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Hartz IV und Nichtleistungsempfangende

Mit der im Rahmen von Hartz IV beschlossenen Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im neuen SGB II kommt es gegenüber den ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Regelungen zu erheblichen Verschlechterungen bei der Anrechnung von Partner/inneneinkommen. (Hartz IV) Eine Folge ist, dass die betroffenen Personen aus dem Leistungsbezug fallen, eine weitere, dass sie keinen Anspruch mehr auf weitere Leistungen nach dem SGB III wie Beratung und Vermittlung, aber auch Weiterbildung und Übernahme der Weiterbildungskosten haben. Ausnahme sind hier die sog. Berufsrückkehrer/innen, die beispielsweise nach einer längeren Pause zur Kinderbetreuung wieder eine Berufstätigkeit ausüben wollen. Nach § 8 b des SGB III soll diese Personengruppe zwar gefördert werden. Praxis ist allerdings, dass die Agenturen für Arbeit wegen „unzureichender Mittel“ in der Regel eine Förderung ablehnen. Da der Großteil der Nichtleistungsempfangenden Frauen sind, gilt offensichtlich für Rot-schwarz-grün wieder die Maxime: Zurück an den Herd!

Schon mit Verabschiedung des SGB II haben die Berliner Linkspartei.PDS und auch der zuständige Arbeitssenator Harald Wolf gegenüber dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur für Arbeit darauf gedrungen, dass Rechtslage und Praxis dahingehend geändert werden, dass Nichtleistungsempfangende zumindest den Leistungskatalog nach dem SGB III in Anspruch nehmen können. Einen entsprechenden von der Linkspartei formulierten Beschluss fasste auch das Berliner Abgeordnetenhaus.

Die Verhandlungen führten nun zu Beginn des Jahres zu folgenden Ergebnissen: Zunächst stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen im Jahr 2006 aus ihrem Haushalt 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Nichtleistungsempfangenden zur Verfügung. Berlin ist damit beispielgebend auch für andere Bundesländer und Kommunen. Finanziert werden aus den Geldern u. a. Weiterbildungsangebote und Lohnkostenzuschüsse zur Arbeitsaufnahme im 1. Arbeitsmarkt.

Die örtlichen Arbeitsagenturen verpflichten sich, 12 % der geförderten Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt mit Nichtleistungsempfangenden anzustreben. Dazu zählen z. B. Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten im Rahmen einer Vermittlung, Mobilitäts-(Umzugs)hilfen bei Aufnahme einer Tätigkeit im Inland, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber. Außerdem sollen ABM-Stellen für Nichtleistungsempfangende eingesetzt werden. Das Land übernimmt auch hier die Sachkosten.

Es wird nun in den örtlichen Agenturen darauf ankommen, die Umsetzung der verabredeten Maßnahmen zu kontrollieren.

Die Linkspartei betrachtet es als ihren und den Erfolg von Harald Wolf, dass dieses Ergebnis erreicht wurde. Das Maßnahmepaket ist zunächst auf das Jahr 2006 begrenzt. Wir werden aber dafür eintreten, dass die Maßnahmen auch in den Folgejahren umgesetzt werden.