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31. August 2011

Wikimedia Deutschland e.V.

I. Regieren & Verwaltungshandeln

Wikis als Kontrollinstrumente
Die Leistungsfähigkeit kollaborativer Arbeitsplattformen wie Wikis wird in jüngerer Zeit auch durch das gemeinschaftliche Aufdecken wissenschaftlicher Täuschungsversuche demonstriert. GuttenPlagWiki, VroniPlag und andere Seiten tragen mit ihrer intensiven Recherche zu einer stärkeren sozialen Kontrolle des Politikbetriebs bei. Beobachter sprechen bereits von einer »fünften Gewalt«, die arbeitsteilig zu den etablierten Massenmedien zu einer erhöhten Aufklärungsquote führe.

1.
Welche weiteren Anwendungsfelder für solche kollaborativen Plattformen im politischen Betrieb sehen Sie?

DIE LINKE sieht Anwendungsmöglichkeiten kollaborativer Arbeitsplattformen u.a. in folgenden Bereichen:

  • Verkehr und Bau (wie nach dem Beispiel fixmystreet.com)
  • Bildung und Sport (Bildungseinrichtungen, Spielplätze, Sportstätten)
  • Gastronomie (Verbraucherschutz in Restaurants, Bars etc.)
  • Gesundheit (Qualität von Krankenhäusern, Hygiene, Versorgung)
  • Haushalt (z.B. Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten, Beteiligung von Bürgern bei Finanzentscheidungen)
  • Umwelt (Sammeln von Missständen wie etwa illegaler Müllhalden)

Open (Government) Data
Um Verwaltungshandeln transparenter zu machen und bürgerschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gehen viele Kommunen dazu üben nicht-personenbezogene Daten (z.B. Geodaten, Raumordnungsdaten, Budgetdaten, Umweltdaten, Verkehrsdaten) in maschinenlesbarer und strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise kommt nicht nur dem Informationsbedürfnis der Bürger entgegen, sondern schafft zusätzliche Anreize zur Datenweiterverarbeitung (z.B. Visualisierung, Daten-Matching, Filterung) und dient der Entwicklung lokaler Wertschöpfung.

2.
Befürworten Sie eine offene Informationspolitik im Sinne der Berliner Open Data Agenda (http://Berlin.opendataday.de/agenda/)?

Ja.

3.
Falls ja, welche Lizenzierungspraxis könnte Ihrer Meinung nach den Gebrauch dieser Daten auf möglichst einfache und nachhaltige Weise sichern?

»Für DIE LINKE ist das Internet eins der mächtigsten Instrumente unserer Zeit für Demokratisierung, Transparenz und Teilhabe. Wir streiten dafür, dass gerade die Metropole Berlin dafür Vorreiter in Verwaltung, Politik und Gesellschaft wird. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel effizienter, transparenter und bürgernäher gestalten. Dazu zählen für uns ein effektiver Einsatz von Open-Source-Software in der Berliner Verwaltung und eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten für alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verfügung stellt. DIE LINKE will die Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen ausbauen und setzt dabei auch auf E-Petitionen auf Landes- und Bezirksebene sowie die Möglichkeit, Volks- und Bürgerbegehren online durchzuführen. Wir unterstützen Co-Working-Projekte als Beitrag zur Entwicklung des Kreativpotenzials Berlin.« (Wahlprogramm 2011)

Mit diesen Forderungen sind bereits die Ziele und Kernbestandteile umrissen: Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit!

Dafür ist es notwendig, dass – wie bereits in anderen Ländern und Städten praktiziert – vorhandene Datenbestände der Verwaltung in einer »BerlinCityCloud« abgebildet werden. Die Daten sollen offen, diskriminierungsfrei verfügbar, ohne Exklusivität und darüber hinaus vollständige und qualitätssichere Daten sein. Da diese Forderungen an verschiedenen Punkten in Widerspruch zu bestehenden Regelungen (Datenschutz, Urheberrecht, Gebührenordnung) stehen, müssen Anpassungen vorgenommen werden. Eine praktikable Lösung, wie diese Daten zur Verfügung gestellt und welche Konditionen für ihre Verwendung aufgestellt werden, muss noch verifiziert werden.

