Die Linkspartei.PDS strebt eine umfassende Modernisierung des Berliner Hochschulgesetzes an. Die beiden Hauptziele dieser Gesetzesnovelle sind mehr innere Demokratie und gleichzeitig mehr Freiheit für die Hochschulen. Diese Novelle war bereits für die laufende Legislaturperiode geplant, wurde aber zurückgestellt, um die Auswirkungen der Föderalismus-Reform verarbeiten zu können.
Mehrere kleine Gesetzesänderungen haben jedoch dafür gesorgt, dass das Hochschulwesen in Berlin handlungsfähig geblieben ist.
Wenn des Gesetz im kommenden Jahr neu geschrieben wird, stehen für uns folgende Ziele im Mittelpunkt:
Eine umfassende und wirksame Partizipation der am Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen – ProfessorInnen, Studierende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, sonstige MitarbeiterInnen – im Sinne einer inneren Demokratisierung der Hochschulen als Voraussetzung für die weitere Stärkung der Autonomie der Hochschulen und Ausgleich für den Rückzug des demokratisch legitimierten Staates. Im satzungsgebenden zentralen Hochschulorgan sind ProfessorInnen, Studierende, akademische und sonstige MitarbeiterInnen gleichberechtigt mit jeweils einem Viertel der Sitze und Stimmen vertreten (Viertelparität). Wo es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verlangt, verfügt die Gruppe der ProfessorInnen weiterhin über die Hälfte (in Fragen der Lehre) bzw. die Mehrheit (Fragen der Forschung) der Stimmen in den Gremien. Unter dieser Voraussetzung können die Hochschulen weitergehende innovative Mitbestimmungsmodelle erproben und einführen.
Die Hochschulen erhalten eine umfassende Organisationsautonomie, d.h. das Recht, ihre Organisationsstruktur durch Satzung selbst auszugestalten.
Die verfasste Studierendenschaft bleibt als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Finanz- und Satzungsautonomie und politischem Mandat erhalten.
Das gesetzliche Studiengebührenverbot bleibt erhalten (Studiengebühren).
Die Hochschulen des Landes bleiben selbst verwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin bleibt eine rechtsfähige Gliedkörperschaft von Freier Universität und Humboldt-Universität und darf nicht privatisiert werden.
Der Abschluss von Hochschulverträgen zwischen Land und Hochschulen, mit denen den Hochschulen Planungssicherheit und dem Land Transparenz über die von den Hochschulen zu erbringenden Leistungen gegeben wird, wird hochschulgesetzlich verankert; dabei ist eine Ratifikation der Verträge durch das Abgeordnetenhaus und durch ein direkt gewähltes Hochschulorgan festzuschreiben.
Die Gremien und Organe, insbesondere die für Berufungen zuständigen, sollen paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten dürfen nicht eingeschränkt werden. Sofern die Hochschulen ihre Organisationsstruktur durch Satzung neu ausgestalten, müssen die Rechte der Frauenbeauftragten den Veränderungen angepasst werden. Dies gilt insbesondere bei veränderter Aufgabenbeschreibung der Leitungsorgane.
Im Gesetz soll eine neue Personalstruktur, die „Wissenschaft als Beruf“ besser als bisher absichert und den vielfältigen Anforderungen des Forschungs- und Lehrbetriebs besser gerecht wird, verankert werden.