Berlin gehörte neben Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, zu den ersten Bundesländern, die bereits 1990 eine Härtefallkommission einrichtete. Jedoch hatten die Empfehlungen der Härtefallkommission keine rechtliche Bedeutung. Lediglich in den Fällen, in denen ohnehin ein Ermessensspielraum bestand, konnte den Empfehlungen der Härtefallkommission gefolgt werden.
Mit der im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Härtefallklausel wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, auch außerhalb geltenden Rechts, Menschen in Fällen von humanitären Härten einen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen (Zuwanderungsgesetz).
Die in Berlin berufene Kommission für ausländerrechtliche Härtefälle hat im Bundesvergleich eine harte und insgesamt positive Arbeit geleistet: 2005 wurden 430 Fälle beraten (1.398 Personen), in 187 Fällen (674 Personen) Lösungen nach der Härtefallregelung, in 62 Fällen (116 Personen) nach anderen Vorschriften umgesetzt. Problematisch sind die 104 Ersuchen (335 Personen) der Kommission an die Innenverwaltung, die nicht im Sinne des positiven Ermessens umgesetzt wurden. Hier besteht oft ein Dissens zwischen der Fraktion der Linkspartei.PDS und dem Innensenator. Das Härtefall-Verfahren sollte deshalb nach unserer Auffassung dahingehend geändert werden, dass sie nicht wie quasi-feudalistische Gnadenakte als nicht begründungsbedürftige und abschließende Entscheidungen durch eine Einzelperson daherkommen. Klar ist aber auch, so existentiell wichtig individuelle Härtefalllösungen für weitgehend integrierte Familien und Menschen in nachvollziehbaren Notlagen sind, dass sie Gnadenakte sind und Ausdruck fehlender politischer Lösungen.