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Bleiberecht

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat keine Bleiberechtsregelung für diejenigen MigrantInnen vorgesehen, die bereits langjährig als „Geduldete“ in der BRD leben. Nach wie vor bleibt ihnen eine sichere Perspektive verwehrt. Die entsprechenden Regelungen im Zuwanderungsgesetz sind lediglich unzulängliche Kompensationsmöglichkeiten. (Zuwanderungsgesetz) Dies zeigen die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes. Nur ein kleiner Teil der bisher geduldeten Flüchtlinge hat auf der neuen gesetzlichen Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Härtefallkommission kann nur im Einzelfall humanitäre Lösungen finden und keine Gruppenregelungen ersetzen. (Härtefallkommission) Die Linkspartei.PDS unterstützt deshalb den Flüchtlingsrat, PRO ASYL u. a. bei ihrer Forderung an den Deutschen Bundestag, sich endlich für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung einzusetzen. Leider sieht es nicht danach aus, als würde eine entsprechende Änderung des Zuwanderungsgesetzes vorgenommen werden.

Die Linkspartei.PDS unterstützte den Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting ausdrücklich bei seinen Initiativen auf der Innenministerkonferenz (IMK) für eine Bleiberechtsregelung. Da sich diese Forderung bisher nicht durchsetzen ließ, zielte das Engagement der Linkspartei.PDS darauf ab, die auf Landesebene bestehenden Ermessensspielräume weitestgehend auszuschöpfen. Als schwierig erwiesen sich dabei aber die im Grundsatz unterschiedlichen Interpretationen der Ermessensspielräume. Dies zeigte sich bspw. bei den vergangenen Weisungen zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in Berlin, die uns z. T. nicht weit genug gingen und gehen. Zwar konnten Weisungen für traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und für palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon erwirkt werden, doch war es unsere Forderung, darüber hinaus weitere Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz zu erlassen, die unabhängig vom Herkunftsland Anwendung finden. Dass es durchaus rechtliche Möglichkeiten gibt, zeigen die Erlasse in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Mit einer großzügigen Bleiberechtsregelung wäre für die langjährig geduldeten Flüchtlinge in Berlin eine Perspektive verbunden. Ihrer bereits vollzogenen sozialen Integration muss eine aufenthaltsrechtliche Absicherung folgen. Die Ansätze in der Berliner Flüchtlingspolitik müssen weiter im Interesse der in dieser Unsicherheit lebenden Betroffenen erweitert werden.