Berlin ist eine Einwanderungsstadt und als solche durch eine große Vielfalt von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen geprägt. Dies erfordert von der Gesellschaft, den Fragen des friedlichen und verständnisvollen Zusammenlebens besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist eine Herauforderung, sich dabei auch den Reibungen, die im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller, ethnischer und nationaler Herkunft, mit unterschiedlichen Lebensweisen, Traditionen, Bräuchen oder Religionen entstehen, nicht zu verschließen. Zugleich gilt es, die Vielfalt der Kulturen als Reichtum zu erschließen. Dabei spielen im Raum der öffentlichen Schule die Verständigung über gemeinsam anzuerkennende Grundwerte (Menschenrechtsbildung) und interkulturelles Lernen eine besondere Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die in Berlin seit Jahren geführte Debatte um Werteerziehung, Ethikunterricht und neuerdings auch »Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER)« zu sehen.
Seit Jahren wird in Berlin um einen so genannten Werte vermittelnden Unterricht gestritten. Von verschiedenen Seiten, insbesondere von der evangelischen und katholischen Kirche, aber auch von konservativen Bildungspolitiker/innen, wird dabei immer wieder die Forderung erhoben, den freiwilligen »bekenntnisorientierten Religionsunterricht«, der in Verantwortung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stattfindet, zu einem regulären und staatlich verantworteten Fach zu machen. Dabei wird der Eindruck erzeugt, dass »Wertevermittlung« in der Schule nicht ohne »ordentlichen Religionsunterricht« stattfinden könne und zumindest ein Wahl-Pflicht-Bereich »Ethik / Philosophie und Religionsunterricht« für »Wertevermittlung« notwendig sei. Darüber hinaus sieht konservative Schulpolitik in der Einführung von »Werte vermittelndem Unterricht« unter Einschluss des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts als regulärem Fach die Gewähr, dem so genannten Werteverfall unter Jugendlichen und z.T. religiös begründeten, überkommenen und insbesondere unter Migrant/innen vertretenen Wertvorstellungen entgegenzuwirken. Erwartet wird zudem die rechtliche Chance, die Islamischen Föderation, als Anbieterin von (freiwilligem) islamischen Religionsunterricht, aus den Schulen drängen zu können.
Die Notwendigkeit eines »Werteunterrichtes« als ordentliches Unterrichtsfach in der Berliner Schule bleibt dabei notwendig umstritten. Tatsächlich ist jegliche schulische Erziehung immer auch »Werteerziehung« und als solche Aufgabe der gesamten Schule und aller Unterrichtsfächer. Dies geht bereits seit langem aus dem § 1 des Berliner Schulgesetzes hervor. Die Aufgabe der »Werteerziehung« nur auf einen Ethik/Philosophie-Unterricht oder auf den Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht beschränkt zu sehen, ist nicht sachgerecht. Allgemeinbildung - auch zu Religionen und Weltanschauungen - ist eine originäre Aufgabe der öffentlichen Schule. Die Vermittlung bestimmter religiöser oder weltanschaulicher Orientierungen dagegen ist Aufgabe der Elternhäuser und Bekenntnisgemeinschaften. Aus gutem Grund gehört deshalb nach Auffassung der PDS der Religions- und Weltanschauungsunterricht in Berlin nicht zum schulischen Pflichtangebot, sondern ist ein zusätzlicher, freiwilliger Unterricht, der allerdings durch das Land in Wahrnehmung seiner Kulturverantwortung finanziell gefördert wird.
Der in Berlin geltende Artikel 141 des Grundgesetzes, die so genannte »Bremer Klausel«, nach der in Berlin Religion kein ordentliches Lehrfach ist, gründet sich im demokratischen Neubeginn nach dem 2. Weltkrieg und trägt in besonderer Weise der säkularen Tradition Berlins Rechnung. Linke Schulpolitik hat stets auf eine weitergehende Trennung von Staat und Kirche gedrängt und deshalb die Bremer Klausel verteidigt. Die Einführung eines bekenntnisorientierten Religions- bzw. Weltanschauungsunterrichts als staatliches Fach mit Benotung und Versetzungserheblichkeit wäre auf diesem Hintergrund ein bildungspolitischer Rückschritt und wird deshalb von der PDS abgelehnt.
