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Arbeitszeitverkürzung

Zu den programmatischen Eckpunkten der Linken in der Bundesrepublik gehörte schon immer die Forderung nach Verkürzung der Arbeitszeit. Ausgangspunkt war und ist die Überlegung, dass die vorhandene Arbeit verteilt werden muss, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. In der Regel wurde das verbunden mit der Forderung nach vollem Lohnausgleich. Erinnert sei daran, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit in den 80er Jahren häufig verbunden war mit Zugeständnissen bei den Lohn- und Gehaltserhöhungen.

Die Berliner PDS-Fraktion hat sich in Vorbereitung auf die Abgeordnetenhauswahlen 1999 (Altersteilzeit) die Forderung nach Umverteilung von Arbeit und Einkommen für den öffentlichen Dienst des Landes zu Eigen gemacht und ein detailliertes Konzept ausgearbeitet, das betriebsbedingte Kündigungen verhindern und neue Arbeitsplätze schaffen sollte. Angesichts der absehbaren dramatischen Haushaltssituation des Landes war Bestandteil des Konzepts ein gestaffelter Gehaltsausgleich, der bei mittleren und oberen Gehaltsgruppen im Tausch von Freizeit gegen Einkommen auch Gehaltseinbußen vorsah. Die PDS ging davon aus, dass die Einbußen aus zwei Gründen zu verkraften seien. Zum einen hätten sie durch Erhalt und Schaffung neuer Stellen einen arbeitsmarktpolitischen Effekt, zum anderen hätte das Land Spielräume, um weiterhin soziale Leistungen finanzieren zu können. Diese Position stieß bei den Berliner Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf Widerspruch, obwohl schon zum damaligen Zeitpunkt für die Beschäftigten der Länder und Kommunen in den neuen Bundesländern ähnliche Regelungen zum Erhalt der Arbeitsplätze vereinbart worden waren.

Für die PDS war die o. a. Haltung auch Grundlage ihres Handelns in der Koalition. Allerdings erwies sich die Haushaltssituation bei Beginn der Legislaturperiode als so dramatisch, dass auch im Personalbereich weitere Einsparungen unumgänglich waren. Dennoch folgte der am 30. Juni 2003 zwischen dem Berliner Senat und der Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes abgeschlossene Tarifvertrag der Logik der PDS-Vorschläge.

Der Kündigungsschutz für die Beschäftigten wird bis zum 31.12.2009 verlängert.

Die Arbeitszeit und auch das Bruttoentgelt werden sozial gestaffelt für den Großteil der Beschäftigten zwischen acht und zwölf Prozent verringert. Die Verringerung der Entgelte wird in Freizeit ausgeglichen. Es können Freizeitguthaben angespart werden, die z.B. zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit herangezogen werden können.

Aus der verkürzten Arbeitszeit ergibt sich ein Stellenmehrbedarf. So sollten u. a. bei Kitas und Schulhorten 388 ErzieherInnen eingestellt werden sowie zusätzlich jährlich 500 Auszubildende.

Die größte Gewerkschaft im öffentlichen Dienst, ver.di, wertete diesen Abschluss letztendlich als Erfolg. Ohne Zweifel bringen die Beschäftigten aber mit diesem Vertrag ein Opfer. Zum 31.12.2009 läuft der Tarifvertrag aus und es gelten im wesentlichen wieder die alten Lohn- und Gehaltsverträge. Nach Auffassung der Linkspartei.PDS können dann beide Tarifparteien nur im Einvernehmen entscheiden, ob es möglicherweise zu neuen Verhandlungen über eine solidarische Umverteilung von Arbeit und Einkommen zugunsten neuer Beschäftigung kommt.