Ohne eine Vereinheitlichung von Datenformaten, Begrifflichkeiten, Lizensierung und Zugriffsmöglichkeit werden die Vorteile von Open Data nicht zu heben sein. Schritte dazu wurden bereits durch Rot-Rot eingeleitet. Es wurden in einer Vorstudie mehr als 110 öffentlich verfügbare Datensätze verifiziert und ein Klassifizierungsschema erarbeitet, dem vorhandene und weitere Datensätze unterworfen werden können. Der Datenschutz (Personenbezogene Daten, Daten, die durch Verknüpfung einen Personenbezug herstellen, Urheberrecht) ist in jedem Fall zu berücksichtigen und höher zu bewerten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Der nächste Schritt muss die Entwicklung und Beschluss eines ressortübergreifenden strategischen und organisatorischen Konzepts zu Open Data sein, das einen Leitfaden für alle Beteiligten zum Ergebnis hat. Parallel dazu müssen kleine Erprobungsprojekte zur Verifizierung von technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen vorbereitet und umgesetzt werden.

DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass das Open-Data-Projekt im Rahmen der E-Governmentstrategie des Landes gefördert und dessen Umsetzung durch das Abgeordnetenhaus kontrolliert wird.

Open Source in der Verwaltung
Mit dem Betriebssystem GNU/Linux, Desktop-Oberflächen wie Gnome und KD E, Anwendersoftware wie LibreOffìce/Openoffìce.org und Webbrowsern wie Mozilla Firefox oder Google Chrome/Chromium steht ein umfassendes Angebot für Büroarbeit ohne lizenzkostenpflichtige Software bereit. In Gegenüberstellungen der strukturellenVorteile von Software unter Freier Lizenz gegenüber anderen Lizenz- und damit verbundenen Entwicklungsmodellen werden häufig die Anpassungsmöglichkeiten und ein durch die Offenlegung des Quellcodes höheres Sicherheitsniveau angeführt. Mittlerweile erfolgt auch eine breite Unterstützung durch IT-Dienstleiter.

4.
Wie beurteilen Sie die im Abgeordnetenhaus in der 16.Wahlperiode gefassten Beschlüsse und ihre Umsetzung zum Einsatz von Betriebssystemen und lT-Anwendungen unter Freier Lizenz (siehe auch: http://www.heise.de/open/meldunG/ Berliner-Parlament-veraessert-Beschluss-zur-Linux-Umruestung-198/93.html/)?

DIE LINKE hat diese Beschlüsse mit initiiert und sieht in ihnen die richtigen Schritte, um die sehr differenzierte IT-Infrastruktur in der Berliner Verwaltung zu harmonisieren und ein modernes, leistungsfähiges IT-System weiterzuentwickeln. Die beschlossene IT-Strategie, bei der Beschaffung von neuer Hardware darauf zu achten, dass dort Open-Source-Betriebssysteme laufen können und bei der Beschaffung von Software grundsätzlich offene Standards vorzugeben, sind wichtige Voraussetzungen für den effektiven Einsatz von Open Source. Damit wird schrittweise der Einsatz von Open-Source-Technologien in der Berliner Verwaltung verstärkt.

Während sich im Bereich der Serverentwicklung und der Serverbetriebssysteme die Nutzung von Open-Source-Produkten weiter erhöht hat, ist die Arbeitsplatzsituation weiterhin unbefriedigend. Die Nachfrage des vom ITDZ bereitgestellten Open-Source-Arbeitsplatzes (ITIS) ist in der Berliner Verwaltung gering. Einen wichtigen Fortschritt in der Umsetzung haben die auf der IT-Governmentdienstplattform entwickelten Dienste bewirkt, die alle auf offene Standards basieren.

Bei den gegebenen verfassungsrechtlichen Strukturen von Berlin mit seinen zwölf Kommunen und der Fach- und Ressourcenverantwortung der einzelnen Verwaltungseinheiten ist für die beschlossene IT-Strategie zu werben und ihre Umsetzung zu kontrollieren.

