Nicht erst durch die wegen der Fußballweltmeisterschaft initiierte Kampagne gegen Zwangsprostitution werden in Berlin große Anstrengungen unternommen, den Opfern von Frauenhandel zu helfen. Aufgrund seiner geographischen Lage dient Berlin als Drehscheibe. Jedes Jahr werden nach Schätzungen 120.000 Frauen und Mädchen aus Ost- und Mitteleuropa nach Westeuropa verschleppt und dort zur Prostitution gezwungen. Mit Versprechungen auf eine bessere Zukunft werden Frauen gelockt, ihr Land zu verlassen. Sie wissen nicht, dass sie Zwang und Gewalt, Erpressung und Isolation erwartet. Für die Täter ist Frauenhandel ein lukratives und relativ risikoarmes Geschäft, da eine Strafverfolgung nur mit Hilfe von Zeugenaussagen möglich ist. Viele der Opfer stehen derartig unter Druck, dass sie entweder gar keine Möglichkeit haben, sich Hilfe zu holen, oder aus Angst vor Racheaktionen keine Aussage machen. Viele befürchten auch, wieder in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden, wo sie ebenfalls Repressalien seitens der Täter befürchten müssen. Das Strafverfahren selbst ist für die häufig schwer traumatisierten Zeuginnen mit hohen psychischen Belastungen verbunden.
Frauen werden nicht nur zur Prostitution gezwungen. Mit der Strafrechtsänderung von 2005 kam der Bundestag der Forderung nach, unter Menschenhandel auch Heiratshandel und den Handel in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu fassen.
Die Linkspartei.PDS hat diese Menschenrechtsverletzungen mehrfach im Parlament und in Veranstaltungen thematisiert. Neben der Forderung nach Änderung des Strafrechtes standen dabei vor allem die Maßnahmen zum Opferschutz und die ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund.
Nach der deutschen Rechtslage werden die Opfer von Menschenhandel in ihr Heimatland abgeschoben. Nur als Zeuginnen und nur für die Dauer des Strafverfahrens dürfen sie bleiben. Ist das Verfahren abgeschlossen, müssen sie in ihr Heimatland zurückkehren.
Auf Berliner Ebene hat die rot-rote Koalition jedoch für Erleichterungen sorgen können, indem der Spielraum der gesetzlichen Vorschriften ausgenutzt wurde. Wie bei der Arbeit am Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt hat sich bewährt, alle mit der Thematik Frauenhandel befassten Stellen zu regelmäßigen Arbeitstreffen der Fachkommission einzuladen. So konnten viele Vorbehalte abgebaut und vor allem Verständnis für die Situation der Opfer geweckt werden.
Gab es früher nur Kettenduldungen für die Opfer mit Aussagebereitschaft, wurde durch die rot-rote Koalition ermöglicht, gleich eine längere Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr auszusprechen. Standen die Frauen zuvor unter Druck, sich innerhalb kürzester Zeit zu entscheiden, ob sie aussagen wollen oder nicht, wurde ihnen endlich eine 4-Wochen-Frist eingeräumt. So erhielten sie Zeit, ihre Situation zu bedenken.
Seit 2003 gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und den Beratungsstellen. Dabei werden polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die Täter und die psychosoziale Betreuung der Opferzeuginnen klar voneinander abgegrenzt. Die Polizei informiert die Beratungsstellen, wenn sie von Menschenhandel betroffene Frauen bei Razzien aufgreift oder durch ihre Ermittlungen Kenntnis von ihnen erhält. Die Beratungsstellen sorgen daraufhin für Unterbringung, medizinische Versorgung, Betreuung und Rechtsberatung der Opferzeuginnen. Opfer von Frauenhandel brauchen vor allem ein geschütztes Umfeld, in dem sie sich sicher fühlen können und wo sie psychosozial kompetent beraten und betreut werden.
Anders als in anderen Bundesländern werden in Berlin alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die Frauen zu schützen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen die Frauen nach ihrer Zeugenaussage abgeschoben werden. In Berlin werden jedoch die rechtlichen Möglichkeiten für ein Abschiebungsverbot genutzt, wenn die Frau in ihrem Heimatland gefährdet ist.
Um den Kreislauf von Zwang und Gewalt wirksam zu durchbrechen, brauchen diese Frauen aber mehr. Sie brauchen eine neue Perspektive für ein selbst bestimmtes Leben. Deshalb strebt die Linkspartei.PDS für Opfer von Frauenhandel eine dauerhafte Aufenthaltsregelung an, wie sie sich in Italien seit Jahren bewährt. Dort haben die Frauen die Wahl, zu entscheiden, ob sie nach dem Prozess im Land bleiben oder in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Dies steht in Übereinstimmung mit der EU-Opferschutzrichtlinie, die neben der Gewährung des Aufenthaltsrechtes für Opfer von Menschenhandel auch Programme für die Rückkehr in ein normales soziales Leben außerhalb des kriminellen Milieus vorsieht. Dort wo Menschenrechtsverletzungen wie Frauenhandel und Zwangsprostitution begangen wurden, muss auch Abhilfe geschaffen werden.
Die Linkspartei.PDS wendet sich jedoch entschieden dagegen, Freier zu kriminalisieren, wie es von konservativer Seite gefordert wird. Zum besseren Schutz der Frauen ist es gelungen, Prostitution aus der Illegalität zu holen. Wenn Frauen selbst bestimmt Prostitution betreiben, dürfen ihre Freier nicht bestraft werden. Bei Zwangsprostitution dagegen können Freier schon jetzt nach geltendem Recht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Männer, die erkennen, dass eine Frau sich nicht aus freien Stücken verkauft, dürfen die Zwangslage nicht ausnutzen, sondern müssen helfen. Da die Kunden oft der einzige unbeobachtete Kontakt zur Außenwelt sind, können oft überhaupt nur sie helfen. Damit sie auch sachgerecht handeln können und die Opfer nicht noch mehr gefährden, wurde in Berlin für sie ein spezielles Aufklärungs- und Informationsmaterial erarbeitet. Die Kampagne „Verantwortlicher Freier“ wird aktiv vom Frauensenator unterstützt. Auch wenn nur ein Teil der Freier sich verantwortungsbewusst zeigt, ist das eine Chance für die Frauen, sich aus der Zwangslage zu befreien.