Angesichts der Probleme in einer mulikulturell geprägten Einwanderungsstadt wie Berlin erscheint heute - bei Wahrung der »Bremer Klausel« - die Einrichtung eines gesonderten bekenntnisfreien, wissensvermittelnden Unterrichtsfaches sinnvoll. Es handelt sich um ein Fach, in dem die normativen Grundlagen pluralistischer Gesellschaften und der interkulturellen Verständigung vermittelt werden. Es ist ein Fach das stark kulturwissenschaftlich geprägt ist und systematisch Querbezüge zu anderen Fächern herstellt sowie kommunikative Kompetenz auf Basis der Kenntnis diskursiver und kultureller Formen entwickelt.
Es geht um ein Fach, das in besonderer Weise darauf gerichtet ist, interkulturelle Dialogfähigkeit als Schlüsselkompetenz in der globalisierten Welt herauszubilden. Ein solches integratives Fach wäre in besonderer Weise auch geeignet, Schülerinnen und Schüler zu motivieren und zu befähigen, im Zusammenleben den universalistischen Menschenrechten zur Geltung zu verhelfen und Verstößen gegen sie kritisch und tätig zu begegnen.
In Berlin ist Religions- und Lebenskundeunterricht als Bekenntnisunterricht kein reguläres Unterrichtsfach, sondern Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (§ 13 Schulgesetz). Die Teilnahme am Religions- oder Lebenskundeunterricht ist freiwillig. Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erhalten auf der Grundlage von Vereinbarungen staatliche Zuschüsse für den Religions- und den Lebenskundeunterricht.
Diese Regelung gilt vom Prinzip her seit dem Berliner Schulgesetz von 1948, mit dem die Trennung von Staat und Kirche im Berliner Schulwesen vollzogen wurde.
Die Berliner Regelung ist durch die »Bremer Klausel« Grundgesetz (Art. 141 GG), nach der »Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 ...keine Anwendung in einem Lande (findet), in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand«, verfassungsrechtlich gesichert.
Für alle anderen Bundesländer gilt Art. 7 (3) GG, der besagt: »(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.«
Aufgrund des Art. 141 GG hat Berlin nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes in seiner Entscheidung zur Islamischen Föderation und mehrerer Gutachten aus den Jahren 2000, 2004 und 2005 (Prof. Schlink, Prof. Renck, Dr. von Feldmann) eine große rechtliche Gestaltungsfreiheit. Übereinstimmung zwischen den Gutachtern besteht darin, dass Berlin ein ethisches Pflichtfach wie LER ohne eine Abmeldeklausel einführen kann. Im Übrigen hatte bereits im Jahre 1998 das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zum Ethikunterricht in Baden-Württemberg festgestellt: »Der Landesgesetzgeber wäre nicht gehindert, Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler vorzusehen und in Kauf zu nehmen, dass die am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler im Verhältnis zu den anderen Schülern zusätzliche Schulstunden haben.« (Amtl. Sammlung Bd. 107, S. 75 ff.)
