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Integrationskonzept

Integrationspolitik heißt für uns Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern sowie Partizipation und Gleichberechtigung aller Berlinerinnen und Berliner fördern - unabhängig von ihrer sozio-kulturellen Herkunft. Wir wollen alle Entwicklungspotentiale für das Land Berlin nutzen und die Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner verbessern.

Schon 2001 hat die Linkspartei.PDS einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Überwindung rassistischer Diskriminierung im Lande Berlin“ vorgelegt. Die Linkspartei.PDS-Fraktion initiierte nun auch das Integrationskonzept, das vom Beauftragten für Integration und Migration erarbeitet und durch den Senat am 23.05.2005 beschlossen wurde. Die darin festgelegten Zielfestlegungen müssen weiter überprüft und konkretisiert werden.

Die Linkspartei.PDS verfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes in den nächsten Jahren folgende Schwerpunktziele:

  • Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst;
  • Stärkung der Partizipation durch kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen;
  • Verbesserung der sozialen Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus;
  • Erleichterung des Übergangs zwischen Schule und Beruf zur Verbesserung der Ausbildungssituation und der beruflichen Situation junger Migrantinnen und Migranten.

Das Integrationskonzept bestimmt die integrationspolitischen Essentials der Senatspolitik. Dabei ist und bleibt Sprachkompetenz ein Schlüsselfaktor für Bildung und Arbeit. Deshalb bedarf es eines Umbaus von Bildungsinhalten, Schulstrukturen, Rahmenrichtlinien, Unterrichtsformen und nicht zuletzt pädagogischer Leitbilder. Eine wichtige Säule des „Integrationskonzepts für Berlin“ ist das Konzept „Integration durch Bildung“. Darin werden Maßnahmen gebündelt und überprüfbare Kriterien festgelegt, an denen der Erfolg des Programms gemessen werden kann. (Integration durch Bildung)

Die Arbeitsmarktpolitik soll stärker auf die Wiedereingliederung niedrig qualifizierter Migrantinnen und Migranten ausgerichtet werden. Schwerpunkte bei allen Fördermaßnahmen sind daher Qualifizierung und Weiterbildung. Die Ausbildungssituation muss verbessert werden, insbesondere muss der Übergang zwischen Schule und Beruf erleichtert werden.

Die Integrationskurse sollen besser verzahnt werden mit Angeboten der beruflichen Eingliederung. Für Neuzuwanderer wird eine neue Aufnahme- und Willkommenskultur entwickelt, damit sie schnell auf eigenen Füßen stehen können.

Die Berliner Verwaltung wird interkulturell geöffnet, damit sie besser auf die spezifische Situation der Migrantinnen und Migranten eingehen kann. Dieses gilt sowohl für migrationsspezifische Einrichtungen - wie die Ausländerbehörde - wie auch für allgemeine Dienste - wie das Gesundheitssystem.

Alle rechtlichen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um hier langjährig lebenden Flüchtlingen und Geduldeten eine Perspektive zu geben.

Mit dem Integrationskonzept hat in wichtigen Handlungsfeldern eine Neuausrichtung stattgefunden. Das betrifft u. a. die aktive Einbeziehung der Migrantinnen und Migranten, wie sie etwa mit der Einrichtung des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen ermöglicht wird. Der Umgang mit Flüchtlingen und AsylbewerberInnen hat sich verändert (Bargeld statt Chipkarten, eigene Wohnung statt Heimunterbringung), der Schutz vor Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit wurde verbessert.