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24. Mai 2005PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

Kulturen – Werte – Religionen

Warum ein neues Unterrichtsfach?

Die PDS schlägt für die Berliner Schulen ein neues Unterrichtsfach vor, in dem es um Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen geht. Genau wie »Mathe« oder »Geschichte« soll es ein Fach sein, das Pfl icht ist für alle Schülerinnen und Schüler. Es wird den Anspruch erheben, Wissen zu vermitteln über Lebensweisen, über Kulturen, über die großen Weltreligionen sowie über Grundwerte unserer Gesellschaft.

In einer multikulturellen Stadt wie Berlin mit dreieinhalb Millionen Einwohnern aus über hundert Nationen muss auch die Schule einen eigenständigen Beitrag für die Grundlagen eines friedlichen und solidarischen Zusammenlebens leisten.

Interkulturelle Dialogfähigkeit zählt heute, in einer globalisierten Welt, zu den wichtigsten Kompetenzen. Als Anfang des Jahres eine Projektgruppe der Berliner PDS-Fraktion das Konzept für ein neues Unterrichtsfach entwarf, erhielt es deshalb auch den Arbeitstitel »interkulturelle Bildung«.

Das neue Fach soll Raum geben, sich mit verschiedenen Lebensweisen und -vorstellungen bekannt zu machen und auseinander zu setzen. Es soll für gemeinsame Werte, aber auch für Unterschiede sensibilisieren. Es soll zum Verstehen des Fremden, zu Dialog und friedlicher Konfl iktlösung befähigen.

Das neue Fach ist kein Alternativ- oder Ersatzangebot des Staates zum »klassischen« Religions- und Lebenskundeunterricht. Es folgt dem bildungspolitischen Auftrag der Schule wie er im Paragraph 1 des Schulgesetzes formuliert ist. Für den Religions- und Lebenskundeunterricht an den Schulen ändert sich deshalb nichts.
 

Welche Rechtslage gilt in Berlin?

In den Berliner Schulen ist der Religions- und Lebenskundeunterricht im Unterschied zu fast allen anderen Bundesländern kein reguläres Pfl ichtfach. Er wird in Verantwortung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erteilt. Die Teilnahme ist freiwillig.

Diese Regelung geht auf das Berliner Schulgesetz von 1948 zurück, mit dem eine Trennung von Staat und Kirche vollzogen wurde. Diese Regelung ist im Grundgesetzt gesichert, durch die so genannte Bremer Klausel (Artikel 141). Sie besagt, dass der Grundgesetzpassus, nach dem Religion an den öffentlichen Schulen ein »ordentliches Lehrfach« ist (Artikel 7 (3) ), in den Bundesländern nicht gilt, in denen am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

Für die Einführung eines neuen Unterrichtsfaches für Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen in Berlin gibt es ausreichende Rechtsgrundlagen.

Diese Position stützt sich sowohl auf rechtskräftige Entscheidungen, so zum Beispiel die Fortgeltung der »Bremer Klausel« für ganz Berlin nach der Wiedervereinigung, als auch auf verschiedene juristische Gutachten.

Das neue Unterrichtsfach wird keine Änderung an der rechtlichen Grundlage des Religions- und Weltanschauungsunterrichts, wie sie im Paragraph 13 des Berliner Schulgesetzes geregelt ist, zur Folge haben. Er wird in Verantwortung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und wie bisher freiwillig und mit fi nanzieller Unterstützung von fast 50 Millionen Euro aus dem Haushalt des Landes stattfinden.
 

Wie soll das neue Fach aussehen?

Das Fach zu Fragen der Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen ist neu, im Inhalt und von der Lernkultur her. Es ist ein interdisziplinäres Fach. Hier sollen Schülerinnen und Schülern in anderen Fächern Erlerntes anwenden, zusammenführen und zu neuen Erkenntnissen und Kompetenzen erweitern. Das betrifft zum Beispiel kunst- und kulturgeschichtliche Themen oder ethische Fragen der Naturwissenschaften. Hier soll handlungs- und erlebnisorientiert miteinander gelernt werden. Kinder und Jugendliche sollen sich mit ihrer unmittelbaren Erfahrungs- und Lebenswelt einbringen, sich gegenseitig besser kennen und akzeptieren lernen und Grenzen von Toleranz erfahren.