Da es sich bei einem staatlichen Ethikfach um einen religiös-weltanschaulich neutralen Unterricht handelt ist im Übrigen eine Abmeldeklausel rechtlich nicht erforderlich. Bezüglich des Brandenburger Faches LER hat Prof. Dr. Ludwig Renck in seinem Rechtsgutachten für den SPD-Fachausschuss »Stadt des Wissens« vom Januar 2005 festgestellt: »Der Umstand, dass das Land Brandenburg aus problematischer politischer Rücksicht eine Abmeldemöglichkeit von LER wegen religiöser Bedenken vorgesehen hat, ist für das Land Berlin rechtlich bedeutungslos. Bundesverfassungsgerichtlich ist zwar zufolge der Entscheidungsverweigerung des Gerichts höchstrichterlich offen geblieben, ob und gegebenenfalls welche Abmeldeoption bei LER gegeben sein muss. Es gibt jedoch keinen überzeugenden Grund, LER insoweit anders als etwa Sozialkunde oder Geschichte zu beurteilen. Es berührt per se keine religiös-weltanschaulichen Wahrheitsansprüche, es führt mithin niemand in unzumutbare Konflikte und ist folglich jedermann zumutbar. Eine Abmeldung von einem wissenschaftlichen Lehrfach aus religiös-weltanschaulichen Gründen ist sinnwidrig. Da in Berlin derzeit acht Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (= Bekenntnisgemeinschaften) an den öffentlichen Schulen unterrichten, würde eine Befreiungsoption zugunsten von Schülern, die an einem Bekenntnisunterricht teilnehmen, zudem für alle gelten und damit den integrativen Ansatz von LER ad absurdum führen.« (S. 2 f.; Hervorh. red.).
Seitens des Bundesverwaltungsgerichtes und der genannten Gutachter gibt es auch darin Übereinstimmung, dass Berlin keinerlei Religions- und Weltanschauungsunterricht zulassen bzw. finanziell fördern muss. Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Einführung von Bekenntnisunterricht als ordentliches Lehrfach gibt es unterschiedliche Auffassungen. Unterschiedlich sind die Rechtsauffassungen auch zu Möglichkeiten, den Zugang von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft zur Schule schulgesetzlich einzuschränken.
Während der Gutachter Prof. Schlink es für rechtlich zulässig hält, die Genehmigung eines Bekenntnisunterrichtes z.B. an den Körperschaftsstatus zu binden, wird dies von den anderen beiden Gutachtern als nicht verfassungsgemäß, weil gegen das Diskriminierungsverbot verstoßend eingestuft. Sie können sich dabei auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung zu den Zeugen Jehovas) und auf die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 zu islamischen Dachverbänden als möglichen Trägern von Religionsunterricht stützen.
Aus Sicht der PDS-Fraktion besteht rechtlich keine Notwendigkeit zur Veränderung des Status des Bekenntnisunterrichts in Berlin. Die im § 13 des neuen Schulgesetz getroffenen Regelungen zur Prüfung von Anträgen auf ein Angebot von Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht und die Sicherung von dessen Grundqualität (Rahmenpläne, Lehrerqualifikation) sind tragfähig. Sie ermöglichen auch eine hinreichende staatliche Kontrolle dieser Angebote. Würde eine Bekenntnisgemeinschaft nachweislich gegen Gesetze oder Verfassungsnormen verstoßen, wäre jederzeit die Rücknahme der Bewilligung für den Bekenntnisunterricht möglich.
Das Fach kann insbesondere durch eine Anknüpfung an und eine inhaltliche Verstärkung in den Fächern Sozialkunde (Sek I) und Sachunterricht sowie Politische Bildung (Grundschule) sowie durch die Aufnahme von Ansätzen und Bestandteilen aus dem Brandenburger Fach »Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde« entwickelt werden. Es wird staatlich verantwortet und ist verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler. Es gibt weder die Einordnung diesen neuen Faches in einen Wahl-Pflicht-Bereich noch eine Abmeldemöglichkeit zum von den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verantworteten Religions- bzw. Lebenskundeunterricht.
Die Einführung eines Wahlpflichtbereiches würde darüber hinaus dazu führen, Religionsunterricht (bekenntnisorientiert und bisher in Verantwortung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) zu einem ordentlichen Unterrichtsfach der Berliner Schule zu erheben und die bisher für die Berliner Schule existierende Trennung von Staat und Kirche aufzugeben.
