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Cannabiskonsumenten entkriminalisieren

Diesem Ziel dient die neue Richtlinie zur Anwendung des § 31a Betäubungsmittelgesetz, die seit Mai 2005 in Berlin in Kraft ist. Sie sieht die Einstellung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Besitz von bis zu 10 g (optional 15 g) Cannabis regelhaft vor. Das Land Berlin nutzt die gesetzliche Möglichkeit zur Ausgestaltung einer bundesweit uneinheitlichen Regelung. Unsere Absicht besteht in der erweiterten Möglichkeit, meist junge Konsumenten beratend zu erreichen, die sich wegen befürchteter Strafe oft verschließen. Die Praxis beweist: Jugendliches Probierverhalten lässt sich nicht durch Repressionsandrohung unterdrücken, Kriminalisierung führt eher zu Trotzverhalten.

Dazu kommt die stark empfundene gesellschaftliche Heuchelei, denn die Akzeptanz der legalen Drogen Alkohol, Nikotin, Arzneimittel füllt die Staatskasse.

Kritiker unserer Regelung negieren, dass die Einstiegsdroge in Härteres weniger Cannabis als der akzeptierte Alkohol ist und der Einstieg in den Cannabiskonsum häufig über Zigaretten erfolgt. Eine vollständige Entkriminalisierung würde erst bei der Legalisierung von Cannabis durch das Herausnehmen aus dem Betäubungsmittelgesetz erfolgen, denn dieser Stoff ist nach wie vor verboten und sein Besitz führt in jedem Fall zur Anzeige.

Unsere Regelung ist keine Freigabe, verhindert aber die schnelle Kriminalisierung vor allem jugendlicher Erstkonsumenten. Beratungen können angeboten werden. Diese Notwendigkeit wird durch die Diskussion um Pflanzenzüchtungen mit erhöhtem THC-Gehalt und den ansteigenden Konsum bei Jugendlichen untermauert.