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Politik von A - Z

Arbeitnehmer/innenfreizügigkeit in der Europäischen Union

Im Rahmen der Verhandlungen mit den 10 neuen Beitrittsländern aus Mittel- und Osteuropa wurde vereinbart, dass mit deren Beitritt zum 1. Mai 2004 die für die „alten“ Staaten der EU (EU-15) geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit, sprich das Recht, in jedem Staat der EU als Arbeitnehmer/in eine Beschäftigung ausüben zu können, nicht in vollem Umfang Anwendung finden soll.

Stattdessen wurde ein Drei-Schritte-Modell festgelegt, wonach jedes einzelne Mitglied der EU für zunächst zwei Jahre bis zum Jahr 2006, dann für weitere drei bis 2009 und dann nochmals für weitere zwei Jahre bis 2011 festlegen kann, ob Beschäftigte aus den Beitrittsländern die volle Freizügigkeit in Anspruch nehmen können.

Im Gegensatz zur Politik der schwarz-roten Bundesregierung tritt die Linkspartei.PDS grundsätzlich für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Allerdings sind dazu Rahmenbedingungen und Übergänge zu gewährleisten, die Sozialdumping und Nachteile für die Bürger/innen allgemein und für die Arbeitnehmer/innen im besonderen möglichst ausschließen. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören ein Mindestlohn, der bundesgesetzlich geregelt werden muss, oder erweiterte Entsenderichtlinien. Eine Initiative dazu kann und sollte ggf. von den Bundesländern ausgehen.

Hintergrund der derzeitigen Debatte ist die Tatsache, dass nach verschiedenen Statistiken, insbesondere nach einem Bericht der EU-Kommission, die befürchtete Welle von Arbeitskräften aus mittel- und osteuropäischen Ländern in die Staaten der EU-15 (z.B. Großbritannien, Schweden) ausgeblieben ist, die die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit schon beschlossen haben. Dazu kommt das, gerade auch in Berlin, festgestellte Problem einer immer größer werdenden Zahl von Scheinselbständigen.

Die Berliner Linkspartei.PDS vertritt die Auffassung, dass die am 1. Mai angelaufene Drei-Jahres-Periode nicht unbedingt ausgeschöpft werden soll und möglichst vor deren Ende, spätestens aber 2009, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erreicht wird. Die Übergangszeit muss genutzt werden, um u. a. verbindliche Mindestlohnregelungen zu vereinbaren. Es geht darum, illegale Beschäftigung zu bekämpfen, Scheinselbständigkeit zu legalisieren, Lohndumping zu verhindern, Freizügigkeit auch für deutsche Arbeitnehmer/innen in den Beitrittsländern zu erreichen und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen. Es ist auch generell eine zentrale Forderung der Linkspartei.PDS, die diskriminierende Behandlung von Arbeitnehmer/innen aus den neuen EU-10-Mitgliedsstaaten zu beenden und damit das Zweite-Klasse-Gefühl in diesen Ländern zurückzudrängen.