Die PDS strebt an, gemeinsam mit dem Koalitionspartner und unter Aufnahme von Vorschlägen aus der parlamentarischen, der fachlichen und der öffentlichen Diskussion, Eckpunkte für eine moderne und gesellschaftlich breit konsensfähige Grundkonzeption des Faches zu formulieren und mit der Rahmenlehrplanentwicklung und der Qualifizierung von Fachlehrkräften die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Fach ab dem Schuljahr 2006/07 schrittweise eingeführt werden kann.
Angesichts der Reformen, die die Grundschule bereits bewältigen muss, - vom früheren Einschulungsalter über die flexible Schulanfangsphase und den Ausbau der Ganztagsbetreuung bis zur Einführung neuer, gemeinsam mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erarbeiteter Rahmenlehrpläne - sowie angesichts der Reform und Verkürzung der gymnasialen Oberstufe, schlägt die PDS vor, das neue Fach zunächst nur in der Sekundarstufe I einzuführen.
Ziele
Das Fach soll einen spezifischen Beitrag für das Zusammenleben in einer multikulturell geprägten Stadt, für den interkulturellen Dialog leisten. Dabei geht es um den Umgang mit dem Fremden, um Wissen über und kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Kulturen, Lebensweisen, Religionen, um Sensibilisierung für Unterschiede und Gemeinsamkeiten und um die Auseinandersetzung mit tradierten Wertvorstellungen.
Inhalte und Prinzipen
Gegründet auf die Bestimmung zu fördernder Kompetenzen (Personale Kompetenz, Soziale Kompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz) sollen spezifische fachliche Bildungsstandards entwickelt werden. Dafür sind auch die Vorschläge für Bildungsstandards der Ethikfächer in der Bundesrepublik auszuwerten, die derzeit in den einschlägigen Fachverbänden diskutiert werden.
Wichtige Prinzipien des Faches sollen Wissenschaftsorientierung und Interdisziplinarität, Integrativität, Entwicklungs-, Handlungs- und Erlebnisorientierung sein. Wie andere staatliche Fächer auch soll das Fach religiös-weltanschaulich neutral und an den allgemeinen Bildungs- und Erziehungszielen der Berliner Schule orientiert unterrichtet werden.
Die PDS geht davon aus, das neue Fach aus dem jetzigen Fach Sozialkunde durch Aufnahme von Inhalten der anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und des Brandenburger Faches LER, und unter Aufnahme von Erfahrungen des bisher im Schulversuch erprobten Faches Ethik/Philosophie zu entwickeln. Dabei könnte z.B. eine inhaltliche Strukturierung in Anlehnung an LER in Brandenburg in folgenden sechs Lernfeldern erfolgen, wie sie vom Fachverband LER vorgeschlagen werden:
Spezifik / Interdisziplinarität
Das Fach setzt sich insbesondere aus den gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächern zusammen, hat Bezüge zum Literatur-, Kunst- und Sprachunterricht sowie zu den Naturwissenschaften (z.B. Bio-Ethik)
Integrativität
Im Rahmen schulischer Allgemeinbildung trägt das Fach dazu bei, allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen und gemeinsam ein Grundwissen zu Fragen des Zusammenlebens, der Ethik und zu weit verbreiteten Kulturen, Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln und gerade in Berlin die Fähigkeit zum Verstehen des Fremden, zu Dialog und friedlicher Konfliktlösung zu fördern.
Handlungs- und Erlebnisorientierung
Das Fach soll sich in besonderem Maße durch praktisches Tun und miteinander Erleben als Form des Wissenserwerbs auszeichnen.
Neue Lernformen
Projekte, Gruppenarbeit und Dialoge der Schüler/innen miteinander werden spezifische Lernformen sein.
Neue Bewertungsformen und -maßstäbe
Das Fach ermöglicht alternativ zur Zensurengebung oder über diese hinaus andere Möglichkeiten, Leistungsnachweise zu erbringen, wie die Gestaltung von Projekten, Belegarbeiten, Portfolios u.ä.
