Wahlkampf ist eine teure Angelegenheit: Damit wir die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt darüber informieren können, weshalb auch bei dieser Wahl ihre Stimme für DIE LINKE eine Stimme für ein besseres, sozialeres Berlin ist, muss viel Geld ausgegeben werden. Geld für Plakate, Flyer und Informationsmaterial.
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Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Berlin
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Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.