Eine Qualifizierung der IT-Bestands- und Planungsübersicht wurde notwendig, um die IT-Maßnahmen weiteren qualitativen Prüfungen zu unterziehen. Mit dem Beschluss des zuständigen Ausschusses für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik vom 18.11.2010 müssen die Behörden die Bewertung von IT-Maßnahmen nach der Methode der Balance Scorecard und die Prüfung möglicher Open-Source-Lösungen verbindlich auf der Grundlage des Kriterienkatalogs zur dezentralen Softwarebeschaffung vornehmen. Eine einfache Standardantwort, eine Open-Source-Lösung sei geprüft worden, reicht nicht mehr aus.

5.
Sollte es bei künftigen IT-Projekten eine allgemeine Festlegung darauf geben, dass alle im Auftrag Berlins erstellte Software ihrerseits unter freier Lizenz veröffentlicht wird?

Grundsätzlich sollte Software, die mit öffentlichen Geldern entwickelt wird, unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. Sollten etwaige Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, so sind diese vor der Entscheidung darzustellen und unabhängig zu überprüfen.

Public WiFi
Seit mehreren Jahren wird unter dem Stichwort "Wireless Open Public Access" ein Vorhaben diskutiert, flächendeckend frei zugängliche Internetzugänge über WLAN anzubieten - als Infrastrukturselbstverständlichkeit wie ÖPNV Straßenbeleuchtung, Kanalisation oder Stromanschluss.

6.
Unterstützen Sie ein solches Vorhaben?

Ja.

7.
In welcher Rolle sehen Sie hier das Land Berlin, flächendeckende WLAN-Versorgung sicherzustellen?

Das Land Berlin muss dringend eine führende Rolle bei der Entwicklung einer flächendeckenden WLAN-Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins einnehmen und einen neuen Anlauf für ein stadtweites WLAN starten. Dabei sollten die privaten Initiativen (z.B. die Freifunk-Bewegung) mit Angeboten privater Dienstleister und landeseigene Konzepte zusammengeführt werden.

Google Streetview
Das Projekt »Google Streetview«, das in Berlin komplette Straßenzüge und Gebäudeansichten kartografierte, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Von allen möglichen Datenschutzthemen des Jahres 2010 (Vorratsdatenspeicherung, Passagierabkommen, Zensus, Ankauf gestohlener Datensätze mit vermeintlichen Steuerhinterziehern) stach die Google-Streetview-Debatte als diejenige mit der geringsten Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung und dennoch größten Aufmerksamkeit hervor. Eine Bundesratsinitiative aus Berlin schlug im vergangenen Jahr die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Dienste wie Google StreetView deutlich zu behindern. Durch das Verbot der systematischen Verknüpfung von Bildern von öffentlichen Plätzen mit ihren Positionsdaten käme es zu einer faktischen Abschaffung der Panoramafreiheit und würde viele Projekte ohne breite finanzielle Absicherung (z.B. Open Street Map, Wikimedia Commons) verunmöglichen.

8.
Sehen Sie einen Unterschied zwischen der Erstellung eines offenen zugänglichen, visuellen Straßenatlas' durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder durch die Stadtmarketingabteilung einer Kommune? Wenn ja, welchen? Wenn nein, wieso findet hier eine unterschiedliche Behandlung durch das Bundesdatenschutzgesetz statt?

Grundsätzlich sieht DIE LINKE keinen Unterschied zwischen der Erhebung von Geodaten und der Erfassung von Fassadenansichten durch private oder öffentliche Stellen. Wenn solche Daten aber erfasst werden, müssen sie unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden. Auch die erhobenen Basisdaten müssen unter einer solchen Lizenz veröffentlicht werden. Dieses muss für private wie öffentliche Stellen gelten. Eine exklusive Kommerzialisierung des öffentlichen Raums lehnt DIE LINKE ab.

9.
Werden Sie sich uneingeschränkt für die Beibehaltung der Panoramafreiheit einsetzen?

Ja.

