2. Landesparteitag • 4. Tagung
Die LINKE. Berlin lehnt den Weiterbau der BAB 100 als Stadtring grundsätzlich ab. Ein innerstädtischer Autobahnring widerspricht den Anforderungen an eine sozial und umweltgerechte Stadtentwicklung und den Klimazielen der Berliner Stadtpolitik.
Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand sowie die Fraktion im Abgeordnetenhaus, in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über einen Stopp der Planung für den 16. Bauabschnitt einzutreten und eine integrierte, sozial und ökologisch orientierte Verkehrspolitik, wie sie im Stadtentwicklungsplan Verkehr 2003 vorgesehen ist, voran zu treiben.
Bei der Entscheidung über den 16. Bauabschnitt der BAB 100 geht es um eine folgenschwere Strukturentscheidung für die gesamte östliche Innenstadt. Damit würde der erste Schritt zu dem innerstädtischen Autobahnring gemacht, dem die weiteren Schritte unweigerlich folgen müssten. Die Planfeststellungsunterlagen für den 16. Bauabschnitt verweisen in vielen Belangen auf diese Fortführung, auch wenn der Öffentlichkeit wichtige Planungsgrundlagen bis heute nicht zugänglich bzw. nachvollziehbar sind (z.B. Detailaussagen der Verkehrsprognose 2025, Bemessung des Straßenquerschnitts für Umweltverträglichkeitsstudie, Ermittlung des LKW-Anteils, Ziel und Quellverkehr bei Verkehrsströmen im Südost- und Ostraums Berlins). Ein solcher Ringschluss würde jedoch gewachsene Stadtstrukturen in den Gründerzeitquartieren wie auch in den Neubaugebieten zerschneiden, zur sozialen Abwertung beliebter Wohnquartiere führen und die Verkehrssituation nicht verbessern. An jedem Trassenabschnitt, an jeder Auf- und Abfahrt würden vorhandene Verkehrsprobleme durch die Bündelung und die Induzierung zusätzlicher Verkehrsströme zunehmen.
Die Verlängerung der BAB 100 wurde und wird unabhängig von der Standortentscheidung zum BBI geplant. Sie lenkt vornehmlich innerstädtischen Verkehr in Nord-Süd-Richtung in räumlicher Nähe des S-Bahn-Rings.
Die erwünschte Entlastung von Straßenabschnitten im Südosten Berlins zwischen Innenstadt und Flughafen sowie zur Anbindung an die bestehende BAB 113 ist damit nicht zu erreichen.
Bei der anstehenden Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Verkehr setzt sich die LINKE. Berlin für die Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung des nachhaltigen, integrativen und ressortübergreifenden Planungsansatzes ein. Entscheidungen über die Fortführung von geplanten Verkehrsbaumaßnahmen und über neue Verkehrsvorhaben sind nur auf Basis aktueller Bedarfsanalysen und Detaildaten zu treffen.
Die LINKE. Berlin unterstützt die im StEP Verkehr definierten Teilstrategien: Förderung des Umweltverbunds, Gesundheit und Sicherheit, Wirtschaftsverkehr, Innere Stadt, Äußere Stadt und Einbettung des Standorts Berlin in übergeordnete Verkehrsnetze. Dabei ist die langfristige Abnahme der Verkehrsbelastungen durch den Autoverkehr, die in den vergangenen Jahren eingesetzt hat und sich in Zukunft fortsetzen wird, durch die Maßnahmeauswahl zu unterstützen.
Deshalb müssen dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Ausweitung seiner Leistungsfähigkeit und Attraktivität Vorrang eingeräumt und die Belange des Fuß- und Radverkehrs noch besser berücksichtigt werden. Verkehrs-Gutachten zu Großprojekten müssen grundsätzlich die unmittelbaren Auswirkungen und langfristigen Folgen für den Berliner ÖPNV aufzeigen.
Aus der Fülle der möglichen Maßnahmen sind diejenigen vorrangig umzusetzen, die am effektivsten zur Erreichung der beabsichtigten Ziele beitragen. Prioritätensetzung heißt dann auch Zurückstellung von nicht prioritären Maßnahmen. Für den Straßenverkehr steht die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur vor dem Bau neuer Straßen.
Für den öffentlichen Verkehr gehören Netzerweiterungen der Straßenbahn zu den effektivsten und umweltfreundlichsten Maßnahmen und wirken zusätzlich für gute Arbeitsplätze sowie bessere Teilhabe der Bewohner sozial benachteiligter Stadträume. Deshalb will die Linke den Bau folgender neuer Straßenbahnstrecken:
Bei der Anbindung des neuen Flughafens BBI müssen die Prioritäten so gesetzt werden, dass möglichst viele mit dem ÖPNV sowie Schienenverkehr und möglichst wenige mit dem eigenen PKW durch die Stadt zum Flughafen gelangen. Deshalb unterstützt die LINKE. Berlin folgende Infrastrukturmaßnahmen:
Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE. Berlin dafür ein, dass der Flughafen wieder dem Tarifbereich B zugeordnet wird. Außerdem sollen Lösungen (zum Beispiel durch die Anpassung der Flughafengebühr) geprüft werden, die eine bereits im Flugticketpreis enthaltende An- und Abreise zum Flughafen mit dem öffentlichen Personennahverkehr ermöglichen.
Analysen im Rahmen des Nahverkehrsplans haben lange Reisezeiten bei den tangentialen sowie radialen Nahverkehrsverbindungen ins Stadtzentrum im Südosten Berlins belegt. Aber auch die straßenseitigen Verkehrsbeziehungen weisen Staugefahren und Umwege auf. Die LINKE. Berlin verkennt diese Probleme nicht und unterstützt Lösungen, die an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur ansetzen. Bei nachgewiesenem Bedarf sollten diese behutsam und sparsam ausgebaut werden.
Als weitere tragfähige Alternativen zur Verlängerung der BAB 100 und bezogen auf die Maßnahmenvorschläge des StEP Verkehr unterstützt die LINKE. Berlin folgende Vorhaben:
Die LINKE. Berlin setzt sich für eine neue Regelung für die Finanzierung von Bundesfernstraßen auf Bundesebene ein. Diese soll vorrangig für die Sanierung vorhandener Verkehrsinfrastruktur, den Lärmschutz an vorhandenen Fernverkehrstrassen sowie bei Bedarf für sonstige Bundesstraßen eingesetzt werden.
Nach der bestehenden Finanzierungssystematik entsteht für Berlin derzeit – wenn Bundesmittel eingesetzt werden sollen – de facto ein Zwang zum innerstädtischen Autobahnbau, da in Städten mit über 80.000 Einwohner/innen der Bund den Bau bzw. Ausbau sonstiger Bundesstraßen nicht finanziert. Darüber hinaus müssen für wichtige Schienenanbindungen in Berlin und in der Region zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden.
Die linken Senator/innen und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die verkehrspolitischen Ziele dieses Beschlusses in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zu vertreten und alle geeigneten Schritte für deren Realisierung zu unternehmen.