Beitrag zur Schulreform
Das Fach ist in besonderer Weise geeignet, die Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen umzusetzen. Es setzt die Entschlackung von Stoffinhalten in anderen Fächern voraus und bindet sie in neuer Weise wieder zusammen. Es setzt auf selbständiges Lernen und Kompetenzerwerb. Es befördert das Anliegen der Reform und Überarbeitung der Rahmenpläne und wird selbst zu einem wichtigen Bestandteil dieser Reform.
Stundenumfang und Einordnung in die Stundentafel Mit der seit dem 1. Februar 2005 geltenden neuen Verordnung für die Sekundarstufe I erfolgten auch Veränderungen in den Stundentafeln der einzelnen Schularten. Gemeinsam ist allen, dass die fest vorgegebene Wochenstundenzahl für eine Reihe von Fächern gekürzt und frei gewordenen Stunden zu Poolstunden zusammengefasst wurden, über deren Einsatz die Schule im Rahmen einer zulässigen Flexibilisierung entscheiden kann. Weiterhin wurden Fächer zu Fachbereichen zusammenfasst und mit einer Gesamtmindestzahl der Wochenstunden versehen. Das neue Fach wäre in den Bereich Gesellschaftswissenschaften einzuordnen, zu dem jetzt die Fächer Geschichte / Sozialkunde und Erdkunde gehören. Dem Bereich stehen jahrgangs- und schulartenabhängig 2 bis 3 Wochenstunden als Mindeststundenzahl zur Verfügung.
Die PDS hält folgendes Vorgehen für möglich: Die Gesamtwochenstundenzahl für diesen Bereich wird durchgängig durch alle Jahrgänge und Schularten auf mindestens 4 Wochenstunden erhöht und das Fach Interkulturelle Bildung hinzugefügt. Für das Fach kann somit wenigstens eine Wochenstunde zur Verfügung stehen kann, die im Rahmen der zulässigen Flexibilisierung auf 2 Wochenstunden erweitert werden kann.
Zur Gewinnung der Wochenstunden sind zwei Wege möglich: Die erforderliche Erhöhung der Mindestwochenstunden erfolgt aus dem Erweiterungsvolumen der Stundentafel im Zuge der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur, die ab 2006/07 in den 7. Klassen beginnt und dann hochwächst. Eine weitere Stunde können die Schulen im Rahmen der zulässigen Flexibilisierung aus den Poolstunden hinzufügen. Die Hauptschule, für die derzeit keine Stundentafelerweiterung mit der Schulzeitverkürzung geplant ist, müsste zusätzliche Stunden für das neue Fach erhalten.
Einführungszeitraum
Mögliches Einführungs-Szenario (andere Varianten denk- und diskutierbar): 2006/07 Beginn in Klasse 7, frühestmöglicher Beginn, nicht flächendeckend,
Erprobungsphase
2007/08 Klassenstufen 7 (flächendeckend) und 8 (fortführend) 2008/09 Klassenstufen 7 und 8 (flächendeckend) , 9 (fortführend) 2009/10 Klassenstufen 7 bis 9 (flächendeckend), 10 (fortführend) 2010/11 Klassenstufe 7 bis 10
Rahmenlehrplan und Qualifizierung der Lehrkräfte
Die Einführung des neuen Faches soll auf der Grundlage eines bis zum 2. Schulhalbjahr 2005/06 zu erarbeitenden Rahmenlehrplanes und in Abhängigkeit von einschlägig und hinreichend qualifizierten Fachlehrkräften erfolgen. Dazu sollen modularisierte berufsbegleitende Weiterbildungskurse eingerichtet werden. Der Umfang der Qualifizierung soll nicht geringer sein, als der für andere Fächer und insbesondere für das Fach LER in Brandenburg ist (Vergleichbarkeit der Abschlüsse).