II. Bildung & Wissenschaftspolitik

Open Access
Die vielfältige Hochschul- und Forschungslandschaft Berlins gehört zu den wesentlichen Standortvorteilen der Stadt. Die Universitäten indes klagen über ihre ungenügende Mittelausstattung, die u.a. das physische Vorhalten teurer Fachzeitschriften und Fachbücher zunehmend erschwert. Gleichzeitig fallen bei elektronischen Informationsdiensten und Datenbank-Zugängen zumeist teure und restriktive Lizenzen an. Mit der 2003 veröffentlichten Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (http://oa.mpg.de/berlin-prozess/berliner-erklaruns/) erfolgt eine Definition des Open Access-Begriffes, das die kostenfreie Verbreitung von Forschungspublikationen vorsieht.

10.
Befürworten Sie eine generelle Regelung nach der urheberrechtlich geschützte Werke, deren Ersteilung aus öffentlichen Mitteln (co)finanziert wurde, der Allgemeinheit frei und dauerhaft. Zugänglich gemacht werden sollen? Wird das Land Berlin ein Open-Access-Repositorium analog zum sächsischen Qucosa (http//www.qucosa.d e) fur Veröffentlichungen aufsetzen, die von Nicht-Angehörigen Berliner Universitäten verfasst wurden?

DIE LINKE befürwortet Open Access für Veröffentlichungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

11.
Sind Sie der Ansicht, dass der Staat die Aufgabe hat, Marktversagen bei der Verbreitung von Forschungspublikationen durch Eingriffe in die Privatautonomie, beispielsweise durch ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht oder durch Embargoterminierung zu regeln?

DIE LINKE fordert auf Bundesebene schon lange ein so genanntes Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Arbeiten und hat entsprechende Anträge eingebracht. DIE LINKE Berlin hat dieses Vorhaben auch auf der Ebene des Bundesrats unterstützt.

Digitale Leseexemplare an Bibliotheken
Bibliotheken gehören zum Bereich der kulturellen Grundversorgung und garantieren den Zugang zu Wissen auch für finanziell benachteiligte Bürger. Zusätzlich zu den Wahlprüfsteinen des Berliner Landesverbandes des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (www.bibliotheksverband.de) interessiert uns Ihre Position zur urheberrechtlichen Behandlung der Bibliotheken.

12.
Auf welche Weise wollen Sie aus dem Abgeordnetenhaus Berlin heraus die Berliner Bibliotheken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, wenn es um die Anwendung des § 52b UrhG und die Abwehr einer restriktiven Interpretation geht, die die Bereitstellung von digitalen Leseexemplaren an die Bibliotheksnutzer verhindert?

Die konkrete Anwendung des §52b UrhG ist Sache der entsprechenden Einrichtungen. Wir können aus dem Abgeordnetenhaus neben der finanziellen bzw. technischen Ausstattung im von uns angestrebten Bibliotheksgesetz für Berlin die Bereitstellung von Inhalten in digitaler Form in Bibliotheken unterstützen -  etwa durch eine Nennung und Ausführung dieser Aufgabe im zu schaffenden Gesetz.

Kollaboratives Arbeiten im Bildungsbereich
Gegenwärtig wächst eine Generation von Schülerinnen und Schülern und Studentinnen und Studenten heran, die mit digitaler, kolaborativer Texterstellung vertraut sind und deren Fähigkeiten im Umgang mit Texten sich dramatisch von dem Kanon der Fähigkeiten der analogen Generation unterscheiden. Im Zuge des Gebrauchs von Suchmaschinen, Online-Enzyklopädien und anderen Wissensportalen wird Bildung zu einer immer eigenständigeren Betätigung im gesamten Lebenslauf. Die Bewertung der Relevanz einer Information, das Einordnung in Kontexte und der souveräne Gebrauch von Filtern im SocíalWeb werden dabei zu wichtigen Aufgaben der Vermittlung von Medienkompetenz.

13.
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich Ihrer Ansicht nach daraus für die Curriculaplanung und die Ressourcen-Ausstattung an Berliner Schulen und Hochschulen?

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Medienkompetenzbildung ein fester Bestandteil im Lehrplan der Berliner Schulen wird. Dazu reicht es unserer Meinung nicht aus, lediglich ein Schulfach »Medienkompetenz« einzurichten. Vielmehr muss die Befähigung zu Recherche und Bewertung von Informationen in Suchmaschinen, Wissensportalen und sonstigen Inhalten im Internet gefördert werden.

