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Chancengleichheit in der Wissenschaft

Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre ist eine zentrale Herausforderung Berliner Hochschulpolitik. Die Linkspartei.PDS widmet den Gleichstellungsfragen in ihrer Hochschulpolitik besondere Aufmerksamkeit.

Berlin schneidet im Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten vergleichsweise gut ab. In sechs von sieben bewerteten Bereichen nehmen Berliner Hochschulen Spitzenpositionen ein. 2002 lag in Berlin der Frauenanteil an Professuren bei 14,2 %. Seitdem wurde der Anteil bei Neuberufungen verdoppelt und liegt jetzt bei ca. 29 %. Bei Juniorprofessuren beträgt der Anteil von Frauen 31,5 %.

Neben der gezielten Förderung von Frauen zur Erhöhung ihres Anteils in allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen bis hin zu den Professuren (Landesgleichstellungsgesetz) ist es gelungen, neue gleichstellungspolitische Instrumente zu entwickeln. Im Rahmen der Hochschulverträge 2006-2009 haben sich die Hochschulen verpflichtet, Konzepte für Gender Mainstreaming zu entwickeln und umzusetzen sowie Maßnahmen zur Chancengleichheit in der Personalentwicklung zu ergreifen. Es müssen entsprechende Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen unter Beteiligung der Frauenbeauftragten abgeschlossen werden, die beispielsweise auf die Sicherstellung der Vertretung von Frauen während des Mutterschutzes bzw. von Eltern während der Elternzeit und auf Kinderbetreuung für Hochschulangehörige gerichtet sein können. Finanz- und Sachmittel werden auf diese Weise an vorher definierte und kontrollfähige Zielgrößen gekoppelt.

Außerdem hat das System der leistungsorientierten Mittelzuweisung einen höheren Stellenwert erhalten. Die einbezogenen Zuschüsse werden von bisher 15 % auf 30 % erhöht, bei den Fachhochschulen ab 2006, bei den Universitäten und den Kunsthochschulen schrittweise. Da Chancengleichheit mit 5 % neben Forschung und Lehre einer der drei Parameter im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe ist, verdoppeln sich langfristig die Mittel, die gleichstellungsorientiert vergeben werden.

Für die Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre ist auch das Berliner Programm bedeutsam. Es wird vom Land mit 1.023.000 €, vom Bund mit 1.534.000 € und von den Hochschulen mit 512.000 € finanziert. Obwohl der Bundesanteil im Zuge der Föderalismusdiskussion in Frage gestellt ist, hat das Abgeordnetenhaus mit rot-roter Mehrheit durch Verpflichtungsermächtigung beschlossen, auch über den Geltungszeitraum des Bund-Länder-Programms hinaus den Landesanteil für die besondere Frauenförderung bereitzustellen. Seit 5 Jahren trägt dieses Berliner Programm in erheblichem Umfang zur Qualifizierung von Frauen in der Wissenschaft bei. Neben der Qualifizierung der einzelner Wissenschaftlerinnen oder Künstlerinnen ist es insbesondere auf strukturelle Veränderungen in den Hochschulen gerichtet. Es zielt mit seinen Schwerpunkten auf die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen für eine Professur, die Förderung der Geschlechter- und Frauenforschung und die Erhöhung des Anteils von Frauen in Natur- und Technikwissenschaften. Regelmäßige Berichterstattungen dokumentieren die Wirkung und den belegen den Erfolg. Frauensenator und Wissenschaftssenator ziehen an einem Strang. Die Förderung erfolgt nicht losgelöst von den Hochschulen, denn sie stellen selbst einen Teil der Finanzen und können ihre spezifischen Besonderheiten und Bedürfnisse einbringen.

Durch das Zusammenspiel all dieser Maßnahmen konnte ein spürbarer struktureller und kultureller Wandel an den Berliner Hochschulen erreicht werden, obwohl die Strukturveränderungen mit bedeutenden Kürzungen an den Berliner Hochschulen einhergingen. In den damit verbundenen schwierigen Auseinandersetzungen ist es gelungen, die weitere Öffnung der Hochschulen für die Chancengleichheit von Frauen ist zu einem bestimmenden Thema an den Hochschulen zu machen, das über Reputation, finanzielle Ausstattung und Qualitätsentwicklung mitentscheidet. Die rechtliche Verpflichtung zur Chancengleichheit von Frauen aus dem Hochschulgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz wurde erfolgreich mit materiellen Anreizen durch Hochschulverträge verbunden.

Ohne das Engagement der einzelnen Frauenbeauftragten und ihre gemeinsam über die Landeskonferenz der Frauenvertreterinnen (LaKoF) vertretenen Forderungen und Argumente, Vorschläge und Hinweise wäre das Ziel nicht zu erreichen gewesen. Die Hochschulstrukturen sind von Männern dominiert und werden durch informelle Netzwerke gestützt, die ganz automatisch Männern Vorrang einräumen. Außerdem erschweren eine Reihe von strukturellen Ausschließungsmechanismen gerade Frauen den Karriereweg an Hochschulen, weil die Qualifizierungswege lang sind und Habilitation und Berufung auf eine Professur zeitlich mit der Familienphase zusammenfallen. So muss der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere künftig mehr Beachtung geschenkt werden. Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Bei der bevorstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die Linkspartei.PDS darauf dringen, dass bei aller Autonomie der Hochschulen die verschiedenen Instrumente zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern verbindlich festgesetzt werden. Die Linkspartei.PDS wird sich dafür einsetzen, die guten Berliner Erfahrungen im Hochschulbereich auf den Bereich der außeruniversitären Forschung zu übertragen.