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Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Auf Initiative der PDS ist in die Koalitionsvereinbarung von Rot-rot die Profilierung der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BWA) aufgenommen worden. Mit den BWA soll der in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union (EU) festgelegte Ansatz der primären Förderung lokaler Aktivitäten aufgenommen werden. Zielstellung ist es, durch die Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren und deren Vernetzung wirtschaftliche Potenziale vor Ort zu erschließen und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen sowie die lokale Wirtschaft zu stärken. Bezirkliche Bündnisse existieren inzwischen in allen 12 Bezirken der Stadt, allerdings mit sehr unterschiedlichen Aktivitäten und Erfolgen. In ihnen arbeiten u.a. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die Agenturen für Arbeit, die IBB (Investitionsbank Berlin) als Landesförderbank und örtliche Initiativen wie Träger beschäftigungspolitischer Maßnahmen mit. Zur Unterstützung von Vorhaben der Bündnisse wurde seitens der PDS-geführten Senatsverwaltung für Wirtschaft ein Förderprogramm aufgelegt, das bis Ende dieser Legislaturperiode den Bezirken insgesamt 12 Millionen Euro aus Mitteln der EU-Strukturfonds zur Verfügung stellt. Darüber hinaus stehen den Bündnissen rd. 3 Millionen Euro aus dem Programm „Lokales Soziales Kapital“ (LSK) zur Verfügung, das insbesondere zur Förderung von Mikroprojekten der lokalen Ökonomie eingesetzt werden soll. Ergänzt wird der lokale Ansatz der Beschäftigungsförderung durch die vom Bund teilfinanzierten sog. Regionalmanagements, die für bestimmte Wirtschaftsstandorte wie den Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg oder den Gesundheitsstandort in Buch im Bezirk Pankow konkrete Ansiedlungspolitik betreiben sollen.

Die Linkspartei.PDS ist für die Fortführung der Arbeit der Bündnisse und die Weiterentwicklung ihres lokalen Ansatzes in der Beschäftigungspolitik. Grundlage muss eine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen der Bündnisse sein, um positive Beispiele zu verallgemeinern. Notwendig ist eine Qualifizierung der Steuerungsstelle bei der zuständigen Senatsverwaltung wie auch eine Stärkung der in den Bezirksämtern angesiedelten Büros der Wirtschaftsförderung als Anlauf- und Beratungsstelle für Existenzgründer, Ansiedlungsinteressenten und Bestandsunternehmen im Bereich der Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Bei der Weiterentwicklung und Profilierung der Bündnisse geht es u.a. darum:

  • Die bisherigen Förderprogramme (s. o.) müssen im Rahmen der Festlegungen für die neue EU-Förderperiode fortgesetzt werden. Das Land muss gegenüber dem Bund sein Interesse an einer Ausweitung der Regionalmanagements deutlich machen.
  • Wirtschaftsförderung und Beschäftigungsförderung durch Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter müssen im Rahmen der Bündnisse abgestimmt und verzahnt werden.
  • In allen Bündnissen müssen auf der Grundlage der jeweiligen Wirtschafts- und Sozialstruktur Handlungsfelder und bezirkliche Handlungsstrategien entwickelt werden, die in Aktionspläne umgesetzt werden und einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegen. Die Aktionspläne müssen mit den jeweiligen Arbeitsmarktprogrammen der örtlichen Jobcenter und, soweit vorhanden, den integrierten Handlungskonzepten der Quartiersmanagements verknüpft werden.
  • Bestandteil der Aktionspläne müssen spezifische Frauenprojekte sein, wie sie beispielsweise im Projekt „Frau und Wirtschaft“ in einzelnen Bezirken existieren.
  • Bei der Auswahl von Projekten im Rahmen des LSK sollte schwerpunktmäßig die Existenzgründung und die Gründung von sozialen Unternehmen (Soziale Unternehmen) und beschäftigungsorientierten Genossenschaften gefördert werden. Dabei kann die Förderung auch verbunden werden mit der Förderung dieser Unternehmensform aus dem Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm (ARP) des Landes.