Entsprechend müssen die Berliner Schulen so ausgestattet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig der privaten Umstände die gleichen Möglichkeiten haben, den kompetenten Umgang mit dem Internet für ihre persönliche Bildung und ihr persönliches Fortkommen zu erlernen.

III. Digitale Bürgerrechte

Informationsfreiheitsgesetz
Das historische Verdienst der Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- wie auch auf Landesebene ist die Abkehr von der Standardeinstellung "Dienstgeheimnis" hin zu einer Regelung, nach der behördliche Informationen im Zweifel offen zugänglich sind und demgegenüber die Nichtfreigabe von Daten begründet werden muss. Der erfolgreiche Volksentscheid vom 13. Februar 201I zur Offenlegung der Verträge und Nebenabreden beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe wird als Durchbruch für eine erhöhte Transparenz im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge gewertet.

14.
Sind Sie mit der Anwendung und der generellen Ausgestaltung (insbesondere hinsichtlich der Einschränkungen und der Kostenstruktur bei der Anwendung) des Berliner IFG zufrieden?

Das Berliner IFG hat in der jüngsten Vergangenheit deutliche Verbesserungen erfahren, die auch mit Hilfe der LINKEN durchgesetzt werden konnten. Dennoch sind auch die jetzigen Regelungen im IFG nicht weitgehend genug. Gerade im Bereich der pro-aktiven Veröffentlichungsverpflichtungen fordert DIE LINKE weitere Ausweitungen und verbindliche Regelungen.

Denn grundsätzlich steht DIE LINKE für größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns, was bedeutet, dass wir nicht nur für ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht eintreten, sondern auch für eine aktive Veröffentlichung von Dokumenten und Daten durch staatliche Stellen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen können nach dem IFG sämtliche Akten der Verwaltung auf Antrag offengelegt werden. Dies alles entsprechend benutzerfreundlich im Internet zu veröffentlichen, wäre wohl eine nicht zu bewältigende Aufgabe. Allerdings sollten Dokumente von öffentlichem Interesse, wie etwa Privatisierungsverträge, immer auch im Internet veröffentlicht werden. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel transparenter und bürgernäher gestalten. Dazu zählt für uns auch eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten für alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verfügung stellt. Im § 17 des IFG sind zudem bereits umfangreiche Veröffentlichungspflichten aufgelistet - diese auch im Internet zur Verfügung zu stellen, sollte im 21. Jahrhundert Standard sein.

15.
Sind Sie für eine Ausweitung der Pflichten von Behörden, von sich aus bereits mehr Informationen online für jedermann verfügbar zu machen?

Ja.

Netzsperren
Nach dem ersatzlosen Streichen des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (»Zugangserschwerungsgesetz«) wird derzeit über verschiedene Umwege der Aufbau einer Infrastruktur zur Blockade von unerwünschten oder rechtswidrigen Inhalten versucht.

16.
Werden Sie im Falle des Einzuges in das Abgeordnetenhaus im Landesparlament oder als Teil einer Landesregierung im Bundesrat gesetzlichen Vorhaben zustimmen, die die Sperrung des Zuganges von Inhalten umfassen?

DIE LINKE hat Internetsperren in der Vergangenheit immer abgelehnt und wird dies auch weiterhin tun. Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz (Gremium aller Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Bundesländern) hat erst kürzlich im Zusammenhang mit dem JMStV und dem GlüStV einen Beschluss gefasst, dass sie keinen Internetsperren zustimmen wird. DIE LINKE.Berlin lehnt Internetsperren und Zensur in jeder Form ab.

17.
Der derzeit noch aktuelle Vorschlag der Einführung von Netzsperren durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (StandApril 20Il) in § 9 Abs. I, Satz 3, Nr. 5 widerlegt dos damalige Begründungsmuster, bei dem Zugangserschwerungsgesetz habe es sich um eine besondere Maßnahme gegen ein Verbrechen ohne Vergleich gehandelt. Wie beurteilen Sie die Rolle Ihrer Partei bei dieser Debatte?

DIE LINKE lehnt Netzsperren und Internetzensur entschieden ab. Hier stehen wir an der Seite viele zivilgesellschaftlicher Initiativen und streiten für den freien Zugang zu Informationen im Internet.

