Zurück zur Startseite

Politik von A - Z

Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Linkspartei.PDS ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Gerichte für Arbeitssachen auch in Zukunft bei der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung verbleiben sollte und nicht, wie auch diskutiert, zur Justizverwaltung umressortiert wird.

Nach Auffassung der Linkspartei sprechen dafür eine Reihe von sachlichen Gründen. Arbeitsgerichte haben die im Arbeitsleben angelegten Konflikte mit rechtlichen Mitteln zu lösen. Hierbei muss vielfach von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften gesetztes Recht angewendet werden. Wegen des engen Zusammenhangs mit den Aufgabenstellungen des Arbeitsressorts und der vielfältigen fachpolitischen Kontakte mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erleichtert und fördert die Fachressortierung bei „Arbeit“ die Erfüllung der gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung, ökonomische und soziale Konflikte möglichst einvernehmlich in sozialverträglicher Weise mit den Mitteln des Rechts zu lösen. Dies bedingt besondere Anforderungen an das richterliche Personal der Gerichte für Arbeitssachen, denen u. a. dadurch Rechnung getragen wird, dass Personalentscheidungen in Kooperation mit den Verbänden und der zuständigen Fachverwaltung getroffen werden. Hier wird nicht nur ein historisch gewachsener Aspekt der sozialen Selbstverwaltung deutlich, sondern auch der notwendige Zusammenhang zwischen den Bereichen der Arbeitsmarkt- und der Arbeitsrechtspolitik.

Regelmäßige Abstimmungen über Arbeitskonflikte in den Betrieben mit entsprechend zu erwartendem Einfluss auf die Anzahl der Verfahrenseingänge beim Arbeitsgericht, über Folgerungen aus veränderten Tarifverträgen, über die Bildung von Fachkammern am Arbeitsgericht, über Folgerungen aus veränderten Terminständen etc. basieren auf den institutionellen Kooperationen zwischen den Akteuren des Arbeitslebens und der Arbeitsverwaltung. Schließlich werden in der Senatsverwaltung für Arbeit Rechtsgrundlagen für die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte, nämlich die Tarifverträge für Berlin und Brandenburg, registriert und aufbereitet und den Arbeitsgerichten zur Verfügung gestellt.

Eine Umressortierung von der Arbeits- zur Justizverwaltung würde daher zu Reibungsverlusten, zu erhöhtem Verwaltungsaufwand durch umfängliche Abstimmungsverfahren und damit zu unnötigen Zeitverzögerungen führen.