Mit dem Altersteilzeitgesetz hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Beschäftigte, die 55 Jahre oder älter sind, über die sog. Altersteilzeit ihre Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren können. Dies kann wochenweise erfolgen, aber auch über Blockfreizeiten, nach denen in der einen Hälfte der vereinbarten Dauer der Altersteilzeit die volle Zeit gearbeitet wird, während die andere Hälfte arbeitsfrei ist. Das Gesetz sieht vor, dass der/die Beschäftigte während dieser Zeit 70 % des Nettolohnes erhält und der Arbeitgeber die Zahlungen an die Rentenversicherung auf 90 % aufstockt. Tarifverträge können höhere Leistungen festlegen. Die Aufstockungsbeträge sind im Grundsatz steuer- bzw. sozialversicherungsfrei. Stellt der Arbeitgeber für den frei gewordenen (Teil-)Arbeitsplatz einen Arbeitslosen ein bzw. übernimmt er einen Auszubildenden, erstattet die Agentur für Arbeit ihm die Aufstockungsbeträge.
Die PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat Ende der 90er Jahre gefordert, die Möglichkeiten des Altersteilzeitgesetzes, insbesondere für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin, zu nutzen und im Rahmen der Anwendung des Gesetzes auch die Erstattung in Anspruch zu nehmen, um zu Neueinstellungen bzw. zur zusätzlichen Einstellung und Übernahme von Auszubildenden zu kommen (siehe auch Wahlprogramm der PDS zu den Abgeordnetenhauswahlen 1999). Befragungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben ergeben, dass insbesondere dann eine Bereitschaft, in Altersteilzeit zu gehen, besteht, wenn im Ergebnis Arbeitslosen bzw. Auszubildenden eine Beschäftigung garantiert wird. Zudem haben Berechnungen der Fraktion ergeben, dass die finanzielle Belastung des Landes insbesondere bei der Übernahme von Auszubildenden bzw. bei Einstellung von Jüngeren durch die Tarifstruktur des Bundesangestelltentarifs für Beschäftigte (erhebliche Steigerung des Gehalts allein auf Grund des zunehmenden Lebensalters) nur minimal ist.
Mit Eintritt in die Landesregierung hat die PDS darauf gedrungen, entsprechende Festlegungen in der Beschäftigungspolitik für die Bediensteten des Landes festzuschreiben. Dies ist ihr allerdings nur teilweise gelungen. Das Instrument der Altersteilzeit findet zwar inzwischen massenhaft Anwendung in den verschiedenen Dienststellen des Landes. Auch das Gehalt wird auf 83 % aufgestockt, wie es im entsprechenden Tarifvertrag festgelegt worden ist. Allerdings wird bzw. wurde es nur in einigen Bereichen, insbesondere bei Lehrerinnen und Lehrern, für Neueinstellungen genutzt.
Die Linkspartei.PDS tritt angesichts der erheblichen Überalterung des Berliner öffentlichen Dienstes für einen erweiterten Einstellungskorridor ein. Dazu müssen die Möglichkeiten der Altersteilzeit genutzt und ein entsprechendes Personalkonzept entwickelt werden, das zum einen die Bereitschaft der Mitarbeiter/innen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit abfragt und zum anderen, insbesondere durch eine erheblich höhere Zahl Auszubildender im öffentlichen Dienst, eine entsprechende Personalplanung ermöglicht.