Für den zu erarbeitenden Rahmenlehrplan und die Qualifizierung von Lehrkräften kann Berlin auch auf Erfahrungen aus dem seit 1994/95 laufenden Schulversuch Ethik/Philosophie in der Sekundarstufe I zurückgreifen. Für den Unterricht in Ethik/Philosophie wurden ca. 150 Lehrkräfte in einem viersemestrigen Weiterbildungskurs am LISUM (zuvor BIL) qualifiziert, der die Bestandteile Erkenntnistheorie, Praktische Philosophie, Religionsphilosophie und Anthropologie umfasst. Pro Haushaltsjahr standen dafür ca. 5.800 Euro sowie 20 Abordnungsstunden pro Woche zur Verfügung.
Die künftige Weiterbildung für das neue Fach soll stark praxisbezogen sowie interdisziplinär konzipiert werden und unter maßgeblicher Berücksichtigung folgender Bezugswissenschaften erfolgen: Psychologie und Soziologie, Kulturwissenschaft, Ethnologie, Philosophie und Religionswissenschaft.
Der Erwerb der Lehrbefähigung für das neue Fach soll prinzipiell allen Lehrkräften offen stehen. Die Weiterbildungsmodule und -zeiten, für die Anrechnungsstunden gewährt werden, sind in Abhängigkeit von den vorhandenen Fachqualifikationen abzustufen. Teilqualifikationen (im Sinne von so genannten »credit points«) könnten z.B. bei Lehrkräften der Fächer Sozialkunde/Politische Bildung und Ethik/Philosophie anerkannt werden und die erforderliche Studienzeit von insgesamt vier Semestern auf bis zwei Semester verkürzen. Wie bei LER in Brandenburg könnte die praktische Unterrichtstätigkeit im neuen Fach nach ein bis zwei Semestern beginnen. LER-Fachlehrkräfte aus Brandenburg würden eine ca. einsemestrige Fortbildung hinsichtlich berlinspezifischer Bedingungen und Anforderungen benötigen.
Außerschulische Religions- und Lebenskundelehrkräfte, die über die Befähigung für ein Lehramt verfügen, können die Zusatzqualifikationen und damit Voraussetzung für die Einstellung in den Schuldienst ebenfalls erwerben. Die Einstellung kann im Rahmen des verfügbaren Stellenvolumens und des Fach-Bedarfs für das neue Fach erfolgen.
Zu prüfen ist, ob und wann ein grundständiger Studiengang für das neue Fach einzurichten ist bzw. in welcher abgesicherten Form eine Kooperation mit der Universität Potsdam (LER-Studium) angestrebt werden soll.
Eine Änderung des Schulgesetzes ist weder für die Einführung des neuen Faches noch für Veränderungen in der Stundentafel zwingend erforderlich. Ob - wie im Land Brandenburg - dennoch im Schulgesetz (etwa im § 12) die allgemeinen Aufgaben des Fach wegen ihrer normativen Funktion für Rahmenlehrpläne und Weiterbildungscurricula sowie zur expliziten Verpflichtung des Faches und seiner Lehrkräfte auf religiös-weltanschauliche Neutralität bestimmt werden sollten, wäre zu prüfen.
Einführungskosten würden vor allem entstehen für vorzusehende Stundenabminderung / Stellenbedarf für die Weiterbildung, für die Rahmenplanentwicklung, die Bereitstellung von Unterrichtsmitteln und - sofern sie vorgesehen wird - für die wissenschaftlich-pädagogische Begleitung. Weitere Kosten könnten entstehen durch erforderliche Stundentafelverstärkung in der Hauptschule, sofern keine Verstärkung im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung erfolgen sollte. Dies wäre für eine Angleichung der Stundentafeln der Schulen der Sekundarstufe I als eine Voraussetzung für strukturelle Veränderungen durchaus sinnvoll.
Zur perspektivischen Absicherung des Faches ist auch die Entwicklung und Finanzierung eines grundständigen Studienganges erforderlich. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Brandenburg mit möglicherweise geringer zu haltenden Kosten.
