Die Ausländerbehörde Berlin ist mit ca. 300 MitarbeiterInnen die größte ihrer Art in der BRD. In ihrem Bestand befinden sich mehr als 420.000 Akten. Die beiden Standorte Friedrich-Krause-Ufer (für alle zuständig, die wie ArbeitsmigrantInnen, StudentInnen, UnternehmerInnen usw. einen regulären Aufenthaltstitel haben) und Nöldnerstraße (Flüchtlinge u. a. mit temporärem Aufenthaltsstatus wie „Duldungen“) werden im Jahr von ca. 270.000 Menschen wegen aufenthaltsrechtlicher und passrechtlicher Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Zuwanderungsrecht aufgesucht.
Kritik an der Arbeit der Ausländerbehörde wurde in der Vergangenheit wiederholt von betroffenen MigrantInnen, Flüchtlingen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen sowie RechtsanwältInnen geäußert. Die Linkspartei.PDS in Berlin hat diese Kritik aufgegriffen und die durch das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt, um Verbesserungen der Arbeit der Ausländerbehörde einzufordern (Zuwanderungsgesetz). Diese Forderungen mündeten in den Auftrag an die Senatsinnenverwaltung, Maßnahmen zur Reform der Ausländerbehörde (mehr Kundenfreundlichkeit, verbesserte Abläufe etc.) zu ergreifen und in diesem Rahmen die Strukturen zu verändern. Diese Umstrukturierungen sind im Jahr 2005 vorbereitet und Anfang 2006 am Friedrich-Krause-Ufer vorgenommen worden.
Während sich für diesen Bereich entsprechende Verbesserungen erkennen lassen, sind entsprechende Forderungen zum Bereich Nöldnerstraße nicht nachvollziehbar umgesetzt worden. So ergeben sich grundsätzliche Probleme mit der Behörde in erster Linie aus ihrer aufenthaltsbeendenden Funktion. Interkulturelle Öffnung und Interkulturelle Kompetenz können nicht verhindern, dass einige MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde Abschiebungen auch um den Preis von Täuschungen erreichen wollen (Interkulturelle Öffnung). Nach wie vor stehen auch die Art und Weise des „Kundenumgangs“ (angemessene Freundlichkeit, Sprachkompetenzen, Wartezeiten, Beratung, Beschwerdemanagement etc.), vor allem aber die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben (wie Bearbeitungszeiten, Entscheidungen über Aufenthaltsgewährung/-beendigung, Arbeitserlaubnisse etc.) in der Kritik.
Hier fordern wir weiterhin die Umsetzung der politischen Vorgaben für die Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur Servicebehörde, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer ordnungspolitischen Funktion, die auch Abschiebungen umfasst, einen angemessenen Umgang mit den Betroffenen pflegt. Dazu gehört auch in Ermessensentscheidungen eine Entscheidungspraxis zugunsten der Betroffenen. Solche Ermessenspielräume nicht zugunsten der Betroffenen zu nutzen oder sogar Rechtsansprüche nicht zu gewähren, verursacht hohe finanzielle, zeitliche und psychische Belastungen. Ähnlich den Umstrukturierungen am Friedrich-Krause-Ufer müssen Veränderungen in der Nöldnerstraße vorgenommen werden.