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Hartz IV

Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) führt zusammen mit den anderen Hartz-Gesetzen zu den tiefsten sozialen Einschnitten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Seine Folgen, die durch das nach der Sommerpause in Kraft tretende sog. Hartz-IV-Optimierungsgesetz noch verschärft werden, wirken in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie polarisieren und spalten unsere Gesellschaft, sie vergrößern die Kluft zwischen Arm und Reich in unserem Land, die schon in den Jahren der rot-grünen Bundesregierung größer geworden ist, wie jüngst im zweiten Nationalen Armuts- und Reichtumsbericht deutlich wurde. Es entwickelt sich ein gesellschaftliches Klima, in dem Existenzunsicherheit und Furcht vor Altersarmut weiter zunehmen.

Die jüngsten Änderungen an der Hartz-IV-Gesetzgebung (mit Ausnahme der Angleichung der Regelleistung Ost an West) zeigen zudem, dass Kostenminimierung das Handeln der Großen Koalition bestimmt und das Prinzip des Förderns sich darauf beschränkt, alte unwirksame arbeitsmarktpolitische Instrumente unter neuem Namen zu verkaufen (s. z.B. Initiative 50 plus)

Mit dem Hartz-IV-Gesetz wurden zwei Systeme der sozialen Sicherung, die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zu einer auf niedrigstem Niveau angesiedelten Grundsicherung für Arbeitssuchende (genauer für erwerbsfähige Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen) zusammengeführt. Die Anzahl der real auf Soziahilfeniveau lebenden Menschen hat sich dadurch verdoppelt und beträgt nunmehr ca. sechs Millionen. Die Leistungen der Grundsicherung liegen weit unter der auch im o. a. Bericht definierten Armutsrisikogrenze. Sie bewahren weder die Betroffenen noch deren Familien vor Armut, sozialer Ausgrenzung, vor dem Verlust von Bildungschancen und vor unzureichender Gesundheitsvorsorge, dies u. a. auch deshalb, weil im Ergebnis des Gesetzes Menschen aus dem Schutz der Krankenversicherung fallen. Es drohen zudem der Verlust der bisherigen Wohnung und der Zwangsumzug. Für Berlin, das sei hier angemerkt, wird sich zeigen, ob die im Bundesmaßstab für die Betroffenen mit am günstigsten ausgestaltete Verordnung zu den Kosten der Unterkunft solche Entwicklungen verhindert (Hartz IV und Wohnen).

In besonderer Weise und überproportional werden Frauen durch Hartz IV benachteiligt (Hartz IV und Nichtleistungsempfangende). Die Lebenssituation einer halben Million Kinder verschlechtert sich drastisch. Armut wird frühzeitig an die nächste Generation weitergegeben.

Die Linkspartei.PDS orientiert auf eine Überwindung von Hartz IV durch die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung, die Wiederherstellung des Zusammenhangs von der Dauer der Beitragszahlung und dem Umfang des Leistungsbezugs sowie die Stärkung des Äquivalenzprinzips beim Arbeitslosengeld I. Die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung bedeutet auch die Überwindung der rechtlichen Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft und der damit zusammenhängenden Bedürftigkeitsprüfungen, die ökonomische Abhängigkeiten schaffen und diskriminierend sind. Die Fraktion hat dazu einen umfangreichen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drucksache 16/997). Gleichzeitig tritt sie bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik u. a. dafür ein, dass statt der entwürdigenden 1-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtige, tariflich bezahlte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden (Hartz IV und 1-Euro-Jobs).

Die PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat im Herbst 2004 im Hinblick auf das zum 1.1.2005 in Kraft tretende Gesetz „Eckpunkte kommunaler Beschäftigungspolitik“ verabschiedet und darin ihre Forderungen an den Senat formuliert, die er in Verhandlungen mit der Bundesagentur durchsetzen sollte. Die PDS musste davon ausgehen, dass Hartz IV Bundesrecht ist und auf Landes- bzw. Bezirksebene umzusetzen ist. Vorhandene minimale Spielräume müssen aber im Interesse der Betroffenen genutzt werden.

In den Eckpunkten stellt die Fraktion u. a. fest, dass die PDS in der geplanten erheblichen Ausweitung der 1-Euro-Jobs (MAEen) kein Rezept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sieht und spricht sich für andere Alternativen wie die o. a. sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse aus. Gefordert wurde u. a., wenn MAEen eingesetzt werden, diese mit Qualifizierungsmaßnahmen zu verbinden, die Teilzertifizierungen und modulare Ausbildungsabschnitte ermöglichen. Außerdem soll mit der Umsetzung der Maßnahmen kein Arbeitszwang verbunden werden. Bei allen Maßnahmen soll den Bezirken ein Erstangebotsrecht eingeräumt werden. Maßnahmen sollten nicht nach dem Zufallsprinzip bewilligt werden, sondern auf der Grundlage der Bedarfe an sozio-kultureller Arbeit in den einzelnen Stadträumen. Bei ABM soll verstärkt von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, TeilnehmerInnen über 55 für drei Jahre die Maßnahmeteilnahme zu ermöglichen. Auch in den BVVen versuchten die dortigen PDS-Fraktionen, diese und andere Forderungen umzusetzen. In den Verhandlungen mit der Bundesagentur auf Landes- bzw. auf bezirklicher Ebene gelang es, einen Teil der Forderungen durchzusetzen, teilweise sperrten sich die Agenturen.

Wenige Monate später beschloss die PDS-Fraktion den Entwurf eines Antrags, in dem der Senat zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert wurde, um erste Schritte zur Änderung der Hartz-IV-Gesetzgebung in die Wege zu leiten. In dem Entwurf forderte die Fraktion u. a. in Anlehnung an eine Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes eine Anhebung der Regelleistung auf 412 Euro, auf dieser Grundlage eine einheitliche Regelleistung in Ost und West, einen höheren Selbstbehalt für den erwerbstätigen Partner/die erwerbstätige Partnerin (anzurechnendes Einkommen) auf der Grundlage der ehemaligen Regelungen für Arbeitslosenhilfebezieher/innen, die Einbeziehung von Nichtleistungsempfangenden in alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen, ein langsameres Abschmelzen von erarbeitetem Vermögen, höhere Freibeträge bei der Altersvorsorge und einen höheren Selbstbehalt beim Hinzuverdienst.

Unser Koalitionspartner war nicht bereit, diesen Antrag in dieser Form zu übernehmen. Einigung gab es nach langwierigen Verhandlungen in den Punkten höherer Selbstbehalt beim Hinzuverdienst, Einbeziehung von Nichtleistungsempfangenden, Angleichung der Regelleistungen Ost an West. Der letzte Punkt ist inzwischen umgesetzt, die anderen sind es nicht. Trotz der erheblichen Abstriche, die wir gegenüber unserem Ursprungsentwurf machen mussten, wertet es die Linkspartei.PDS als Erfolg, dass aus einem Bundesland eine Initiative gestartet wurde, die Verbesserungen bei Hartz-IV einfordert und nicht weitere Verschlechterungen, wie gegenwärtig festzustellen.