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Bürgernahe Dienstleistungsverwaltung

Es ist das erklärte Ziel der Verwaltungsreform in Berlin, die öffentliche Verwaltung zu einer modernen bürgernahen Dienstleistungseinrichtung umzugestalten. Wir müssen und wollen davon wegkommen, dass öffentliche Verwaltungen der Bevölkerung schlechthin etwas gewähren bzw. nicht gewähren, sondern eine bürgernahe Dienstleistungsverwaltung hat die Durchsetzung der Bürgerrechte und -ansprüche zu gewährleisten.

Vor allem mit dem 4. Verwaltungsreformgesetz (vom November 2005) wurden in Berlin weitere sinnvolle Instrumente entwickelt, um Verwaltungsdienstleistungen bürgergerecht und zugleich kosteneffektiv erbringen zu können. Im Mittelpunkt standen die einheitliche Leistungsentwicklung der nunmehr 61 Berliner Bürgerämter, die Schaffung weiterer zentraler Anlaufstellen in Ordnungsfragen und für die Wirtschaftsförderung sowie der Ausbau der elektronischen Angebote für Informationen und Antragsstellungen. Die Bürgerämter haben sich zu zentralen Anlaufstellen für die Berlinerinnen und Berliner sowie ihre Gäste entwickelt, wo sie alle anfallenden Behördengänge erledigen können, ohne dass verschiedene Ämteraufgesucht werden müssen. Bei einigen komplexen Anliegen – zum Beispiel bei einem Umzug – wird das Unterstützungsangebot in mehreren Bürgerämtern bereits nach dem so genannten „Lebenslagenprinzip“ zusammengefasst, so dass alle erforderlichen Verwaltungsvorgänge „durch eine Hand und auf einen Schlag“ realisiert werden. Rot-rot hat auch die Voraussetzungen geschaffen, dass Bürgerämter mobil werden und in entlegene Ortsteile, Krankenhäuser und Seniorenheime – also hin zur Bevölkerung – kommen können. Bürgernähe manifestiert sich in einer multikulturellen Stadt wie Berlin auch durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz der Verwaltung. Dazu wurden u. a. die Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst qualifiziert sowie die Ausländerbehörde reformiert.

Die Linkspartei.PDS orientiert auf einen nachhaltigen Wandel in der Verwaltungskultur. Unerlässliche Voraussetzung dafür ist ein enges Zusammenwirken von Kommunalpolitik, Öffentlichkeit und Verwaltung sowie Mitarbeiter/innen, Gewerkschaften und Personalvertretungen. Der grundlegende Umbau der Verwaltung muss fortgesetzt werden. Dabei sind die entscheidenden Prämissen die weitere Bürgerorientierung der Verwaltung, die Kostentransparenz, die Ziel- und Wirkungsorientierung aller Maßnahmen, die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung sowie die Grundsätze des Gender Mainstreaming. (Gender Mainstreaming)

In der nächsten Legislaturperiode steht die Entscheidung über einen Wechsel in der Bezirksamtsbildung – nach dem Koalitionsprinzip (politische Bezirksämter) – ebenso auf der Tagesordnung wie der experimentelle Verwaltungsumbau entsprechend den Bedürfnissen, die sich aus komplexen Lebenslagen der Bevölkerung ergeben. Zu klären ist, wie wir auf der Ebene der Hauptverwaltung konsequent das Kosten-Leistungs-Denken durchsetzen und ein wirkungsvolles Anreiz- und Sanktionssystem für die Verwaltungsmodernisierung - natürlich immer unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten – schaffen.