Es bleibt bei den derzeitigen Regelungen für den freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterricht in Verantwortung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Auf Grund von Inhalt und Struktur des neuen Faches und seiner Einführung erst in der Sekundarstufe I, müssen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Humanistischer Verband nicht befürchten, dass sich die Beteiligung am freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterricht drastisch reduziert, da dieser zum überwiegenden Teil mit Grundschüler/innen stattfindet. Ohnehin melden sich bereits jetzt Schülerinnen und Schüler vom Religionsunterricht ab, wenn sie die Religionsmündigkeit erreichen.
Der Senator für Bildung, Jugend und Sport, Klaus Böger begründet seine Position für einen Wahl-Pflicht-Bereich »LER – Religionsunterricht« oder »Ethik/Philosophie – Religionsunterricht« u.a. mit der Möglichkeit, die Islamische Föderation besser kontrollieren oder sogar als Anbieterin von Islamischen Religionsunterricht von der Schule fern halten zu können. Die PDS stützt sich dem gegenüber auf die in den juristischen Gutachten von Prof. Renck und Dr. von Feldmann dargelegten Rechtsauffassungen, dass die staatliche Aufsicht über den bekenntnisorientierten Religionsunterricht grundgesetzlich beschränkt sind. Nach Artikel 7(3) GG wird »der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.« Kirchen und Religionsgemeinschaften bestimmen im wesentlichen die Inhalte des Unterrichts und bei der Einstellung der Lehrkräfte mit. Dies gilt nach GG somit auch für den staatlich verantworteten Religionsunterricht. Die Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Islamischen Föderation würden sich mit der Einführung eines Wahl-Pflicht-Bereiches nicht erweitern. Der Staat müsste dann allerdings die vollen Personalkosten wie im öffentlichen Dienst und die vollen Sachkosten für den Religionsunterricht tragen.
Auch im Hinblick auf eine andere in der Schulverwaltung erwogene Möglichkeit, den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts für die Erteilung von freiwilligem Religionsunterricht unter dem Dach der Schule zu verlangen, stützt sich die PDS auf von den Juristen Dr. von Feldmann und Prof. Renck vertretene Auffassung. Demnach ist der Körperschaftsstatus erforderlich, wenn eine Religionsgemeinschaft Steuern erheben, Beamte anstellen oder Staatsverträge schließen will. Den Körperschaftsstatus für die Erteilung von Religionsunterricht zu verlangen, ist sachlich nicht begründet, sondern verfolgt nur das Ziel, bestimmte Religionsgemeinschaften auszugrenzen.
Die PDS schlägt eine »Eins-zu-Eins-Übernahme« des Brandenburger Faches LER aus folgenden Gründen nicht vor, obwohl die inzwischen vorliegenden praktischen Erfahrungen durchaus viele Anhaltspunkte für die Ausgestaltung des neuen Berliner Faches bieten:
LER steht auf Grund des vor dem Bundesverfassungsgerichts getroffenen Vergleichs, der die Abmeldung zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht ermöglicht, in einer Konkurrenzsituation zum Religionsunterricht. Für Berlin hat für das neue Fach die Zielstellung, die interkulturelle Dialogfähigkeit als Schlüsselkompetenz in einer globalisierten Welt zu entwickeln im Mittelpunkt und nicht die Alternative zum Religionsunterricht.
Im Unterschied zur Konzeption des Faches LER in Brandenburg muss Berlin in weit größerem Maße den Anforderungen von Migration Rechnung tragen. Entsprechend der konkreten Situation Berlins muss dem Islam, dem Bekanntmachen von ihm wie der Auseinandersetzung mit ihm entsprechend Platz eingeräumt werden.
Das neue Fach in der Berliner Schule soll nach Auffassung der PDS durch Ausbau und Aufwertung des Faches Sozialkunde und durch Umverteilungen im Rahmen der Stundentafel entstehen. Dies erfordert eine integrative Rahmlehrplangestaltung. Würde man »LER« so wie in Brandenburg einführen, das dort neben dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerbereich steht, so würde dies ein zusätzliches Stundenvolumen implizieren.