Anfang 2003 beendete der rot-rote Senat die so genannte „Anschlussförderung“ im sozialen Wohnungsbau. Auf die ursprünglich für 15 Jahre befristete Subventionierung erfolgt keine nochmals 15 Jahre lange „Förderung“ mehr, wie sie zuvor seit den 80er Jahren gewährt wurde. Dass sich die Besitzer der rund 28.000 Wohneinheiten dagegen gerichtlich wehren würden, war klar. Am 11.Mai 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich eine erste Musterklage abgewiesen. Damit kann als sicher gelten, dass Berlin künftig tatsächlich langfristig rund eine Mrd. € strukturell einspart, die ansonsten bei ungebremster Fortsetzung des (west)berliner Fördermodells Jahr für Jahr fällig geworden wäre.
Dieser Ausstieg ist – neben dem Solidarpakt im öffentlichen Dienst – der größte Brocken in der Konsolidierung des Landeshaushalts, die Rot-rot vollzogen hat. Mit ihrem Urteil folgten die Leipziger den Berliner RichterInnen, die bereits im Dezember 2004 festgestellt hatten, es sei ein Problem, „wenn das Gericht das Land Berlin verpflichtet hätte, Geld, das es nicht hat, aufzuwenden für eine Subvention, die es nicht mehr will“. Denn das bisherige Fördersystem belastet die SteuerzahlerInnen enorm, ohne den MieterInnen zu nützen. Schon um diesen sozialpolitischen Skandal zu beenden – und damit außerhalb Berlins überhaupt Bereitschaft zur Hilfe beim Abbau des Haushaltnotstandes zu erzeugen – musste dieses Fördersystem um fast jeden Preis beendet werden. Es war bundesweit einzigartig asozial: keine Subvention durch Förderkredite, sondern ein Ausgleich der Differenz der zwischen Bauherren einerseits und Banken/Grundbesitzern/Bauunternehmern andererseits ausgehandelten Kosten und dem Sozialmieten-Niveau. Diese Kosten entstanden aber nicht als Wettbewerbs-, sondern als „Mondpreise“, welche die Vertragspartner in der Gewissheit vereinbaren konnten, dass der Staat, also die SteuerzahlerInnen, zahlen müssen - koste es, was es wolle.
Der Finanzsenator führte dazu im Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2006 aus: „Ich kann Ihnen jetzt sagen, was die Anschlussförderung für die Jahrgänge 1989 bis zum Jahr 1997 insgesamt gekostet hätte: 3,3 Milliarden €. Bei 28.000 Wohnungen sind das pro Wohnung 118.000 €. Heute bauen wir eine Sozialwohnung mit 60 m2 für 90.000 €, und hier sollte man nur für die Anschlussförderung – das sind nicht die Baukosten, das ist nicht die Förderung während der ersten Hälfte, das wären die während der zweiten gewesen – mehr bezahlen als solche Wohnungen überhaupt kosten.“Dieser Irrsinn hat ein Ende, das allerdings weiter Gemeinwohl orientiert begleitet werden muss. Dafür sollte die Linkspartei.PDS aus drei Gründen in künftiger Regierungsverantwortung stehen:
1. Vermieter werden in ungleich größerem Maße als bisher Mieterhöhungen durchzusetzen versuchen, weil sich Hoffnungen auf Geld der SteuerzahlerInnen nun zerschlagen haben. Der von Rot-rot vereinbarte Mieterschutz (Mietausgleich, Umzugskostenhilfen) wird nach der Wahl seiner ersten ernsthaften finanziellen Belastungsprobe unterzogen werden – der nächste Senat muss weiter zu den beschlossenen Zusagen stehen:
2. Viele der betroffenen Wohnungen werden über kurz oder lang bei Insolvenzverwaltern landen. Denn knapp 12.000 Wohnungen werden allein von Gesellschaften ohne haftenden Eigentümer gehalten. Die aber haben nun kein Interesse mehr an den „Objekten“ und können sie ohne eigenes Risiko durch Konkurs „abstoßen“. Auch andere Private werden in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Allerdings besteht bei der dann anstehenden „Verwertung“ unterhalb der Verkehrswerte die Gefahr, dass mit privaten Käufern nicht nur wieder neue Profiteure auferstehen, sondern die entstehenden Buchverluste mit der Fälligkeit bestehender öffentlicher Bürgschaften auch noch vergesellschaftet und so zu echten Verlusten der SteuerzahlerInnen werden. Deshalb sollte Berlin weder „marktgläubig“ abseits stehen, sondern sich grundsätzlich an solchen Versteigerungen beteiligen, noch um jeden Preis solche Immobilien erwerben - wohl aber bei günstigen Konstellationen bisher geförderte Wohnungen kommunalisieren. Günstig erworbenes, dauerhafte Einnahmen abwerfendes Eigentum, welches die Ausgaben für unvermeidlich fällige Bürgschaften kompensieren hilft – eine solche Strategie kann auch bei einem Haushaltnotlageland niemand ernsthaft kritisieren.
3. Neuordnung statt Ausverkauf der Berliner kommunalen Wohnungswirtschaft wird durch den nun unumkehrbaren Ausstieg aus der Anschlussförderung noch dringlicher. Zum einen vergrößert er wirtschaftliche Belastungen landeseigener Wohnungsgesellschaften, weil auch sie nun für bis zu 4.000 Wohnungen die bisher durch ihre Bilanzen geisternde Hoffnung auf weitere Subventionen beerdigen müssen. Zum anderen könnte der Förderausstieg aber durch den möglichen Zufluss tausender preiswert erwerbbarer früherer Sozialwohnungen auch neue wohnungspolitische und betriebswirtschaftliche Perspektiven eröffnen – so sie die künftig politisch Verantwortlichen erschließen wollen. Ob eher entstandene Risiken oder Chancen zum Tragen kommen – darüber entscheiden am 17. September die WählerInnen.