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Jugendberufshilfe

Ende des Jahres 2005 hatten ca. 1.800 Berliner Jugendliche noch keinen Ausbildungsplatz.

Das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen war im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Prozent gesunken. Obwohl der rot-rote Senat enorme Mittel aufwendet, um Ausbildung zu finanzieren, findet nur jeder dritte Berliner Jugendliche noch im Jahr seines Schulabschlusses eine Lehrstelle. Viele drehen Warteschleifen in mehr oder weniger sinnvollen Maßnahmen.

Besonders schwer haben es junge Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Situation oftmals nicht in der Lage sind, eine reguläre Ausbildung zu absolvieren.

Nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) kann die Jugendhilfe jungen Menschen Maßnahmen der Jugendberufshilfe anbieten, wenn diese zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind und ihnen aufgrund ihrer individuellen Situation andere Angebote nicht zur Verfügung stehen. Nach § 11 des Berliner Ausführungsgesetzes zum KJHG handelt es sich bei der Jugendberufshilfe um ein ganzes Paket möglicher Angebote wie Bildungsveranstaltungen, berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen, Beratungsangebote und sozialpädagogische Begleitung oder Betreuung. Die Jugendämter entscheiden stets im Einzelfall nach den jeweiligen individuellen Voraussetzungen, ob und welche Maßnahme der Jugendberufshilfe für den Betroffenen notwendig und geeignet ist. Im Jahre 2004 nahmen ca. 870 junge Menschen solche Angebote wahr.

Maßnahmen der Jugendberufshilfe nach §13 KJHG können kein Ersatz für fehlende reguläre Ausbildungsplätze sein. Zu Beginn der Legislaturperiode bestand die Aufgabe, die Jugendberufshilfe auf ihre eigentliche Funktion zurückzuführen, einheitliche Bewilligungskriterien und Qualitätsstandards zu entwickeln, zu prüfen, ob angesichts der Haushaltsnotlage nicht mit weniger Geld mehr erreicht werden könnte. Nach Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze galt es außerdem, den Platz der Jugendberufshilfe neu zu bestimmen. Bei der Realisierung dieser Ziele sind wir ein gutes Stück vorangekommen, doch längst nicht am Ziel.

Zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe ist es nach Auffassung der Linkpartei.PDS notwendig, dass

  • auch zukünftig unabhängig von der Haushaltslage Maßnahmen der Jugendberufshilfe in jedem Bezirk zur Verfügung stehen, wenn sie notwendig und geeignet sind,
  • betroffenen jungen Menschen die individuell richtige Hilfe angeboten wird. Die Abbrecherquote von ca. 30 Prozent muss gesenkt werden.
  • bei der Entscheidung über geeignete Maßnahmeträger die Qualität den Ausschlag gibt und nicht das Geld,
  • durch eindeutige Zuständigkeiten und gemeinsame Wahrnahme von Verantwortung verhindert wird, dass junge Menschen aus Kostengründen zwischen Jobcenter und Jugendamt hin- und hergeschoben und am Ende allein gelassen werden,
  • neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Arbeitsagentur, Jobcentern und Maßnahmeträgern entwickelt werden, um gemeinsam junge Menschen beim Weg ins Arbeitsleben zu unterstützen. In diesem Sinne befürworten wir ausdrücklich ein Lichtenberger Modellprojekt, bei dem sich Jobcenter und Jugendamt KnowHow und Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen für Benachteiligte teilen. Das Jobcenter finanziert die Ausbildung und das Jugendamt stellt Mittel für die sozialpädagogische Begleitung zur Verfügung. Ein Verbund von mehreren Trägern realisiert in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen die Maßnahmen. Ein Projekt, von dem alle profitieren, in erster Linie die jungen Menschen.

Die Linkspartei.PDS setzt sich dafür ein, dass jeder Jugendliche nach Schulabschluss einen Ausbildungsplatz erhält. Dafür trägt die gesamte Gesellschaft die Verantwortung. Auch und besonders die Wirtschaft. Wer nicht ausbildet soll daher zahlen.