newsletter der PDS Berlin
Auch Berlin wird wie alle anderen Bundesländer, ausgenommen Baden-Württemberg, ein Straßenausbaubeitragsgesetz bekommen. Gestern haben wir die verabredeten Verbesserungen gemeinsam mit den Vertretern der SPD-Fraktion der Presse vorgestellt. Das Echo in den Medien spricht für sich. Anders als in den letzten Monaten, wo die Redaktionen häufig die Sichtweise der CDU bzw. des VDGN widerspiegelten, war nun zum Beispiel in der Berliner Morgenpost« zu lesen: »SPD beugt sich in der Debatte über neues Beitragsgesetz dem Forderungskatalog der Linkspartei.PDS« (...) »Die jetzt von den Experten der Regierungsparteien vorgenommenen Änderungen gingen hauptsächlich auf Forderungen des kleineren Partners zurück.« Eine Diktion, die sich auch in einem Beitrag in der Abendschau widerspiegelte.
Wir sollten nunmehr auch durch unser eigenes öffentliches Agieren alles dafür tun, um diese für uns sehr positive mediale Kommentierungslinie zu stützen und zu fördern.
Der Entwurf des Senats wurde deutlich überarbeitet und herausgekommen ist ein Gesetz, das die Sorgen und Befürchtungen vieler Berlinerinnen und Berliner ernst genommen hat, das gleichzeitig aber auch zum Ausdruck bringt, dass wir uns keineswegs vor schwierigen Entscheidungen drücken, nur weil die Opposition – in diesem Falle die CDU – mit Blick auf bevorstehende Wahlen versucht, mit Halb- und Unwahrheiten Angst und Schrecken in den Eigenheimsiedlungen der Stadt zu verbreiten.
Es stimmt eben nicht, dass wie mehrfach von der CDU behauptet, Bürger 30.000 Euro Ausbaubeiträge bezahlen müssen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Und wenn der eine oder andere dieser Tage eine Rechnung im Postkasten hatte, die ihn auffordert, sich an Erschließungskosten für seine Straße zu beteiligen, hat dies keineswegs mit dem neuen Gesetz zu tun, sondern mit dem Erschließungsgesetz, das es in Berlin schon lange gibt und das – erst jetzt, durch unserer Engagement – endlich auch gründlich nachgebessert wird. Grund zur Sorge, dass erst für Erschließung und dann noch mal für Ausbau bezahlt werden muss, besteht mit dem von uns befürworteten Gesetz nicht.
Was also wurde tatsächlich und wann entschieden?
Nachdem der Berliner Senat einen Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, beschloss die Fraktion der Linkspartei.PDS-Fraktion am 25. Oktober 2005, dass sie im parlamentarischen Gang Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zur Qualifizierung des Gesetzentwurfes führen wird. Grundlage dafür waren die Forderungen der Fraktion vom 22. Februar 2005 und der Landesparteitagsbeschluss vom 30. April 2005 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Normenprüfkommission.
Mit den angestrebten Verbesserungen im Straßenausbaubeitragsgesetz wollten wir erreichen, dass
Um den Entwurf zum Straßenausbaubeitragsgesetz zu qualifizieren, wurde im November eine Arbeitsgruppe gebildet, in der von Seiten der SPD die Abgeordneten Christian Gaebler und Jürgen Radebold und von Seiten der Linkspartei.PDS die Abgeordneten Uwe Doering und Marian Krüger teilnahmen. In den Schlussberatungen wurde als juristischer Berater ein Rechtsanwalt hinzugezogen.
In die Beratungen der Arbeitsgruppe wurden u.a. die Ergebnisse der Anhörung, zu der am 14. Dezember 2005 viele Bürgerinnen und Bürger ins Abgeordnetenhauses gekommen waren, einbezogen. Am 10. Februar 2006 fand die Schlussberatung der Arbeitsgruppe statt.
Vereinbart wurde folgendes:
Der Linkspartei.PDS-Landesparteitag hatte im Dezember 2005 neue Bedingungen an die Zustimmung unserer Fraktion zum Gesetz geknüpft: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sollte zugleich auch eine Entlastung der Einwohner von Siedlungsgebieten von Erschließungsbeiträgen wirksam werden. Genau darauf wurde sich ebenfalls geeinigt Es sollen einheitliche Rahmenbedingungen für die gesamte Stadt hergestellt und für die Zukunft eindeutige Regelungen durch Fristen geschaffen werden.
Das Straßenausbaubeitragsgesetz und der Änderungsantrag zum Erschließungsrecht sollen am 9. März 2006 gemeinsam im Parlament verabschiedet werden.