Das Fach für Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen ist in besonderer Weise geeignet, die Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen voran zu bringen. Es braucht die Kooperation mit außerschulischen Partnern, erfordert zum Teil die Stofffülle in anderen Fächern zu reduzieren und Stoffi nhalte in neuer Weise wieder zusammen zu binden. Es setzt auf selbständiges Lernen in Projekten, in Gruppen und individuell.

Dazu zählen Themen wie: 

  • Glück und Erfolg
  • Grenzen im Leben – schwere Schicksale
  • Erwachsenwerden – Probleme und Chancen
  • Menschenbilder in verschiedenen Religionen und Weltanschauungen
  • Jugendkulturen und Jugendreligionen
  • Kulturelle Einflüsse in Europa in Vergangenheit und Gegenwart
  • Grundwerte, Menschenrechte, Kinderrechte
     

Wann soll das neue Fach starten?

Das neue Fach ist für die Klassenstufen 7 bis 10 vorgesehen. Es soll 2006/07 in ersten Berliner Schulen mit der 7. Klasse starten. Bis zum Schuljahr 2010/11 wird das Fach flächendeckend und bis zur 10. Jahrgangstufe angeboten werden.

Zunächst muss ein so genannter Rahmenlehrplan erarbeitet werden. Da für die Jahrgangstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2006/07 ohnehin viele Fächer neu geplant werden, kann hier eine gute Abstimmung erfolgen.

Zugleich beginnt die Erhöhung der Wochenstundenzahl für die 7. bis 10. Klassen, die auf Grund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur auf 12 Schuljahre erforderlich wird.

Für das neue Fach sollen vom Grundsatz her in allen Schularten zwei Wochenstunden innerhalb der Stundentafel zur Verfügung stehen. Zusätzliche wöchentliche Schulstunden ergeben sich dann mit dem neuen Fach nicht. Sie wären aus pädagogischen Gründen auch nicht vertretbar.

Für die Einführung des neuen Faches können Erfahrungen aus Brandenburg mit dem Fach »Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (LER)« und aus dem seit zehn Jahren in Berlin laufenden Schulversuch »Ethik/Philosophie« in der Sekundarstufe I genutzt werden.

In der Grundschule wird es das neue Fach für Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen vorerst nicht geben. Hier sind gerade neue Rahmenlehrpläne eingeführt worden, die auch Anknüpfungspunkte bieten. Und zudem müssen in der Grundschule bereits viele Reformschritte gegangen werden – wie die frühere Einschulung, die fl exible Schulanfangsphase und der Ausbau der Ganztagsbetreuung.
 

Wer kann das neue Fach unterrichten?

Das neue Fach für Lebensgestaltung, Ethik und Kulturen braucht qualifizierte Lehrkräfte.

Eine Lehrbefähigung für das neue Fach sollen prinzipiell alle Lehrkräfte erwerben können. Vorstellbar ist, dass sich insbesondere Lehrkräfte der Fächer »Sozialkunde/Politische Bildung« und »Ethik/Philosophie« dafür weiter qualifi zieren. Wie beim Fach »Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde (LER)« in Brandenburg könnte die praktische Unterrichtstätigkeit im neuen Fach nach ein bis zwei Semestern beginnen.

Für das Fach »Ethik/Philosophie« haben sich bisher in einem Schulversuch seit 1995 etwa 150 Berliner Lehrerinnen und Lehrer mit einem viersemestrigen Weiterbildungskurs qualifi ziert.

Außerschulische Religions- und Lebenskundelehrkräfte, die über die Befähigung für ein Lehramt verfügen, sollen die Zusatzqualifikationen und damit die Voraussetzung für die Einstellung in den Schuldienst ebenfalls erwerben können. Die Einstellung kann im Rahmen des verfügbaren Stellenvolumens und des Fach-Bedarfs für das neue Fach erfolgen.

Gemeinsam mit den Universitäten wird zu prüfen sein, wie und mit welchen Bezugswissenschaften (zum Beispiel Kulturwissenschaften und/oder Sozialwissenschaften) ein eigenständiger Studiengang für das neue Fach am besten eingerichtet werden kann.

Auch sollten Kooperationsmöglichkeiten mit der Universität Potsdam, die einen Studiengang für das Fach LER in Brandenburg eingerichtet hat, in Betracht gezogen werden.