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Abschiebung / Abschiebungsgewahrsam

Abschiebungshaft ist eine Freiheitsentziehung, d. h. Vorbereitung und Durchführung eines Verwaltungsaktes, nämlich: Abschiebung in das vermeintliche Herkunftsland der MigrantInnen oder Flüchtlinge. Die Vollziehung von Abschiebungen und die Abschiebungshaft sind zu hinterfragende und kritisierende Praktiken.

Als Durchsetzung von Verwaltungshandeln bei Bestehen einer Ausreisepflicht sind sie bundesgesetzlich geregelt, aber nicht grundsätzlich zwingend und notwendig. Für die Linkspartei.PDS stellt die Abschiebungshaft eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen dar. Deshalb fordert sie auf Bundesebene in letzter Konsequenz deren Abschaffung. Ihre Politik auf Landesebene muss in der konkreten Verwaltungspraxis, die an die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zuwanderungsgesetzes gebunden ist, auf eine Flüchtlingspolitik ausgerichtet sein, die sich an den völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen orientiert. Zuwanderungsgesetz

Im Herbst 2001 beschloss das Abgeordnetenhaus einen Maßnahmeplan zur Verbesserung der Bedingungen in der Abschiebungshaft Berlin-Köpenick und zur Vermeidung von Abschiebungshaft. In diesem Zusammenhang wurden personelle Veränderungen in der Leitungsebene vorgenommen, Projekte zur Fortbildung und Sensibilisierung des Bewachungspersonals in Zusammenarbeit mit freien Trägern der interkulturellen Arbeit durchgeführt, die Kommunikation nach außen sowie die Koordination der beteiligten Dienstbereiche der Polizei und die Zusammenarbeit mit dem Beirat und den Seelsorgerinnen und Seelsorgern verbessert. Die von uns geforderte und vereinbarte Entfernung der Innengitter in den Zellen muss zügig umgesetzt werden. Wichtige Verbesserungen in der medizinischen Versorgung wurden erst nach schwerwiegenden Vorfällen in Angriff genommen. Die medizinische Betreuung durch den polizeiärztlichen Dienst ist aus unserer Sicht nach wie vor problematisch. Immer wieder lassen sich Forderungen erst in Folge gerichtlicher Entscheidungen durchsetzen. Dies betrifft bspw. die Begrenzung der Haftdauer. Hier hat die Senatsinnenverwaltung hinreichende Anzeichen, eine Haftvermeidung für eine bestimmte Personengruppe in Erwägung zu ziehen, nicht von sich aus akzeptiert.

Eine Diskrepanz zwischen Beschlossenem und der Praxis tut sich auch hinsichtlich der Berliner Regelung auf, jugendliche Flüchtlinge unter achtzehn Jahren weitgehend nicht mehr in Abschiebehaft zu nehmen, wenn sie erreichbar untergebracht sind. Die Praxis der Altersfeststellung hebelt die Weisung oft wieder aus und stellt – wie das Röntgen der Handwurzel – z. T. einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen dar.

Insgesamt ist die Tatsache, dass die bestehenden 330 Haftplätze im Abschiebegewahrsamnur zu weniger als fünfzig Prozent belegt sind, auch Folge der Bemühungen der Innenverwaltung, in mehreren Bereichen die Haftantragspraxis zu ändern und Inhaftierungen zu vermeiden. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch die stark gesunkene Zahl von Flüchtlingen, die die BRD und Berlin erreichen. Gleiches gilt für die Zahl der Abschiebungen, die sich von 2.911 (2001) auf 1.981 (2004) verringert hat. Es muss weiterhin Aufgabe der Linkspartei.PDS sein, die Praxis der Anordnung und Verlängerung von Abschiebehaft zumindest unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu überprüfen. Das bedeutet auch, durchzusetzen, dass auf die Inhaftierung von Minderjährigen, ausgehend vom Kindeswohl, generell verzichtet wird. Die soziale und medizinische Versorgung der Betroffenen muss verbessert und durch eine unabhängige Stelle statt durch den Polizeiärztlichen Dienst sichergestellt werden.