18.
Eine Reihe von nicht-demokratischen Staaten begründen mit der Existenz von Netzsperren in europäischen Demokratien deren Zulässigkeit im eigenen Land, etwa zur Unterdrückung von Reformbewegungen. Wie begründen Sie ihr Abstimmungsverholten im Bundesrat zu Netzsperrenklauseln denjenigen Bürgern Berlins, die beispielsweise Freunde undVerwandte im lran, in Syrien und in der Volksrepublik China hoben?

Wir schätzen den Wert des Internets für demokratische Bestrebungen weltweit. Netzsperren und Internetzensur wird es mit Beteiligung der LINKEN nicht geben.

Netzneutralität
Schwerpunkt vieler netzpolitischer Diskurse ist die Frage nach der Bewahrung der Netzneutralität und der Rolle des Staates. Eine Besonderheit dieser Debatte ist bereits der Disput um den Begriff und die Definition von Netzneutralität selbst.

19.
Bitte nennen Sie uns ihre Definition von Netzneutralität.

Für DIE LINKE heißt Netzneutralität, dass IP-Datenpakete diskriminierungsfrei und gleichberechtigt behandelt werden, dass alle Teilnehmer Inhalte ihrer Wahl senden und empfangen können und Hard- und Software ihrer Wahl nutzen können, dass eine Überwachung oder Manipulation des Datenverkehrs (etwa mittels DPI-Technologie) unzulässig ist und dass alle Netzmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber den Kunden offengelegt und transparent gemacht werden müssen.

20.
Die bisherigen Verstöße gegen Prinzipien der Netzneutralität, z.B. die Sperrung von bestimmten Diensten über mobile Datenangebote, sind größtenteils nicht durch Regulierungsbehörden geahndet worden. Sehen Sie hier ein Vollzugsdefizit existierender Regelungen oder eine Regelungslücke bei der Sicherstellung eines funktionierenden Marktes unter Diensteanbietern?

DIE LINKE sieht hier sowohl ein Vollzugsdefizit der bisherigen Möglichkeiten (etwa der Bundesnetzagentur) als auch eine bestehende Regelungslücke zur Sicherung eines neutralen Internet. DIE LINKE setzt sich in Berlin wie auch im Bund für eine dringend notwendige gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ein.

21.
In der Abkehr des »Best Effort«-Prinzips wird über die Zulässigkeit der Einführung von Güteklassen diskutiert, zwischen denen eine Ungleichbehandlung von Datenverbindungen zulässig sein soll. Widerspricht dieser Ansatz Ihrer Definition von Netzneutralität?

Dieser Ansatz widerspricht unserer Definition von Netzneutralität. DIE LINKE fordert eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, die eine Entwicklung hin zu einem Zwei-Klassen-Internet verhindern kann.

IV. Medienpolitik

Öffentlich- Rechtlicher Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt durch seine Arbeit zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationsangeboten bei. Er ist und bleibt unverzichtbarer Teil einer demokratischen Öffentlichkeit. Es existiert jedoch keine vertragliche oder gesetzliche Vereinbarung, die eine Nachnutzung all dieser erstellten Inhalte durch diejenigen regelt, die bereits für deren Produktion aufgekommen sind - die Gebührenzahler.

22.
Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den RBB erstellten und von den Bürgern des Landes Berlin finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder über die einfache Konsumption hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können?

Die Angebote des RBB sollten so weit wie möglich unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (vorzugsweise CC BY-SA) werden, so dass eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte im Internet möglich wäre.

23.
Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikation von gebührenfinanzierten Inhalten einsetzen?

Die genannte Depublikation von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten basiert auf den Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 1. Juni 2009. Sie wurde seinerzeit von den Ministerpräsidenten der Länder auf Druck der Zeitungsverleger und privaten Rundfunkveranstalter in den Staatsvertrag aufgenommen. DIE LINKE hat das wiederholt kritisiert und darauf hingewiesen, dass aus Gebührengeldern finanzierte Inhalte auch im Internet jederzeit und dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.

