Um die konkrete Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches II im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung hat es manche Diskussion in der rot-grünen Koalition wie auch zwischen Regierung und Opposition im Bundestag gegeben. (Hartz IV) Unstrittig in der Allparteienkoalition war allerdings der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE). Wir erinnern uns: Sie wurden auch von Regierungsseite als Ein-Euro-Jobs bezeichnet. 600.000 sollten es nach dem Willen von Rot-grün im Jahre 2005 werden – u.a. zur Kaschierung der hohen Arbeitslosenzahlen.
Bei grundsätzlicher Ablehnung der gesamten Hartz-Gesetzgebung stand die Berliner PDS mit ihren für Arbeit und Soziales fachlich zuständigen Senatsmitgliedern und ihren Mitgliedern in sechs Berliner Bezirksämtern sowohl vor der gesetzlich festgeschriebenen Aufgabe, das SGB II umzusetzen, als auch vor der Herausforderung, Einfluss auf die Ausgestaltung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu nehmen. Dabei lag im wesentlichen die Entscheidungshoheit bei der Bundesagentur für Arbeit und den örtlichen Agenturen, wobei in den Entscheidungsgremien der bezirklichen Jobcenter, den Trägervertretungen, Bezirksamt und Agentur für Arbeit durch die Festlegung auf eine 2/3-Mehrheit zum Kompromiss gezwungen waren. Mit Inkrafttreten des SGB II und den von der Bundesregierung vorgegebenen Richtlinien zur Umsetzung war klar, dass 1-Euro-Jobs einen Großteil der Maßnahmen ausmachen würden.
Dennoch gelang es, in Verhandlungen mit der Bundesagentur positive Akzente beim Einsatz der 1-Euro-Jobs/MAEen festzuschreiben, die auch über die Regelungen anderer Bundesländer bzw. Kommunen hinausgehen:
Für die kommende Legislaturperiode wird es nach Auffassung der Linkspartei.PDS u. a. darauf ankommen,