begleitet. Aus dieser grundsätzlichen Befürwortung weitgehender Partizipationschancen für die Bürgerinnen und Bürger und substantieller öffentlicher stadtpolitischer Debatten, kann im Umkehrschluss aber nicht die Unterstützung eines jeden Volksbegehrens durch DIE LINKE. Berlin unabhängig von dessen Inhalt und/ oder seinen Erfolgschancen abgeleitet werden.
Einsichtig wird dies sofort mit Hinweis auf die unseren inhaltlichen Forderungen entgegenstehenden Volksbegehren zum Erhalt des innerstädtischen Flughafens Tempelhof oder zur Gleichstellung des Religionsunterrichts mit dem Ethikunterricht an Berliner Schulen.
Ein Erfolg versprechendes Volksbegehren mit »linkem« Inhalt setzt darüber hinaus zusätzlich ein tatsächliches Begehren eines relevanten Teils der Menschen in dieser Stadt voraus. Es entwickelt sich in der Regel aus einem gesellschaftlichen Bedürfnis, sofern dieses nicht rechtzeitig und adäquat von der Mehrheit der gewählten VolksvertreterInnen aufgegriffen wird. Problematisch ist hingegen die Initiierung von Volksbegehren ohne Berücksichtigung der jeweiligen gesellschaftlichen Mehrheiten und der sich aus einem Scheitern ergebenden Konsequenzen im Hinblick auf die Bedingungen für die politische Auseinandersetzung in dem jeweiligen Politikfeld in der Folgezeit. Wer ein Begehren formuliert, für das dann ohne Aussicht auf Erfolg ein Volk gesucht werden muss, handelt im Sinne der Durchsetzung seiner eigenen Forderungen fahrlässig. Recht haben und recht bekommen sind zweierlei.
Volksbegehren dienen den Organisationsinteressen der LINKE. Berlin, wenn durch den begleitenden Diskurs in ihrem Ergebnis für die Partei mindestens sowohl ein Zugewinn an gesellschaftlicher Akzeptanz erreicht werden kann, als auch eine Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse deutlich wird, so dass sich die Durchsetzungschancen linker politischer Forderungen erhöhen. Darüber hinaus ist stets abzuwägen, ob das Erreichbare in einem vertretbaren Verhältnis zu dem hierfür notwendigen Einsatz der knappen Mittel des Landesverbands steht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der nach wie vor anspruchsvollen Hürden sollte DIE LINKE. Berlin von Fall zu Fall auf der Grundlage einer nüchternen Analyse der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse pragmatisch abschätzen, ob sich die Beteiligung an der Durchführung eines Volksbegehrens für den Landesverband »lohnt«.
Unter Zugrundelegung der beiden genannten Kriterien (gesellschaftliche Akzeptanz und Durchsetzungschancen unserer politischen Forderungen) bewerten wir eine Unterstützung der zur Debatte gestellten drei Volksbegehren durch die Landespartei wie folgt:
Fazit: In Übereinstimmung mit dem Landesparteitag kommen wir zu dem Schluss, dass nur das Hochschul-Volksbegehren durch DIE LINKE. Berlin unterstützt werden sollte.