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Häusliche Gewalt

Gewalt, körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, rangiert auf Platz 1 der Menschenrechtsverletzungen. Frauen sind Opfer männlicher Gewalt, solange es patriarchale Abhängigkeitsverhältnisse gibt. Das ist auch in Deutschland bittere Realität. Jede vierte Frau erlebt Gewalt durch ihren Partner. Zu den Risikofaktoren gehören neben der Trennung oder Trennungsabsicht Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend. Die Täter kommen aus allen sozialen Schichten und Kulturen. Bildung und Einkommen haben keinen Einfluss. Die weitgehende Enttabuisierung von häuslicher Gewalt ist gelungen. Doch die Zahlen belegen, dass die Anstrengungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt noch zu verstärken sind. Viel zu lange erdulden Frauen ihre Pein. Bei zu vielen Frauen endet das Leiden durch Mord.

Nach der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene 2001 hat die rot-rote Koalition unverzüglich die erforderlichen Regelungen zur Wegweisung der Täter auf Landesebene erlassen.

Unter dem Stichwort „Das Opfer bleibt, der Täter muss gehen!“ wurde die Umkehrung der bisher üblichen Praxis möglich. Das führt noch nicht dazu, dass Frauenhäuser, Zufluchtwohnungen und Beratungsstellen überflüssig werden. Es ist auch für die Zukunft davon auszugehen, dass sich durch verbesserte Hilfeangebote mehr betroffene Frauen melden und Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu kommt, dass Frauen- und Mädchenhäuser nicht allein lebensnotwendiger Schutz vor Nachstellungen, gewalttätigen Übergriffen und Psychoterror sind, sondern Orte des Neuanfangs und der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität, an denen Frauen eine Perspektive für ein selbst bestimmtes Leben frei von Gewalt entwickeln können.

Die Zielgruppe in den Frauenhäusern hat sich in den letzten Jahren verändert: Unter den Hilfesuchenden steigt die Zahl der Migrantinnen, der Sozialhilfeempfängerinnen und von Frauen mit Suchtproblemen und psychischen Erkrankungen. Darauf haben sich die Beraterinnen schon weitgehend eingestellt. Die Frauenhäuser und Beratungsstellen kooperieren und beteiligen sich an der Hotline. Es gibt in Berlin in 6 Frauenhäusern 326 Frauenhausplätze und in 42 Zufluchtwohnungen 115 Plätze für Frauen und ca. 140 Kinder. Insgesamt ist es gelungen, den Bereich trotz Haushaltnotlage zu stabilisieren.

Die Berliner Interventionsarbeit gegen häusliche Gewalt ist bundesweit beispielgebend. Auf der Grundlage eines Aktionsplanes für den Zeitraum von 2002 bis 2006 wurden zahlreiche Verbesserungen zum Schutz der betroffenen Frauen und Mädchen erreicht. Es gab besonders öffentlichkeitswirksame Kampagnen mit Tatortkommissaren, viele fachspezifische Publikationen und mehrsprachige Flyer. „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ ist eine der öffentlichkeitswirksamen Aktionen, in deren Rahmen die Notruf-Nummer auf Einkaufstüten gedruckt wird.

Immer mehr Opfer haben den Mut, Hilfe anzunehmen und sich aus dem Umfeld von Zwang und Gewalt zu lösen. Der ressortübergreifende und ganzheitliche Problemansatz, die Untersetzung der Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen und Terminen, die gemeinsame Arbeit am Runden Tisch hat auf allen Seiten zum Abbau von Vorurteilen und Vorbehalten geführt. Ein breites Bündnis gegen häusliche Gewalt mit zuständigen Senatsverwaltungen, Institutionen, Verbänden und Projekten zieht an einem Strang. Neu ist der „Pro-Aktiv“-Ansatz, wo die Polizei im Einverständnis mit den Opfern von Gewalt entsprechende Beratungsstellen informiert, damit sie der Frau Hilfe anbieten können.

Fachtagungen und zielgerichtete Fortbildungen bei der Polizei und für andere Ämter und Behörden haben viel dazu beigetragen, dass Frauen, die sich aus der Gewaltbeziehung befreien wollen, in den Behörden auf entsprechend sensibilisiertes, erfahrenes und verständnisvolles Personal treffen. Die Ausländerbehörde bleibt auch weiterhin ein besonderer Schwerpunkt, denn Migrantinnen sind mit einer Reihe spezifischer Probleme konfrontiert, die sich daraus ergeben, dass sie keinen eigenständigen Aufenthaltsstatus haben.

Die Linkspartei.PDS unterstützt die Fortschreibung und Ergänzung des Berliner Aktionsplanes über 2006 hinaus. Das gilt insbesondere mit Blick auf Migrantinnen, die von Gewalt in besonderer Weise betroffen sind. Das betrifft aber auch die Arbeit mit Tätern, um ihnen eine gewaltfreie Lebensperspektive zu eröffnen. Auch die besondere Situation von Kindern gehört künftig mehr ins Blickfeld von Prävention und Schutzmaßnahmen. Es besteht zudem besonderer Handlungsbedarf, weil zivilrechtliche Umgangsregelungen und staatliche Jugendhilfearbeit mit den Schutzerfordernissen in Gewaltsituationen abzugleichen sind. Auch im Gesundheitsbereich gibt es noch mehrere Handlungsfelder. Da Gesundheitsfachkräfte oft erste und einzige Kontakte für verletzte Frauen sind, ist das Thema sexuelle und häusliche Gewalt konsequent in die ärztliche und pflegerische Aus-, Fort- und Weiterbildung einzubinden. S.I.G.N.A.L.-Modellprojekt ist systematisch in die medizinische Versorgung weiterer Krankenhäuser und Praxen zu integrieren. Außerdem ist die rechtsverwertbare Dokumentation der ärztlichen Befunde über Verletzungen und Beschwerden zu sichern. Für psychisch erkrankte Frauen mit Gewalterfahrungen sowie Frauen mit Behinderungen sind besondere Konzepte zu entwickeln.