Tagesschau-App
Deutsche Zeitungsverlage, u.a. die in Berlin ansässige Axel Springer-AG, haben jüngst eine Klage gegen ein beliebtes öffentlich-rechtliches Informationsangebot im Netz, die sogenannte Tagesschau-App, eingereicht. Nach Meinung der Presseverlage übersteigen die damit verknüpften Textinhalte den Bereich der informationellen Grundversorgung und stellen einen unzulässigen Wettbewerbsnachteil für private Anbieter dar.

24.
Sehen Sie auf medienpolitischer Ebene Handlungsbedarf für eine Neudefinition des dualen Rundfunksystems?

Die etablierte Medienordnung befindet sich infolge der fortschreitenden Digitalisierung in einem technologischen wie kulturellen Umbruchprozess. Vormals über monodirektionale Verbreitungswege ausgestrahlte Sendesignale gehören zunehmend der Vergangenheit an. Digitale Inhalte werden aufgrund ihrer technischen Adressierbarkeit nicht nur zielgerichtet Verbreitung finden, sondern immer öfter auch ortsunabhängig, zeitsouverän und interaktiv genutzt. Das klassische Fernsehen und mit ihm das duale System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in Deutschland stehen im Digitalzeitalter vor einschneidenden Herausforderungen. Eine Fortführung der Medienregulierung als reine Rundfunkregulierung allerdings wird künftig nicht ausreichen.

25.
Sollten Ihrer Meinung nach gebührenfinanzierte Informationsangebote im Internet durch eine Werbefreiheit. Des öffentlich-rechtlichen Systems ausgeglichen werden?

Nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags sind Werbung und Sponsoring für öffentlich-rechtliche Online-Angebote bereits jetzt nicht zulässig. Eine generelle Werbefreiheit auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots wäre zu begrüßen.

Bundestags-TV
Seit einigen Monaten sendet der Bundestag ein eigenes unverschlüsseltes Fernsehprogramm, das unter eigener Regie entwickelt wird.

26.
Wie beurteilen sie die rechtlichen Grundlagen, nach denen der Sender arbeitet?

Die rechtlichen Probleme in der Zulässigkeit des TV-Kanals des Bundestages sind seit längerem bekannt und bedürfen dringender Klärung: Bereits im Jahr 2007 bewertete die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) das Parlamentsfernsehen als »unmittelbarsten Fall von staatlichem Fernsehen«. Die vorhandenen redaktionellen Komponenten im Programm gingen »über die mit einer neutralen Öffentlichkeitsarbeit des Bundestags zu vereinbarenden Schwelle des staatsfreien Rundfunks hinaus«, hieß es seinerzeit. Ein zunächst bei der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) gestellter Antrag des Deutschen Bundestages auf Zulassung eines bundesweiten Fernsehprogramms wurde von diesem später allerdings nicht weiter verfolgt. Die stärkere redaktionelle Gestaltung des Programms und seine unverschlüsselte Ausstrahlung seit Januar 2011 bildeten dann die Grundlage für das Urteil der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), der Bundestag sende im »rechtfreien Raum«.

27.
Befürworten Sie eine Sendelizenzvergabe durch die MABB oder die Schaffung einer Rechtsgrundlage analog zum Programm der Deutschen Welle?

Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des Rundfunks in Deutschland bestehen drei Lösungsmöglichkeiten. Erstens: Das Parlamentsfernsehen sendet unkommentiert und in voller Länge Parlamentssitzungen, Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen oder Anhörungen von Enquetekommissionen. Dann handelte es sich um ein zulässiges Angebot im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Zweitens: Der Bundestag beantragt die Zulassung eines Fernsehkanals bei der MABB. Dann bestände die Notwendigkeit einer Trennung von Betrieb und Redaktion - sprich: die Gründung einer eigenständigen, unabhängigen Redaktionsgesellschaft. Drittens: Analog zur Deutschen Welle (DW) wird eine eigengesetzliche Grundlage geschaffen. Auch dann bestände die Notwendigkeit zur Wahrung redaktioneller Unabhängigkeit. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sollten sich schnellstmöglich im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden  auf eine gemeinsam zu tragende Lösung verständigen.

Presseverlegerleistungschutzrecht und Kreativwirtschaft
Berlin als Wirtschaftsstandort ist abhängig von der Innovationskraft der boomenden Kreativindustrien. Dort werden Anwendungen und Modelle für die Distribution von digitalen Inhalten entwickelt. Die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde einige bestehende Geschäftsmodelle bestenfalls stabilisieren, aber auch massiv zu Lasten neuer Geschäftsmodelle gehen - insbesondere bei jungen Start-Ups, die sich nicht über bereits existierende Einnahmequellen intern quersubventionieren können

28.
Wie wollen Sie mit diesen absehbaren negativen Auswirkungen in einem der vitalsten Wirtschaftszweige umgehen?

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig Suchmaschinenbetreiber, Social-Media-Aggregatoren und Blogger sowie generell alle Unternehmen und Behörden, die ihren Angestellten freien Zugang zum Internet gewähren, über eine Verwertungsgesellschaft Presse Leistungsschutztantieme für kostenfrei ins Netz gestellte Presseangebote abführen. Das hieße, nicht nur Snippets (kurze 1-2sätzige Ausschnitte aus Artikeln) bei Google oder in Textauszügen von Blogs würden kostenpflichtig, sondern auch gewerblich genutzte PCs, Smartphones oder Tablets. DIE LINKE lehnt ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab.

Digitale Plattformen für Kulturbesitz
Als Zuträger zu dem Inhalteaggregator Europeana soll die ,,Deutsche Digitale Bibliothek" das digitalisierte Kulturgut Deutschlands erfassen und sowohl auf einer eigenen Suchplattform als auch zur Nachnutzung auf Europeana bereitstellen. Besonderes Augenmerk liegt in der Anreicherung von Verknüpfung von Struktur- und Metadaten zu Objekten aus unterschiedlichen Einrichtungen zur facettierten, multilingualen Erschließung. Nach langen Diskussionen wird die Lizenzierung dieser Metadaten bei Europeana unter dem Lizenzmodell Creative Commons Zero (CC0) erfolgen.

29.
Wird Ihre Fraktion darauf hinwirken, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch die Freigabe eigener Metadaten unter CC-0 an Europeana teilnehmen kann?

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Erhalt und Veröffentlichung des kulturellen Erbes als gemeinnützige, und damit öffentlich verantwortete Aufgabe verstanden werden. Die Digitalisierungsprojekte der europäischen Bibliothek Europeana sowie das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek geben ein gutes Beispiel für die digitale Reproduktion in öffentlicher Hand. Für die Wahrnehmung dieser gemeinnützigen Aufgabe sind die Bibliotheken und Archive finanziell angemessen auszustatten. Die Lizenzierung nach CC-0 bildet einen wichtigen Schritt, um das kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung im Digitalzeitalter sichtbar zu machen. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sollte sich dem anschließen.

Keine Panoramafreiheit in Sanssouci
Nachdem die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) durch den BGH in der »Sanssouci«-Entscheidung das Recht erhalten hat, das Fotografieren im Parkgelände zu untersagen, droht nun das Verschwinden der Parkanlagen aus der öffentlichen Sichtbarkeit. Angewandt auf die komplette Kulturlandschaft in Deutschland bedeutet die restriktive Handhabung, dass wichtige zivilgesellschaftliche Initiativen zur Erschließung der Kulturdenkmäler behindert und verunmöglicht werden.

30.
Wird das Land Berlin als einer der drei Träger der SPSG darauf hinwirken, dieses Recht in einer Weise anzuwenden, die die Verbreitung von Aufnahmen aus dem Park aus Wikipedia und ihren Schwesterprojekten uneingeschränkt erlaubt?

Die Panoramafreiheit nach § 59 des Urhebergesetzes bestimmt, dass für Abbildungen von Werken im öffentlichen Raum, die sich bleibend dort befinden und die frei zugänglich sind, keine Vergütungspflicht besteht. Aufgabe der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist es, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen sollten dazu einen Beitrag leisten können. Wir setzen uns dafür ein, dass die nichtgewerbliche Verbreitung von Aufnahmen aus dem Park auf Wikipedia und ihren Schwesterprojekten möglich ist.